Auschwitz, 18. Mai 1943

1 . Verbot für das Betreten der Städte Schoppinitz, Sossnowitz und Bendsburg. Verbot von Beurlaubungen nach dort
Auf Grund der letzten Vorkommnisse verbiete ich mit sofortiger Wirkung das Betreten der Städte Schoppinitz, Sossnowitz und Bendsburg, sowie Beurlaubungen nach dort.

2. Selbstfahrerlaubnis von SS-Dienstkraftfahrzeugen
Der Chef der Amtsgruppe D des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes in Oranienburg hat dem Leiter der hiesigen Verwaltung, SS-Obersturmbannführer Möckel Selbstfahrerlaubnis für den PKW SS-Nr. 16 256 und dem Führer des SS-T-Sturmbannes KL Au., SS-Sturmbannführer Hartjenstein, die Erlaubnis zum Führen des PKW SS-Nr. 16 252 erteilt.

3. Umbenennung der Lager
Die Lager erhalten ab sofort nachstehende Bezeichnung:
Stammlager Auschwitz = A I
Neubauten Haus 7 = A II
Birkenau Abschnitt I (Frauenlager und derzeitiges Männerlager) = B I (mit der Unterteilung a, b.)
Abschnitt II (Männer- und Zigeunerlager) = B II (mit der Unterteilung a, b, c, d, e, f.)
Abschnitt III (noch nicht belegt) = B III

4. Führen von Privattelefongesprächen
Ich verbiete mit sofortiger Wirkung, daß aus dem Haus der Waffen-SS private Telefongespräche, die nicht dienstlichen Inhaltes sind, geführt und vermittelt werden.

5. Betreten der Bahnkörper
Es wird immer wieder Klage darüber geführt, daß SS-Angehörige die Bahnübergänge bei geschlossenen Schranken überqueren. Um unliebsamen Auseinandersetzungen mit der Reichsbahn vorzubeugen, weise ich nochmals auf meine wiederholt ergangenen Befehle hin und verbiete, daß die Gleisübergänge, wenn die Schranken geschlossen sind, von SS-Angehörigen überschritten werden. Die Kompanieführer haben dies zum Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. Ich werde bei Nichteinhaltung meines Befehls die Kompanieführer zur Verantwortung ziehen und die betreffenden SS-
Angehörigen disziplinarisch bestrafen.

6. Aus gegebener Veranlassung verbiete ich, daß sich SS-Angehörige an einem anderen Ort aufhalten, als wohin ihr Urlaubsschein ausgestellt ist. Sollte ich feststellen, daß dieser Befehl nicht genauestens eingehalten wird, werde ich die Betreffenden exemplarisch bestrafen und der betreffenden Abteilung bezw. Einheit den Urlaub nach außerhalb sperren.

7. Gefunden
Im Lagerbereich wurde ein größerer Geldbetrag gefunden. Der Betrag kann von dem Verlierer auf der Kommandantur-Schreibstube in Empfang genommen werden.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant