Auschwitz, 25. Juni 1941

1. Beförderungen
Mit Wirkung vom 1. Juni 1941 wurden befördert:
zum SS-Unterscharführer d.Res.
SS-Rottenfuhrer d.Res.
Leopold Heger geb. 2.7.99
SS-Rottenführer d.Res.
Oskar Peschel geb. 20.11.99
SS-Rottenführer d.Res. Max Wokittel geb. 30.3.99
SS-Sturmmann d.Res. Herbert Lehmann geb. 8.7.97

2. Luftschutzmaßnahmen

Es werden ab sofort folgende Luftschutzmaßnahmen getroffen:
a) Damit die im Haus Nr. 48 sich befindende Wasserpumpe während eines Fliegeralarms in Betrieb gesetzt werden kann, wird im Monopolgebäude (Unterkunft), Stabsgebäude, sowie TWL je 1 Trennschalter eingebaut. Somit ist erreicht, daß in obengenannten Gebäuden kein Licht eingeschaltet werden kann. Das Haus in Raisko (TWL) ist vorschriftsmäßig zu verdunkeln.

b) Im gesamten Schutzhaftlager werden in den einzelnen Blöcken die Sicherungen entfernt, damit die Leitung unter Spannung für die betriebswichtigen Anlagen (Wasserversorgung und Kühlanlage Häftlingsküche) in Betrieb belassen werden kann.

c) Für den Zaun wurde bereits eine eigene Leitung gelegt. Dieser ist auch während eines Alarms unter Spannung. Die Hindernisbeleuchtung, die schon auf die Hälfte reduziert wurde, wird bis zur Vorwarnung in Betrieb belassen. Damit die Sirene dauernd in Tätigkeit gesetzt werden kann, muß dieselbe noch auf die Zaunleitung umgelegt werden. Die Sirene ist nach den Vorschriften des Reichsluftschutzgesetzes umzubauen. Zu diesem Zweck ist noch ein Relais einzubauen, damit der vorgeschriebene Schwington erzeugt werden kann.

d) Die Leitung zum Kommandanten-Haus bleibt unter Spannung. An derselben hängt noch das Kommandanturgebäude, Blockführerunterkunft, SS-Revier und Hauptwache, Bei Zimmern, die nicht benötigt werden, sind die entsprechenden Sicherungen herauszunehmen. Alle übrigen Räume sind vorschriftsmäßig zu verdunkeln. Für das Kommandanturgebäude u. Hauptwache gilt das gleiche. Die Blockführer Unterkunft wird durch Herausnehmen der Sicherungen abgeschaltet.

e) Die Landwirtschaft wird bis zur endgültig durchgeführten Verdunklung durch Herausnehmen der Hausanschluß-Sicherung außer Strom gesetzt.

f) Sämtliche Fahrradlampen sind sofort vorschriftsmäßig abzublenden.

3. Urlaubssperre
Bis auf weiteres ist der Urlaub einschl. Sonntagsurlaub für sämtliche SS-Angehörigen des hiesigen Lagers gesperrt.

4. Durchgang durch den Industriehof
In Abänderung des Sonderbefehls vom 6.5.41 wird der Durchgang durch den Industriehof, nachdem eine neue Absperrung geschaffen wurde, freigegeben.

5. Gasmasken
Die SS-Angchörigen der Stabskompanie, die nicht im Besitze einer Gasmaske sind, haben sofort auf der Waffenkammer eine Gasmaske in Empfang zu nehmen.

6. Reichssportabzeichenprüfung
Am 8.7.41, 19.00 Uhr, wird auf dem Sportplatz durch SS-Unterscharf ührer Schmidt die Prüfung für die leichtathletischen Übungen für das Reichssportabzeichen abgenommen. Dienstags und Donnerstags [sic] ab 19.00 Uhr können die hierfür in Frage kommenden Männer für diese Übungen trainieren.

7. Angeln in der Sola und WeichselVerbot, Angeln
Das Angeln in den Altwassern der Sola und Weichsel ist nur den hierzu beauftragten SS-Angehörigen gestattet. Jedes Fischen mit Netzen ist verboten. Lediglich ist das Angeln in der Sola und Weichsel gestattet.

8. Berichtigung
Der Kdtr.-Befehl vom 12.6.41 wurde mit der Nummer 13/41 herausgegeben. Es muß jedoch ,12/41“ heißen.

Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant