Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 12 Vr 542/46

Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Gendarmerie/Polizei/Gestapo/SD)

Opfer
Widerstand, Opposition

Tatland (Tatort)
Wien, Tschechoslowakei, Polen

Volksgerichtsverfahren gegen
Werner Schönemann (SS-Hauptsturmführer)

wegen
seiner Funktion als Abteilungsleiter der Gestapo, Abteilung IV 3 b (Wirtschafts- und Industriespionageabwehr)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens

Am 22.12.1947 wurde Schönemann zu 10 Jahren schweren Kerkers verurteilt.

Am 01.04.1950 hob der Oberste Gerichtshof nach Wiederaufnahmeantrag von Schönemann (09.06.1949) das Urteil auf und verwies das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das gleiche Volksgericht.

Am 03.06.1950 zog die Staatsanwaltschaft (StA) die Anklage gegen Schönemann gemäß § 227 StPO zurück; dieser wurde aber nicht auf freien Fuß gesetzt, da gegen ihn zu Vg 8c Vr 1072/49 (§ 1 KVG, Befehl zur Misshandlung und Ermordung von slowakischen Partisanen) ein Verfahren anhängig war.

Am 07.12.1946 hatte die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung der von Schönemann angeblich in Polen begangenen Verbrechen abgesehen, da dafür keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen.

weitere Gerichtsverfahren
LG Wien Vg 1a Vr 1072/49
Zilina, Cadca (Slowakei)