Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 11 Vr 1183/45

Justiz

Opfer
Widerstand/Opposition

Tatland (Tatort)
Österreich, Deutsches Reich (Wien, Leibnitz, Leoben, Leipzig)

Volksgerichtsverfahren gegen
Dr. Gustav Tamele

wegen
Illegalität, Altparteigenosse, SA-Sturmbannführer

Tamele war
ab 01.05.1939 Präsident des LG Leoben
ab 01.07.1942 Senatspräsident beim Reichsgericht in Leibnitz
ab 01.07.1943 Oberlandesgerichtspräsident in Wien
(1943 bis 1945 Senatspräsident am Reichsgericht in Leipzig)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens

am 17.11.1948 wurde Gustav Tamele freigesprochen.

28.04.1947: Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 34 StPO hinsichtlich des Faktums Aktenvernichtung.

06.05.1947: Einstellung des Verfahrens hinsichtlich des Faktums Teilnahme an ungerechtfertigten Entlassungen österreichischer Justizbeamter durch Betätigung in einer nach der Verordnung zur Neubildung des österreichischen Berufsbeamtentums aufgestellten Kommission gemäß § 109 StPO (Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung).

Beitrag ist kein Bestandteil der Gerichtsakte

In diesem Fall setzte sich das Volksgericht Wien zum Vorteil des Angeklagten über den durch das NSG 1947 geänderten Wortlaut des § 11 VG hinweg, als es Dr. Gustav Tamele mit der Begründung vom Vorwurf freisprach, er sei als Illegaler SA-Obersturmbannführer gewesen, dass es sich bei diesem Rang um einen bloßen Ehrenrang gehandelt habe, eine Tatsache, die nach dem durch das NSG geänderten § 11 VG völlig unerheblich war.