Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 3c Vr 1541/45

Denunziationsprozess

Opfer
Juden/Jüdinnen

Tatland (Tatort)
Niederösterreich (Hollabrunn)

Volksgerichtsverfahren gegen
Josef Hartmann
Franz Reisinger
Friedrich Schenk
Christine Schrauffek-Tröger
Leopold Schuster
Dr. Josef Wühl

wegen
Verdachts der Mitschuld am Tod der im September 1939 in Hollabrunn festgenommenen Jüdin Laura Welser in der Haft (Selbstmord durch Erhängen); weiters Vorerhebungen gegen Schuster wegen Illegalität, Denunziation und Arisierung (als Kreisleiter von Hollabrunn)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
02.06.1948: Einstellung der Voruntersuchung gegen Reisinger in Richtung § 1(6) KVG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung].

14.07.1948: Einstellung des Verfahrens bzw. Zurücklegung der Anzeige gegen Hartmann, Reisinger, Schrauffek-Tröger, Schuster und Dr. Wühl hinsichtlich des Faktums Laura Welser in Richtung § 3 KVG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung], in Richtung § 4 KVG gemäß § 90 StPO [Zurücklegung der Anzeige], und Schenk in Richtung § 3 KVG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung].

Zurücklegung der Anzeige gegen Hartmann u. Schrauffek-Tröger in Richtung §§ 8, 10 VG gemäß § 90 StPO.

Ausscheidung und gesonderte Fortführung des Verfahrens gegen Schuster und Dr. Wühl auf staatsanwaltschaftlichen Antrag wegen Wegfall des verbindenden Faktums.

Ausscheidung und gesonderte Fortführung des Verfahrens gegen Reisinger und Schenk wegen §§ 10, 11 VG, 6 KVG über staatsanwaltschaftl. Antrag wegen Wegfall des verbindenden Faktums.