Haltung der Gemeinde und Behörden St. Margarethen gegenüber den zurückgekehrten Opfern des NS Regime:
Der burgenländische Landarbeiter I. H. wurde bereits im Juli 1938 in ein Konzentrationslager gebracht. Sein bescheidenes Haus wurde niedergerissen, die Möbelstücke verschwanden, das übriggebliebene Baumaterial gleichfalls.
Nach seiner Rückkehr verlangte H. von seiner Heimatgemeinde St. Margarethen im Wege der Rückstellungsgesetzgebung Ersatz für sein verlorengegangenes Eigentum. Sein Antrag wurde abgelehnt, in der Begründung des Rückstellungserkenntnisses wird ausgeführt: „Die Gemeinde St. Margarethen als Antragsgegnerin beantragt Abweisung des Rückstellungsantrages und wendet ein, daß der Antragsteller ein Haus nicht besaß, sondern nur eine primitive Unterkunft in einem Erdloch bzw. einer Bretterbude. Desgleichen hätte der Antragsteller niemals Möbel besessen. Außerdem sei die Aktion gegen die Zigeuner nicht von der Gemeinde St. Margarethen ausgegangen, sondern von einer Dienststelle der NSDAP. Schließlich hätte sich die Gemeinde aus dem Baumaterial des Antragstellers überhaupt nichts angeeignet.
Außerdem sei dem Antragsteller von der Gemeinde eine Wohnung zur Verfügung gestellt worden. Richtig ist, daß Zigeuner zum Kreise der politisch verfolgten Personen zählen,
und erwiesen ist, daß auch der Antragsteller aus der Zigeunersiedlung St. Margarethen von der SS in ein KZ verbracht wurde und daß bei dieser Verschleppung der Zigeuner die Siedlung in Brand aufging. Durch die Auskunft des Amtes der burgenländischen Landesregierung steht fest, daß die in der Gemeinde St. Margarethen gegen Zigeuner getroffene Maßnahme keine Aktion seitens der Gemeinde darstellt, sondern auf Grund der Anordnungen übergeordneter Parteien oder staatlicher Dienststellen zurückzuführen sind.
Durch die Aussage des Zeugen Paul Unger, der Bürgermeister bis zur Machtergreifung des NS in St. Margarethen gewesen ist, ist erwiesen, daß der Antragsteller nur eine Hütte hatte, die mit Holzläden bedeckt war. Durch diesen Zeugen ist aber auch erwiesen, daß das wenige Material, das nach dem Brand des Zigeunerlagers übrig blieb, von den Ortsbewohnern als Lohn für die Beseitigung des Lagers in Empfang genommen wurde. Weiters ist durch diesen Zeugen erwiesen, daß die Zigeuner eine Wohnungseinrichtung überhaupt nicht besaßen, in einem Bett schlief nur der Zigeunerprimas. Diese Aussage wird von dem Zeugen Karl Unger, der Bürgermeister während der nationalsozialistischen Ära gewesen ist, bestätigt. Lediglich der Zeuge Michael Barta gibt in seiner Aussage als Zeuge an, daß er dem Antragsteller ein Haus in der Größe von 4 mal 4 m aufbauen half.“
Die in diesem Erkenntnis zum Ausdruck kommende offensichtlich hohe Glaubwürdigkeit, die Aussagen ehemaliger NS-Funktionäre seitens der Gerichte und Behörden der Zweiten Republik zugebilligt wurde, findet sich auch in den Beweiswürdigungen der Opferfürsorgebehörden.