Birkenau, 24. November 1943

1 . Gem. Standortbefehl Nr. 53/43 vom 22. 1 1 .43, Ziffer 1 , habe ich das Konzentrationslager Auschwitz II (Birkenau) verantwortlich übernommen.

2. Für das Männerlager ist der SS-Ustuf. Schwarzhuber, für das Frauenlager der SS-Ustuf. Hößler als 1. Schutzhaftlagerführer eingesetzt. Die Oberaufseherin, Frl. Mandel, ist gem, der vorgelegten Dienstanweisung für die darin aufgeführten Arbeitsgebiete verantwortlich. Der 1. Schutzhaftlagerführer, SS-Ustuf. Hößler, und die Oberaufseherin, Frl. Mandel, arbeiten im gegenseitigen unmittelbaren Einvernehmen.

3. Der bisherige Sturmbannstab (Sturmbanngeschäftszimmer) bearbeitet neben den truppendienstlichen Belangen auch die Aufgaben der Kommandantur KL Auschwitz II. Der gesamte Schriftverkehr für das KL Auschwitz II ist an die Kommandantur KL Auschwitz II (bisheriges Sturmbanngeschäftszimmer) zu richten.

4. Germ. Standortbefehl Nr. 53/43 vom 22.11.43, Ziffer 12, treten zur Kommandantur KL Auschwitz II und damit gleichzeitig unter meinen Befehl die 6., 7., 8. Kompanie, 1. Stabskompanie und die Hundeführerstaffel. Die aufgeführten Einheiten sind mir wirtschaftlich, disziplinarisch und personell unterstellt. Auf Absatz 4, Ziffer 12, wird besonders hingewiesen.

5. Zur Durchführung einer reibungslosen Zusammenarbeit wird auf die Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, und 11 des Standortbefehls Nr. 53/43 besonders hingewiesen.

6. Die bisherige Abteilung Postengestellung beim Sturmbannstab verbleibt zentral bei der Kommandantur KL Auschwitz II. Die Postenanforderungen und Postengestellung werden nach wie vor zentral durch den SS-Uscha. Zappe für alle 3 Lager bearbeitet.

gez. Hartjenstein
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Schindler
SS-Untersturmführer u. Adjutant