Zur Vorgeschichte der Dresdner Transporte

die Hauptverantwortlichen der Aktion:
SS-Scharführer Martin Petri Gestapo-Angehöriger

SS-Untersturmführer Henry Schmidt Leiter des Judenreferats der Dresdner Gestapo war während der gesamten Deportation anwesend.

Kriminalobersekretär Rudolf Müller


Der Vorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinde, Kurt Hirschel, wurde verpflichtet, eine erste Liste von 50 Opfern vorzubereiten.
Dabei wurden 2 bis 3 Personen als Reserve namentlich festgelegt.

Der Vorsitzende Hirschel wurde des weiteren angewiesen, die festgelegten Opfer kurzfristig von der Teilnahme am Transport zu verständigen und sie zum Erscheinen am Sammelort dem Sitz der Gemeinde in der Zeughausstrasse 3, jeweils 6.00 Uhr unter gleichzeitiger Übermittlung weiterer Hinweise aufzufordern. So war ihnen bekanntzugeben, dass sie nur notwendigste, in einem Koffer oder Rucksack unterzubringende Kleidungsstücke für den persönlichen Bedarf (50 kg Handgepäck) sowie wenige Lebensmittel und von Schmuck- und Wertgegenständen nur den Ehering mitnehmen durften.
Darüber hinaus war ein Betrag in Höhe von 50,-- RM insbesondere deswegen zugelassen, weil er zur Deckung der Transportkosten dienen sollte.

Die besondere Gemeinheit und Arglistigkeit des Vorgehens gegenüber diesen zum Abtransport vorgesehenen älteren Menschen ist dadurch gekennzeichnet, dass ihnen durch die israelitische Religionsgemeinde vorgespiegelt werden musste, dass sie in ein von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland verwaltetes Altersheim kämen, in das sie sich freiwillig einkaufen könnten. Dazu hatte die israelitische Religionsgemeinde Dresden im Namen der Reichsvereinigung nach einheitlichen, von der Gestapo beaufsichtigten Richtlinien sogenannte Heimeinkaufsverträge mit den Opfern abzuschließen.

Die Opfer sind noch am gleichen Tage in Theresienstadt eingetroffen, wie sich aus Berichten ergibt.
Die Transporte benötigten jeweils zwei bis drei Stunden um den Zielort zu erreichen und dass die beteiligten Gestapo-Beamten stets am Nachmittag wieder in Dresden eintrafen.

Der erste Dresdner Transport V/1 ist ausweislich der vorliegenden Liste am 1.Juli 1942 durchgeführt worden.

Dieser Transport umfasste 50 namentlich ausgewiesene Personen, die bis auf 4 ihren letzten Wohnsitz in Dresden in der Zeughausstrasse 1-3 also in sogenannten Judenhäusern gehabt hatten. Der älteste mit diesem Transport Deportierte war Adolf Bardach, Geburtsdatum 13.Juni 1850, er war also 92 Jahre alt und verstarb bereits am 17.Juli 1942 im Ghetto. Als jüngstes Opfer dieses Transports geht aus der Liste die am 14.April 1886 geborene Betty Elias, geborene Hauptmann, hervor, die demzufolge zur Zeit des Transportes 56 Jahre alt war. Aus dem Sterberegister des Ghettos Theresienstadt ergibt sich, dass bereits am 12.Juli 1942 Frau Margarete Lehnig, geborene Goldmann, im Ghetto verstorben ist. Sie war die erste Tote aus den Dresdner Transporten.
Die vom Museum Terezin zur Verfügung gestellten Unterlagen ergeben, dass neben den zwei genannten in der Folge weitere 39 Opfer dieses Transportes V/1 im Ghetto verstarben. Weitere 9 Opfer des ersten Transportes wurden später mit unterschiedlichen Transporten in das Vernichtungslager Auschwitz transportiert. Sie haben Auschwitz nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht lebend verlassen.
Demnach hat kein Teilnehmer des Transportes V/1 vom 1.Juli 1942 aus Dresden die Befreiung erlebt.

Der Transport V/2 erfolgte am 14.Juli 1942 auf der Grundlage der von Schmidt getroffenen Festlegungen unter gleichen Umständen und wurde, von Gestapo-Beamte aus Dresden, begleitet.
Die Liste dazu weist wiederum 50 Namen, davon 44 Frauen, aus. Bei 41 der in der Liste genannten Frauen ist als Wohnanschrift Güntzstrasse 24 genannt.
Es handelte es sich um das frühere Henrietten-Stift, ein ehemaliges Altersheim der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden. Als erster aus diesem Transport verstarb noch am 14. Juli 1942 der am 1. Mai 1861 geborene Chaim Setsch, der demnach zum Zeitpunkt der Deportation 81 Jahre alt gewesen war. In der Folge starben weitere 45 Opfer in Theresienstadt.
Das Schicksal von 3 Verschleppten ist unbekannt. Eine Deportierte, die am 2.September 1870 geborene Betty Roth, hat den Aufenthalt im Ghetto Theresienstadt überstanden und die Befreiung erlebt.

Der 3.Transport V/3 wurde am 28.Juli 1942 durchgeführt.
Er erfolgte unter gleichen Umständen, wie die vorangegangenen und umfasste wiederum 50 Personen, darunter 24 Frauen und ein 12jähriges Mädchen. Bei diesem handelte es sich um die gemeinsam mit ihren Eltern in das Ghetto verbrachte Anita Freund, geboren am 7.Juni 1930. Ältestes Opfer war die am 3.September 1854 geborene Phillipine Sichl aus dem bereits erwähnten Altersheim in der Güntzstrasse 24. Aus dem Transport, dessen Eingang im Tagesbefehl Nr.184 des Ältestenrates des Ghettos Theresienstadt vom 30.Juli 1942 bestätigt wird, verstarben 20 Opfer im Ghetto.
Ausweislich der Feststellungen des Museums in Terezin wurden 22 Ghettoinsassen, darunter mehrere Familien bzw. Ehepaare aus dem Transport V/3 im Laufe des Jahres 1943 bzw. noch 1944 nach Auschwitz deportiert und sind dort umgekommen. Darunter befanden sich auch die bereits erwähnte Anita Freundt, die im Oktober 1944 mit ihrem Vater nach Auschwitz gelangte und eine Familie Stensch mit ihrem 18jährigen Sohn.
Diese Feststellungen entsprechen der Tatsache, dass im Laufe der Jahre 1943 und 1944 aus Theresienstadt sogenannte Familientransporte nach Auschwitz gelangten, deren Teilnehmer in der Regel sofort durch Vergasung ermordet wurden. Für 4 Opfer des Transportes V/3 konnte das weitere Schicksal nicht ermittelt werden. Nur 4 haben nachweislich überlebt. Der damals überlebende Owsei Fan. hat in einer Zeugenaussage in einem Strafverfahren, zu den Verhältnissen im Ghetto Schilderungen gegeben, die voll mit anderen Feststellungen übereinstimmen.

Der 4.Dresdner Transport V/4 durch die entsprechende Liste namentlich ausgewiesen, erfolgte am 11.August 1942 unter gleichen Umständen. Die Ausführung war im Rahmen der charakterisierten Verantwortlichkeit durch die Dresdner Gestapo-Beamten organisiert und durchgeführt worden. Die Ankunft am 11.August 1942 ist durch den Tagesbefehl Nr.194 des Ältestenrates des Ghettos vom 13.August 1942 ausgewiesen. Diesem Transport gehörten 40 Frauen und 10 Männer im Alter zwischen 58 und 88 Jahren an. Insgesamt verstarben aus dem Transport V/4 41 Personen im Ghetto.
4 Angehörige des Transportes V/4 wurden nach Auschwitz deportiert und sind dort umgekommen. Das Schicksal von 4 Opfern des Transportes V/4 konnte nicht festgestellt werden. Ein Opfer, die am 27.März 1867 geborene Jette Schreiber, überlebte den Aufenthalt im Ghetto. Demnach kamen 45 Personen zu Tode.

Der Transport V/5 wurde am 25.August 1942 unter gleichen Bedingungen durch die von Schmidt befehligten Gestapo-Beamten seines Sachgebietes durchgeführt. Schmidt hat hierzu keine unmittelbaren persönlichen Erinnerungen, hat aber seine Verantwortung nicht in Abrede gestellt. Ausweislich des Tagesbefehls Nr.201 des Ältestenrates des Ghettos Theresienstadt traf dieser Transport am 25.August 1942 im Ghetto ein.
Die dazu vorliegende Transportliste V/5 nennt 50 jüdische Bürger aus Dresden im Alter zwischen 55 und 88 Jahren, darunter 33 Frauen. Insgesamt verstarben 40 Opfer im Ghetto.
Weitere 3 Angehörige dieses Transportes wurden aus dem Ghetto in Konzentrationslager (eine Frau nach Auschwitz, zwei nach Maly-Trostinec) verbracht und sind von dort nicht zurückgekehrt. Das Schicksal von 5 Opfern ist unbekannt. Nur zwei Teilnehmer, ein Geschwisterpaar, haben überlebt.

Der Transport V/6 erfolgte unter gleichen Umständen auf Weisung von Schmidt am 8.September 1942. Seine Ankunft an diesem Tage ist im Tagesbefehl Nr.210 des Ältestenrates des Ghettos vom 11.September 1942 genannt.
Unter den 50 in der Liste erfassten Opfern befanden sich 39 Frauen und 11 Männer, darunter 7 Ehepaare. Ein Teil der Opfer hatte seinen letzten Wohnsitz nicht in Dresden selbst gehabt, sondern in anderen Orten des Zuständigkeitsbereiches der Staatspolizeileitstelle Dresden, so z.B. die Sängerin Muselek in Königstein. Als erstes Opfer dieses Transportes verstarb bereits am 14.September 1942 der am 17.Oktober 1871 geborene körperbehinderte Fritz Marckwald. Im Ghetto verstarben aus diesem Transport insgesamt 39 Menschen, 7 Opfer dieses Transportes wurden nach Auschwitz deportiert und sind von dort nicht wiedergekommen. Das Schicksal von 3 Opfern konnte nicht festgestellt werden. Eine Deportierte, die am 16.Juli 1873 geborene Salka Falk, hat den Ghettoaufenthalt überlebt.

Der Transport V/7, nachgewiesen durch die entsprechende Transportliste und den Tagesbefehl Nr.218 des Ältestenrates des Ghettos Theresienstadt vom 23.September 1942, erfolgte am 22.September 1942 unter grundsätzlich gleichen Umständen, wie die vorgenannten Transporte unter Verantwortung Schmidts durch und dessen unterstellte Mitarbeiter. Dieser Transport umfasste aber nur 27 Personen. Schmidt vermag sich dazu an nähere Umstände, insbesondere auch wegen dieser Zahl, nicht zu erinnern. Er hält für möglich, dass die Zahl der nach den Richtlinien des RSHA vorerst zu Deportierenden erschöpft war. Unter den 27 in dieser Liste aufgeführten Opfern befanden sich 10 Männer, darunter der am 19.Oktober 1890 geborene Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wienskowitz mit seiner am 21.März 1933 geborenen, also noch nicht 10 Jahre alten Tochter, und seiner Frau, Ruth Wienskowitz, letztere war 41 Jahre alt.
Ina und Ruth Wienskowitz sind ausweislich der Feststellungen des Museums Terezin am 6.Oktober 1944 in das KZ Auschwitz deportiert und dort ermordet worden. Insgesamt verstarben aus diesem Transport in Theresienstadt 13 Menschen. 6 Opfer des Transportes V/7 wurden aus dem Ghetto in Konzentrationslager, vorrangig nach Auschwitz, verbracht und sind dort umgekommen. Das Schicksal von 8 Opfern konnte nicht festgestellt werden.

Der Transport V/8 ist zwar als Transport Dresden V/8 vom 29.März 1943 auf der vorliegenden Transportliste, die 32 Namen enthält, bezeichnet, jedoch gehörte dazu nur ein Mädchen aus Dresden.
Es ist die in der Transportliste unter Nr.328 aufgeführte 12jährige Irmgard Conradi, die das Ghetto überlebt hat. Die weiteren 31 Personen waren zuvor in Chemnitz, Halle und Leipzig beheimatet.

Zu den näheren Umständen dieses Transportes ist folgendes bekannt
Die Zusammensetzung und Bezeichnung des Transportes stehen jedoch offensichtlich damit im Zusammenhang, dass zu diesem Zeitpunkt die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in ihrer Tätigkeit weiter eingeschränkt und umstrukturiert wurde. Damit war in den nächsten Monaten auch die Auflösung der örtlich bestehenden jüdischen Gemeinden verbunden. Das schloss ein, dass Transporte territorial noch weiter konzentriert wurden und das die statistische Abrechnung und Erfassung der noch ansässigen bzw. deportierten jüdischen Menschen nunmehr für Sachsen und angrenzende Bereiche in der Verwaltungsstelle V (Mitteldeutschland, mit Sitz in Leipzig) erfolgte. Es verblieb demnach bei der Transportkennzeichnung V und die Transporte wurden weiter als Dresdner Transporte erfasst, auch wenn sie nur einzelne oder überhaupt keine Deportationen aus dem Bereich der Staatspolizeileitstelle Dresden betrafen. (So ist im Frühjahr 1945 der Dresdner Transport V/11 nach Theresienstadt gelangt, der jedoch ausschliesslich Angehörige der jüdischen Bevölkerungsgruppe aus Chemnitz dorthin brachte und dem Angeklagten nicht zur Last gelegt ist.) Es ist auch nicht mit Sicherheit geklärt, ob der Transport V/8 mittels Lkw oder per Eisenbahn erfolgte. Da 31 Opfer nicht zum Zuständigkeitsbereich der Staatspolizeileitstelle Dresden gehörten, ist die Verantwortlichkeit der Staatspolizeileitstelle Dresden auf die Deportation der Irmgard Conradi beschränkt.

Aus dem Lebenslauf der Tante der Irmgard Conradi, Charlotte Hempel, geborene Conradi, der aus den VdN-Unterlagen der Charlotte Hempel vorliegt, geht hervor, dass das Mädchen, das schon früher seiner Eltern beraubt worden war, im Februar 1943 durch Dresdner Gestapo-Beamte festgenommen wurde und vom zuständigen Sachgebiet, das im Lebenslauf als Sachgebiet Juden Angelegenheiten bezeichnet wird, in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert werden sollte.
Insoweit ist die Staatspolizeileitstelle Dresden auch für dieses Geschehnis verantwortlich. Wie aus dem Lebenslauf der Charlotte Hempel weiter hervorgeht, ist es dem unerschrockenem Auftreten ihres nichtjüdischen Ehemannes bei der Staatspolizeileitstelle zu verdanken, dass das Kind nicht nach Auschwitz gelangte, sondern stattdessen nach Theresienstadt deportiert wurde.

Der Transport V/9, für den die vorliegende Transportliste insgesamt 28 Namen ausweist, traf am 21.Juni 1943 wie durch den Tagesbefehl Nr.334 des Ältestenrates vom 22.Juni 1943 ausgewiesen im Ghetto Theresienstadt ein. Unter den Opfern befanden sich 10 jüdische Bürger aus Dresden, 18 wurden aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatspolizeistelle Chemnitz deportiert. Der Transport selbst hat mittels Lkw stattgefunden, wobei jedoch nicht mehr zu klären war, auf welche Weise die Chemnitzer Opfer nach Dresden gelangt sind.
Unter den 10 Deportierten aus Dresden befanden sich 5 männliche Personen, darunter die beiden 11 und 8 Jahre alten Söhne des bisherigen Vorstandes der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden, Kurt Hirschel, der mit seiner Ehefrau ebenfalls zu den Opfern dieses Transportes gehörte.
Gleichzeitig wurden sein Stellvertreter, Adolf Kahlenberg, geboren am 1.Juni 1922, und dessen Mutter, Rosa Kahlenberg, geboren am 18.August 1896 mit diesem Transport nach Theresienstadt verbracht. Das hatte seine Ursache in der bereits dargelegten Veränderung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, deren örtliche Einrichtungen aufgelöst wurden. Ihre Vertreter wurden nicht mehr benötigt und daher selbst deportiert.

Die Familie Hirschel lebte in Theresienstadt bis zum 28.Oktober 1944. An diesem Tage wurden alle 4 Angehörigen der Familie nachweislich mit einem der sogenannten Familientransporte, nämlich EV 1779, in das KZ Auschwitz deportiert und sind dort, da sie in den Listen der aufgenommenen Häftlinge nicht nachgewiesen sind, offensichtlich bereits auf der Rampe selektiert und sofort vergast worden. Gleiches geschah mit Kahlenberg, dessen Mutter und einem weiteren Opfer. In Theresienstadt verstarb der 47jährige Adolf Le., der als 100%ig Kriegsbeschädigter von seiner Schwester betreut worden war und der ohne jede Rücksicht auf diese Lebensumstände, er war gelähmt und auch sonst hilflos, auf Weisung von Gestapo-Beamten auf den Lkw gehoben und mit nach Theresienstadt verbracht worden ist. Er verstarb bereits am 23.Juni 1943 im Ghetto Theresienstadt. Von den weiteren 2 Opfern des Transportes V/9 hat die am 3.März 1868 geborene Johanna Klemich die Deportation überlebt, während das Schicksal von einem Opfer unbekannt ist.

Der Transport V/10 erfolgte hinsichtlich seiner Vorbereitung anders als die vorangegangenen.

Ausweislich der Liste ist er am 11.Januar 1944 durchgeführt worden, wobei 33 Männer und Frauen aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatspolizeileitstelle Dresden und 9 Personen aus Chemnitz nach Theresienstadt verschleppt wurden. Die Vorbereitung dieses Transportes unterschied sich von den vorangegangenen vor allem dadurch, dass die Betroffenen nicht durch den dafür jetzt eingesetzten Dresdner Vertrauensmann der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, den früheren Rechtsanwalt Dr. Neumark, die Aufforderung erhielten, am Transporttage am Sammelpunkt zu erscheinen, sondern das sie einige Tage zuvor, und zwar am 8.Januar 1944, festgenommen wurden.
Die Opfer waren jüdische Dresdner Einwohner, die bis dahin in sogenannter Mischehe gelebt hatten und deren arischer Ehepartner verstorben war bzw. deren mitunter auf Druck der Gestapo, Ehe durch Scheidung aufgelöst war. Es handelte sich auch nicht nur um in der Stadt Dresden wohnhafte Personen, sondern auch um solche aus Zittau, Bautzen und Kamenz. Soweit bekannt, wurden die letztgenannten Opfer von der Aussendienststelle Bautzen festgenommen und nach Dresden gebracht.
Die Festnahme der in Dresden wohnhaften Opfer erfolgte am 8.Januar 1944 sowohl durch Gestapo-Beamte als auch durch zugeteilte Kräfte. Den Betroffenen verblieb angesichts dieser Umstände noch weniger Zeit, sich auf den Transport nach Theresienstadt einzustellen, als den früheren Opfern. Auch bei ihnen wurde die Mitnahme von Kleidung, Gepäck und anderen Dingen weitgehend eingeschränkt. Die Tage bis zum Transport mussten sie im Dresdner Polizeigefängnis, ebenfalls unter sehr unwürdigen Bedingungen, verbringen.

Von den mit diesem Transport aus dem Dresdner Raum verbrachten 33 Personen (7 Männer, 26 Frauen) starben im Ghetto 7 Opfer. 3 Verschleppte wurden später aus Theresienstadt nach Auschwitz verbracht und sind dort umgekommen. Das Schicksal von 9 Personen konnte nicht ermittelt werden, überlebt haben diesen Transport 14 Menschen. Zu den Verstorbenen gehörte die Mutter der Zeugin Kra., Frau Johanna Samel. Die Zeugin Kra. berichtete nach 1945 über die ihr noch erinnerlichen Umstände der Festnahme ihrer Mutter, der Verbringung in das Polizeigefängnis und sagte darüber aus, wie Schmidt und seine Mitarbeiter ihr selbst gegenüber ständig in drangsalierender Weise tätig wurden und mit Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegen ihren nichtjüdischen Ehemann vorgingen, der sich für ihre Mutter und sie selbst einsetzte.
Zu den Überlebenden des Transportes gehörte die Mutter der Zeugin Zak., Frau Toni Weigmann. Die Zeugin sagte glaubhaft dazu aus, dass ein von ihrer Mutter verfasster Erlebnisbericht auch mit anderen Erzählungen ihrer Mutter über die Umstände ihrer eigenen Festnahme, des Transportes nach und des Aufenthaltes in Theresienstadt übereinstimmt.
Mit Zustimmung der Zeugin wurde der Bericht, den Frau Weigmann ihrer Tochter gewidmet hatte - auszugsweise verlesen. Auch aus diesem Bericht geht hervor, dass die Festnahme der Betroffenen am Sonnabend, dem 8.Januar 1944, vor sich ging, dass sie bis zum Abtransport im Polizeigefängnis verbleiben mussten und das der Transport selbst mit Lkw erfolgte, wobei die Opfer offensichtlich beabsichtigt den herrschenden winterlichen Bedingungen ausgesetzt wurden. Der Bericht schildert auch einen Versuch des Sohnes der Frau Weigmann, sie zu befreien.

Ohne dass im Laufe des Jahres 1944 noch weitere Gruppentransporte aus Dresden erfolgten, sind unter der Transportbezeichnung V/10 im Jahre 1944 noch mindestens 4 Menschen aus Dresden als sogenannte Einzelreisende nach Theresienstadt deportiert und unter der Transportnummer V/10 erfasst worden.

Das waren:
die 1877 geborene Margarete Neumann, die am 9.Februar 1944 in Theresienstadt eintraf und dort am 12.Juni 1944 verstorben ist,

der 1881 geborene Berhold Heim, der am 8.März 1944 in Theresienstadt eintraf und von dort aus am 12.Oktober 1944 nach Auschwitz deportiert wurde, wo er umkam,

die 1871 geborene Hedwig Wulffius, die am 9.August 1944 in Theresienstadt eintraf und über deren Schicksal nichts Näheres bekannt ist

die 1873 geborene Martha Böhringer, die am 27.September 1944 in Theresienstadt eintraf und deren weiteres Schicksal nicht festgestellt werden konnte.


Bei den hier aufgeführten Transportlisten gibt es ungereimtheiten hinsichtlich der aufgeführten Personen, in den Transportlisten der Reichsbahn siehe Transportlisten unter anderem