Monowitz, 22. Dezember 1944

1. Ich wünsche allen SS-Führern, Unterführern, Mannschaften und Aufseherinnen des KL Monowitz ein gesundes Weihnachtsfest und verbinde damit meine besten Wünsche für das neue Jahr. Gleichzeitig spreche ich Allen meinen Dank für ihre Mitarbeit aus und hoffe, daß sich ein jeder auch im kommenden Jahr voll und ganz für die restlose Erfüllung der uns gestellten Aufgabe einsetzen wird. Im vergangenen Jahr haben wir an den Fronten und in der Heimat harte Schläge einstecken müssen. Nun geht es wieder vorwärts. Unser Glaube an unseren Führer ist unerschütterlich, unsere Einsatzbereitschaft für unser Vaterland steht über allem.
Heil unserem Führer Adolf Hitler !

2. WHW
Bei der 2. Reichsstraßensammlung für das Kriegswinterhilfswerk 1944/45 wurde bei der durch das KL Monowitz durchgeführten Sammlung das erfreuliche Ergebnis von RM 58.612,36 erzielt.
Ich spreche allen Spendern für ihre Gebefreudigkeit Dank und Anerkennung aus.

3. Belobigung
Ich spreche den Angehörigen
Unteroffizier
Albrecht Geldner 5. Komp.
Unteroffizier Wilhelm Nittka 5. Komp.
Unteroffizier Hermann Stens 5. Komp.
SS-Unterscharf.
Wilhelm Köhler
SS-Rottenf. Heinrich Spalek 6. Komp.
SS-Sturmmann
Johann Hartelik 2. Komp.
SS-Schützen Martin Kempl 2. Komp,
meine besondere Anerkennung aus.
Die Vorgenannten haben durch ihr umsichtiges Verhalten die Flucht von Häftlingen verhindert.

4. Telefonanschluß
Das neue Arbeitslager Hohenlinde (Hubertushütte) ist unter Amt Königshütte, Nr. 41 761 NA. 51 zu erreichen.

5. Anschrift der Arbeitslager
Mit sofortiger Wirkung wird bei den Arbeitslagern eine einheitliche Anschrift eingeführt.
Zum Beispiel:
Anschrift: Konzentrationslager Monowitz
Arbeitslager Libiaz
(9a) Libiaz Krs. Krenau O/S

Konzentrationslager Monowitz
Arbeitslager Lendzin
(9a) Lendzin Krs. Pleß O/S

Konzentrationslager Monowitz
Arbeitslager Charlottegrube
(9a) Charlottegrube
Kreis Rybnik O/S
usw.
Gegebenenfalls noch die Straßenbezeichnung.
Die Führer der Arbeitslager setzen sich sofort mit den zuständigen Postämtern in Verbindung und geben dort die geänderte Anschrift bekannt, damit die Zustellung der laufenden Post gewährleistet wird. Vorhandene Dienststempel sind, soweit erforderlich, zu ändern.

6. Einhaltung des Dienstweges
Es besteht erneut Veranlassung, auf die Einhaltung des Dienstweges hinzuweisen. Ich werde künftig jeden SS-Angehörigen, der diesem Befehl zuwiderhandelt, zur Bestrafung heranziehen.

7. Beflaggung der Dienstgebäude
Das Beflaggen der Dienstgebäude ist verboten und hat nur auf besondere Veranlassung zu geschehen.

Der Lagerkommandant KL Monowitz
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer