Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 8 Vr 2/55

Prozess wegen Funktion im NS-Regime (leitender SA-Funktionär)

Opfer
Ausländische ArbeiterInnen

Tatland (Tatort)
Wien, Niederösterreich

Volksgerichtsverfahren gegen: Alfred Proksch

wegen
Illegalität (Alter Kämpfer, Proksch war in den Jahren 1931 bis 1934 Landesleiter der NSDAP von Oberösterreich), SA-Obergruppenführer, goldenes Ehrenzeichen der NSDAP, NSDAP-Dienstauszeichnungen in Bronze und Silber, seiner Rolle im März 1938 (SA-Gruppenführer z.b.V. SA-Gruppe Donau) und seiner Rolle als Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Ostmark (ab 1944 Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit in Niederdonau)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
Am 08.11.1948 wurde Proksch zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Am 23.12.1954 wurde dem Antrag von Proksch auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren trat in den Stand der Voruntersuchung zurück.
Am 20.02.1956 entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Beschluss des LG Wien vom 23.12.1954 das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 10, 11 Verbotsgesetz 1947 und des § 353 Z. 2 der Strafprozessordnung verletze.
Am 18.05.1957 wurde das Verfahren gegen Proksch wegen §§ 10, 11 VG gemäß §§ 12, Abs. 2 bzw. 16 NS-Amnestie 1957 eingestellt.