Landgericht Düsseldorf (8 Ks 1/75)
1. Urteil: 19.4.1979
Angeklagte: Rosy Süss, Charlotte Mayer, Hermine Böttcher (Aufseherinnen des Frauenlagers im KZ Majdanek), Heinrich Schmidt (Lagerarzt)
4 Freisprüche.
2. Urteil: 30.6.1981
Angeklagte: Hermine Braunsteiner-Ryan (Österreicherin), Hildegard Lächert (beide Aufseherinnen), Hermann Hackmann (Schutzhaftlagerführer), Emil Laurich (Mitarbeiter in der Schutzhaftlagerabteilung), Heinz Villain (Feldführer), Fritz Heinrich Petrick, Arnold Strippel, Thomas Ellwanger, Heinrich Groffmann; Tatvor-wurf: Mord und Beihilfe zum Mord (Einzelverbrechen sowie gemeinschaftlich begangene Massenvernichtungsverbrechen)
Urteilsausmaß: 3 ½ Jahre bis lebenslang (gegen Hermine Braunsteiner-Ryan)

Der Diisseldorfer Majdanek-ProzeB
Nach langjahrigen Ermittlungen, in deren Verlauf iiber 200 Personen einvernommen worden waren, begann jenes trübe Schauspiel, der als Majdanek-Prozeß in die Geschichte eingegangen ist, am 26. November 1975 in Diisseldorf. Das Verfahren schleppte sich iiber annähernd sechs Jahre hin und endete am 30. Juni 1981 mit dem Urteilsspruch. Ursprunglich waren 15 friihere Angehorige der Lagermannschaft angeklagt worden, darunter sechs Frauen. Eine Angeklagte, die damals 73-jahrige Alice Orlowski, starb 1976 wahrend des Prozesses; ein weiterer Angeschuldigter, Wilhelm Reinartz, wurde 1978 wegen Haftunfahigkeit freigelassen; die drei Ex-Aufseherinnen Rosy Suss, Charlotte Mayer und Hermine Bottcher sowie der Lagerarzt Heinrich Schmidt wurden 1979 vorzeitig wegen erwiesener Unschuld auf freien FuB gesetzt. Von den restlichen neun Angeklagten wurde einer, Heinrich Groffmann, 1981 freigesprochen.
Die Urteile in den verbleibenden acht Fallen lauteten wie folgt: 654

- Lebenslange Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen an insgesamt mindestens 100 Menschen fur die Angeklagte Hermine Braunsteiner-Ryan;

12 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an insgesamt wenigstens 100 Menschen fur die Angeklagte Hildegard Lachert

10 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an insgesamt wenigstens 141 Menschen fur den Angeklagten Hermann Heinrich Hackmann

8 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in fünf Fällen an insgesamt wenigstens 195 Menschen fiir den Angeklagten Emil Laurich

6 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in zwei Fällen an insgesamt mindestens 17.002 Menschen fiir den Angeklagten Heinz Villain

4 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an 41 Menschen fiir den Angeklagten Fritz Heinrich Petrick

3 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an 41 Menschen fur den Angeklagten Arnold Strippel

3 Jahre Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 100 Menschen fiir den Angeklagten Thomas Ellwanger