Monowitz, 2. Dezember 1943

1. Gem. Standortbefehl Nr. 53/43 v. 22.11.43, Ziff. 1, habe ich das Konzentrationslager Auschwitz III (Außenlager: Monowitz, Neu-Dachs, Jawischowitz, Eintrachtshütte, Lagischa, Fürstengrube, Golleschau, Janinagrube, Sosnowitz, Brünn) verantwortlich übernommen. Als 1. Schutzhaftlagerführer und mein ständiger Vertreter ist der SS-Obersturmführer Schöttl eingesetzt.

2. Die Dienststelle der Kommandantur und des 1. Schutzhaftlagerführers befindet sich im Arbeitslager Monowitz. Telefon Nr. Auschwitz 315.
Meine Privatwohnung befindet sich im Lagerbereich KL Auschwitz, Telefon Nr. 55.

3. Gem. Standortbefehl Nr. 53/43 v. 22.11.43, Zlff. 12, treten zur Kommandantur III und damit gleichzeitig unter meinen Befehl die Wachkompanie Monowitz und die 5. Kompanie. Auf Ziff. 12 Abs. d) des Standortbefehls Nr. 53/43 wird besonders hingewiesen.

4. Bis zur Errichtung einer Telefonvermittlung wird die Häftlingsstärke des KL Auschwitz III fernschriftlich durch das KL Auschwitz I (Abt. III) gemeldet.

5. Verhalten der Posten
Ich habe wiederholt feststellen müssen, daß sich Posten während des Dienstes unterhalten oder sich mit den Zivilpersonen in Gespräche einlassen. In Zukunft werde ich derartige Wachvergehen strengstens bestrafen. Die Kompanieführer haben in ihren wöchentlichen Belehrungen eingehenst darüber zu unterrichten.

6. Bekleidung der Häftlinge
Die Lagerführer der Außenlager haben für ordnungsgemäße Bekleidung der Häftlinge sowie deren Versorgung mit Decken usw. Sorge zu tragen.
Vollzugsmeldung an Kommandantur: 10.12.43.

7. Haarschnitt der Häftlinge
Der Haarschnitt der Häftlinge ist in allen Außenlagern vorschriftsmäßig kurz zu halten.
Vollzugsmeldung an Kommandantur: 10.12.43.

8. Feld- und Schirmmützen
Gern. Standortbefehl Nr. 51/43 v. 16.1 1.43 ist das Tragen der neuen Feldmütze bis zur Ausgabe durch die Bekleidungskammer verboten. Den zur Selbsteinkleidung verpflichteten SS-Angehörigen ist die Beschaffung und das Tragen der Feldmützen neuer Art gestattet. Das Tragen von Schirmmützen im Dienst ist nur ab Portepee-Unterführer (vom Oberscharführer aufwärts) gestattet.

9. Auf die Beachtung des Standortbefehls Nr. 54/43 v. 1.12.43, Ziffer 3, 4, 5, 7, 8, 12, 14, 16, 17, und 19 wird besonders hingewiesen.

10. Belobigung
Ich spreche den Blockführern des Außenlagers Jawischowitz
SS-Rottf. Erich Ligen und
SS-Strm.
Aristaron Dobrowolski
meine besondere Anerkennung aus. Durch ihre Umsicht und Diensteifrigkeit ist es ihnen gelungen, den am 19.11.43 aus dem Lager Birkenau geflohenen Häftling zu ergreifen.

Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.
Schütte
SS-Obersturmführer