121

Die Kammer geht deshalb davon aus, daß es durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht als erwiesen anzusehen ist, daß die Angaben von Dr. Novy in diesem Punkt falsch sind.

Was die sehr ausführliche Schilderung von Dr. Novy über die Einrichtung und den Betrieb des Häftlingskrankenbaus im Lager Jaworzno betrifft, so wurde schon darauf hingewiesen, daß die Angaben von Dr. Novy von dem im Krankenbau eingesetzten Zeugen Dr. Heller in vollem Umfang bestätigt worden sind. Hier ist nochmals darauf hinzuweisen, daß Dr. Novy sowohl die Namen der dort eingesetzten SS. Leute als auch die Funktionen der Häftlinge Sepp Luger und des Zeugen Dr. Heller richtig wiedergegeben hat.

Schließlich hat Dr. Novy auch die Arbeitsverhältnisse der Häftlinge in den einzelnen von ihm namentlich bezeichneten Kohlengruben zutreffend geschildert, wenn er schreibt, in der Dachsgrube habe ein regelmäßiger Schichtwechsel stattgefunden, während die Häftlinge in der Rudolfsgrube praktisch immer in der gleichen Schicht hätten arbeiten müssen. Hierauf wird noch näher eingegangen werden.

Daß Dr. Novy den Ablauf und die Umstände des Evakuierungsmarsches richtig beschrieben hat, wurde bereits ausführlich erörtert. Ergänzend ist hier noch darauf hinzuweisen, daß auch einzelne Begebenheiten auf dem Marsch von Dr. Novy richtig wiedergegeben wurden. So erwähnt Dr. Novy, am Abend des 2. Tages habe sein Kamerad, der Jugoslawe Boris, zu phantasieren begonnen und habe Fieber bekommen. Er selbst habe ihn zusammen mit dem Genossen Buli geführt.

Hierzu hat der Zeuge Dr. Boris Braun, der aus Jugoslawien stammt und zu der Gruppe um Dr. Novy und dem Zeugen Bulaty (bei dem es sich nach der Aussage des Zeugen Herstik um den Genossen Buli handelt) gehört, ausgesagt, während des Evakuierungsmarsches sei er in einen solch körperlich schlechten Zustand geraten, daß er von nichts mehr wisse außer daß er von seinen Freunden, darunter Bulaty, weitergeführt worden sei.

Die Kammer hält diese umfangreichen Ausführungen zu der Person des Dr. Novy und zu dem Inhalt seines Buches deshalb für erforderlich, weil Dr. Novy darin auch zu einer für dieses Verfahren wesentlichen Frage, nämlich wer zum Zeitpunkt der Evakuierung des Lagers Jaworzno dort Rapportführer war, Angaben gemacht hat.

Anläßlich der Schilderung der Verhältnisse im Lager am Morgen des 17.1.1945, die durch die in der Nacht zuvor erfolgte Bombardierung des Wirtschaftgebäudes bestimmt wurden, schreibt Dr. Novy:

„...Dem Lagerkommandanten Pfütze und dem Rapportführer Graul gelang es
endlich ungefähr 100 SS. Posten zusammenzutreiben und mit ihnen sind dann die Kommandos zur Arbeit aufgebrochen. ...“

122

Bei der Schilderung des Abends des 17.1.1945 schreibt Dr. Novy:

„...Diesmal wurden wir von neuem aufmerksam gezählt und es wurde angeordnet, vor den Blocks in Habacht-Stellung stehenzubleiben. Jeder Block wurde von 2 Blockführern und einigen Posten bewacht. Alle waren in Paradeuniform für den Weg vorbereitet und bis an die Zähne bewaffnet. Dann kam zu unserem Block der Rapportführer Franz Graul. Der Reibe nach von einem Block zum anderen verkündete er, daß wir auf Anordnung des Lagerkommandanten binnen 60 Minuten Jaworzno verlassen. Er erlaubte uns auf den Weg mitzunehmen, was wir tragen könnten, d.h. jedwede Menge Proviant und Decken. Spätestens in einer Stunde werde ein neuer Appell sein, wer sich versteckt oder allenfalls einen Fluchtversuch unternimmt, wird erschossen. Dann wurde angetreten.“...

Den Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno beschreibt Dr. Novy unter anderem wie folgt:

„...Vor dem Tor, am Ausgang des Lagers, stand der Vorgänger Grauls, ehemaliger Rapportführer Otto Hablesreiter, zur Zeit letzter Kommandoführer am Kraftwerk, weicher jetzt sogar Zigaretten an Häftlinge verschenkte. ...“

Schließlich erwähnt Dr. Novy bei der Schilderung der Vorgänge unmittelbar nach der Ankunft im Lager Blechhammer nochmals den Graul indem er schreibt: „...Die übrigen sind tatsächlich nach 9.00 Uhr morgens mit Pfütze, Graul und den übrigen SS. Männern aufgebrochen...“

Zur Person des von Dr. Novy erwähnten SS. Mannes Otto Hablesreiter hat die Beweisaufnahme ergeben, daß dieser tatsächlich nach der Versetzung des Angeklagten Olejak im Frühjahr 1944 zumindest eine Zeitlang die Funktion des Rapportführers im Lager Jaworzno innegehabt hat. Hier ist insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Raimund Zejer und Norbert Hirschkorn zu verweisen.

Der Zeuge Zejer, der, wie erwähnt, ab Juli 1943 Rapportschreiber des Lagers Jaworzno war und in dieser Funktion praktisch täglich mit dem Rapportführer zu tun hatte, hat ausgesagt, nach der Ablösung des Angeklagten Olejak als Rapportführer sei Otto Hablesreiter neuer Rapportführer in Jaworzno geworden.

Der Zeuge Hirschkorn hat ausgesagt, Rapportführer im Lager Jaworzno sei ein großer, schwerer Mann gewesen, der schon weit über 30 Jahre alt gewesen sei. Zu Bild 18 der Bildtafeln, das Otto Hablesreiter zeigt, erklärte der Zeuge Hirschkorn dann weiter, dies sei der Rapportführer, den er gemeint habe. An den Namen dieses Mannes konnte sich der Zeuge auch nach Vorhalt des Namens Hablesreiter, nicht mehr erinnern.

Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung sagte der Zeuge Hirschkorn dann noch aus, dieser SS. Mann, den er meine, sei auch zeitweilig Kommandoführer des Kraftwerkskommandos, dem er selbst angehört habe, gewesen.

123

Der Zeuge Frantizek Herstik erklärte zu Beginn seiner Vernehmung, er erinnere sich, daß der SS. Mann Otto Hablesreiter nach dem Angeklagten Olejak Rapportführer in Jaworzno geworden sei. Gegen Ende 1944 sei dann ein dritter SS. Mann als Rapportführer eingesetzt geworden. Hablesreiter sei dann Kommandoführer am Kraftwerk geworden. Diesem Kommando habe er auch selbst angehört. Zur Person des Hablesreiter hat der Zeuge Herstik ausgesagt, dieser sei ein großer, ca. 35 Jahre alter Mann gewesen, der mit langsamen Schritten gegangen sei. Bei Vorlage der Lichtbildtafeln hat der Zeuge Herstik Hablesreiter auf den Bildern 18 und 19 wiedererkannt.

Die Kammer ist der Überzeugung, daß der Zeuge Dr. Novy während seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno die Namen der im Lager selbst eingesetzten SS. Leute gekannt hat und daß er sich auch bei Abfassung seines Buches unmittelbar nach dem Kriege an diese Namen erinnert hat. Die Kammer kann keinen vernünftigen Grund dafür erkennen, daß Dr. Novy ausgerechnet bei der Nennung des Namens des Rapportführers ein Irrtum unterlaufen sei oder er gar absichtlich in diesem Punkt etwas Falsches niedergeschrieben haben soll. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Dr. Novy den Namen Graul nicht nur einmal erwähnt, sondern daß er bestimmte Tätigkeiten dieses SS. Mannes beschrieben und dabei mehrmals den Namen zusammen mit der Funktionsbezeichnung genannt hat. Weiter ist zu berücksichtigen, daß Dr. Novy diesen Bericht nicht im Rahmen eines Strafverfahrens gegen bestimmte Täter oder für ein solches Verfahren geschrieben hat. Sein Bericht beinhaltet vielmehr eine Schilderung seines eigenen Schicksals und das seiner Leidensgenossen als Häftlinge in verschiedenen Konzentrationslagern.

Dazu kommt noch als entscheidender Faktor, daß es die Kammer aufgrund der Aussage der Zeugin Maria Wilk als erwiesen ansieht, daß es ab etwa Mitte November 1944 im Lager Jaworzno tatsächlich einen SS. Mann namens Grauel gegeben hat. Daß Novy von dem Rapportführer Franz Graul spricht, während der gefallene Ehemann der Zeugin Wilk mit Vornamen Erich geheißen hat, bedeutet nach Überzeugung der Kammer nicht, daß der gesamte Bericht von Dr. Novy in diesem Punkt falsch ist. Aus der Angabe eines anderen Vornamens und einer geringfügig anderen Schreibweise, nämlich Graul statt Grauel, kann nicht geschlossen werden, Dr. Novy könne hier nicht den SS. Mann Erich Grauel gemeint haben, wenn er von dem Rapportführer Graul spricht.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Dokument aus dem Jahr 1944 zu erwähnen, das von dem Vorsitzenden und dem Berichterstatter anläßlich einer persönlichen Nachforschung im Bundesarchiv in Koblenz aufgefunden und in der Hauptverhandlung verlesen wurde.

Hierbei handelt es sich um die Vorschlagsliste Nr. 10 für die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit (ohne) Schwertern, die am 29.2.1944 in Auschwitz erstellt worden ist. Unter den zur Verleihung dieser Auszeichnung vorgeschlagenen SS. Leuten aus der Kommandantur des K.L. Auschwitz II (Birkenau) befindet sich auch unter der laufenden Nummer 2 der SS.Mann Erich Grauel. Im Rahmen der Begründung für diesen Vorschlag ist unter anderem ausgeführt:

...und fand aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten als Arbeitsdienstführer Verwendung. In dieser Dienststellung ist er maßgeblich für den zweckmäßigen Einsatz der Häftlinge mitverantwortlich und bedeutet dieses auch für ihn eine erhebliche Mehrbelastung an Arbeit. ...

Aufgrund der Einlassungen der beiden Angeklagten und der Aussage des Zeugen Josef Weis sieht es die Kammer als erwiesen an, daß es bei der Kommandantur des Lagers Jaworzno keinen eigenen Arbeitsdienstführer gegeben hat, sondern daß diese Aufgabe von dem jeweiligen Rapportführer miterledigt wurde.

124

Dies ist auch von den Häftlingszeugen bestätigt worden, die über die Gliederung der Lagerkommandantur informiert waren. Aus der Tatsache, daß Erich Grauel vor seinem Einsatz in Jaworzno als Arbeitsdienstführer eingesetzt war, ergibt sich zwar nicht, daß er auch in Jaworzno in dieser Funktion und damit auch als Rapportführer tätig gewesen sein muß. Der Inhalt dieser Vorschlagsliste beweist jedoch, daß Grauel tatsächlich in der Lage war, die Funktion eines Rapport- und Arbeitsdienstführers in Jaworzno wahrzunehmen. Dies war angesichts der Tatsache, daß Grauel im Zivilberuf Schäfer gewesen ist, von der Staatsanwaltschaft bezweifelt worden.

Die Kammer geht auch nicht davon aus, daß die Angaben von Dr. Novy, der Rapportführer Grauel habe am Evakuierungsmarsch teilgenommen, falsch ist.

Ein Grund für eine solche Annahme könnte möglicherweise in der Aussage der Zeugin Wilk über den Inhalt des Telefongesprächs gesehen werden, das sie am Nachmittag des 17.1.1945 mit ihrem damaligen Ehemann Grauel geführt hat. Dabei hat Grauel,. wie erwähnt, gegen 16.00 Uhr seine Ehefrau angerufen und gesagt, er komme an die Front. Sie selbst solle mit ihren Eltern zu seinen eigenen Eltern nach Sandersleben fahren.

Aus dieser Äußerung muß, selbst wenn sie wörtlich so gemacht worden ist, nach Meinung der Kammer jedoch nicht geschlossen werden, daß Grauel noch im Laufe dieses Tages aus Jaworzno weg an die Front versetzt worden ist und deshalb den Evakuierungsmarsch nicht mitgemacht hat.

Aufgrund der Einlassungen der beiden Angeklagten und der anderen als Zeugen vernommenen SS. Leute wie der Zeugen Weis und Oder ergibt sich, daß die in den Konzentrationslagern eingesetzten SS. Leute nach Abschluß der Evakuierung ihrer Lager, das heißt nach Ablieferung der Häftlinge in einem weiter westlich gelegenen Lager, zu Kampfverbänden abkommandiert wurden. Die Mitteilung des Erich Grauel an seine Ehefrau im Rahmen des Telefongesprächs beweist nur, daß Grauel zu diesem Zeitpunkt von einer bevorstehenden Versetzung an die Front Kenntnis hatte. Die Kammer hält es für durchaus möglich und sogar wahrscheinlich, daß Grand die Tatsache, daß zuerst die Häftlinge in ein anderes Lager gebracht werden sollten, gegenüber seiner Ehefrau für nicht erwähnenswert gehalten hat. Denn wie sich aus dem übrigen Inhalt des Telefongesprächs ergibt, kam es Grauel vor allem darauf an, seine Frau und seine Schwiegereltern über die Notwendigkeit einer Flucht zu informieren und ihnen hierfür ein Ziel, nämlich den Wohnort seiner eigenen Eltern, zu nennen. Weiter wollte Grauel mit der Mitteilung, er komme an die Front, sicherlich zum Ausdruck bringen, daß er selbst seiner Frau bei der Vorbereitung und der Durchführung dieser Flucht nicht behilflich sein könne. Das war aber auch dann der Fall, wenn er sich vor seiner Versetzung an die Front noch um die Evakuierung der Häftlinge kümmern mußte.

Im Übrigen haben sowohl der Angeklagte Pansegrau als auch der Zeuge Weis bestätigt, daß es unmittelbar vor Beginn des Evakuierungsmarsches keine Versetzungen von einzelnen SS. Leuten aus Jaworzno gegeben hat. Die Kammer hält es auch für höchst unwahrscheinlich, daß der nach dem Lagerführer wichtigste Mann, nämlich der Rapportführer, mitten in den Vorbereitungen für die am gleichen Tag noch geplante Evakuierung der Häftlinge aus dem Lager versetzt worden ist.

125

Auch aus der Aussage des Zeugen Dr. Novy vor dem Stadtgericht in Prag kann nicht geschlossen werden, daß es Ende 1944 In Jaworzno keinen Rapportführer namens Grauel gegeben hat.

Bei dieser Vernehmung hat der Zeuge Dr. Novy ausgesagt, er sei am 21.6.1943 von Auschwitz nach Jaworzno gebracht worden. Er erinnere sich an die Namen Olejak und Pansegrau. Letzterer sei ein Volksdeutscher aus Polen, der mit Vornamen Ewald geheißen habe. Er sei Kommandoführer an der Bauabteilung gewesen. Er würde sich weiter an den SS. Mann Witowski erinnern, der Chef der politischen Abteilung gewesen sei.

Zum Häftlingskrankenbau sagte Dr. Novy, an den Namen Emil Hantl erinnere er sich nicht, auch nicht an den Namen des tschechischen Häftlingsarztes.

Zum Evakuierungsmarsch sagte der Zeuge Dr. Novy dabei aus, er erinnere sich, daß an dem Marsch der Lagerkommandant Bruno Pfütze und der Rapportführer Otto Hablesreiter teilgenommen hätten, welche die Marschkolonne geführt hätten.

Ein Vergleich dieser Aussage des Zeugen Dr. Novy mit dem Inhalt seines Buches beweist, daß selbst sichere Erinnerungen eines Menschen allein schon durch einen längeren Zeitablauf verändert werden oder ganz entfallen können. So erinnerte sich Dr. Novy 1975 nicht mehr an den Namen Emil Hantl, obwohl er ihn als 3. SDG des Lagers Jaworzno in seinem Buch ausführlich beschrieben hat. Das gleiche gilt für den Namen des Zeugen Dr. Heller, den er in seinem Buch jedenfalls mit dem Vornamen Pavel richtig erwähnt hat.

Soweit Dr. Novy ausgesagt hat, er erinnere sich, daß an dem Evakuierungsmarsch der Rapportführer Otto Hablesreiter teilgenommen habe, so stellt sich hier die Frage, ob der Zeuge mit dieser Formulierung zum Ausdruck bringen wollte, daß Hablesreiter zum Zeitpunkt des Beginns des Evakuierungsmarsches Rapportführer oder ob er überhaupt einmal Rapportführer in Jaworzno gewesen ist. Eine endgültige und sichere Klärung war in diesem Punkt nicht möglich, da der Zeuge nicht danach gefragt werden konnte.

Die Kammer ist, ebenso wie bei dem Zeugen Czapla, der Meinung, daß bei Widersprüchen zwischen Äußerungen, die unmittelbar nach Kriegsende gemacht wurden und solchen, die 20 oder 30 Jahre später gemacht wurden, in der Regal davon ausgegangen werden kann, daß die Erinnerungen eines Menschen in der ersten Zeit nach den betreffenden Ereignissen frischer, sicherer und präziser sind als zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.

Im Übrigen beweist der Inhalt dieser Vernehmung, daß Dr. Novy in seinem Bericht über das Lager Jaworzno nicht alle ihm bekannten Angehörigen der SS. Lagerkommandantur erwähnt hat. So erinnerte sich der Zeuge an den Angeklagten Pansegrau und konnte noch 1975 den Vornamen, das ungefähre Alter und seine Herkunft nennen.

126

Zur Person des Angeklagten Olejak, den er in seinem Buch aus dem Jahre 1949 nicht erwähnt hat, hat Dr. Novy nach dem Inhalt der Niederschrift aus dem Jahr 1975 lediglich erklärt, dieser Name sei ihm bekannt. Offenbar ist der Zeuge nicht gefragt worden, woher ihm der Name bekannt ist. Eine weitere Klärung dieser Frage war nicht möglich, weil der Zeuge mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand weder in der Hauptverhandlung, noch im Wege der Rechtshilfe vernommen werden konnte. Auch der Versuch, eine schriftliche Äußerung des Zeugen zu dieser Frage zu erlangen scheiterte aus dem gleichen Grund.

Die Kammer kann deshalb in diesem Punkt nur auf die Aussage des bereits erwähnten Zeugen Frantizek Herstik zurückgreifen. Dieser Zeuge, der ebenso wie Dr. Novy in Prag wohnt, erklärte bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, er habe noch kurze Zeit vorher mit Dr. Novy gesprochen. Dabei habe ihm Dr. Novy erklärt, Olejak sei der erste Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen. Diese Aussage des Zeugen Dr. Novy gegenüber dem Zeugen Herstik deckt sich genau mit den Feststellungen der Kammer.

Die Kammer sieht deshalb in der Angabe des Zeugen Dr. Novy in seinem Buch aus dem Jahre 1949 in Verbindung mit der Aussage der Zeugin Maria Wilk den wichtigsten Anhaltspunkt für ihre Feststellung, daß von November 1944 bis zum Ende der Lagerzeit der SS-Unterscharführer Erich Grauel Rapportführer des Lagers Jaworzno war.

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß nach dem gesamten Ergebnis der Hauptverhandlung davon ausgegangen werden muss, daß es im Lager Jaworzno immer nur einen Rapportführer gegeben hat. Dies haben neben den beiden Angeklagten praktisch alle Zeugen, die sich an die Person des oder der Rapportführer erinnern konnten, bestätigt. Hier sei nur auf die Aussagen der Funktionshäftlinge Zejer, Pasikowski, Smigielski, Sicinski und Dr. Heller hingewiesen.

3. Im Übrigen hat die Beweisaufnahme zum Lager Jaworzno noch weitere Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Angeklagte Olejak nach seiner Versetzung aus Jaworzno im Frühjahr 1944 nicht mehr dorthin zurückgekehrt ist.

Der Zeuge Moritz Salz, der in Viernheim wohnt, hat in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei von Oktober 1943 bis zur Evakuierung des Lagers Jaworzno als Häftling in diesem Lager Inhaftiert gewesen. Den Evakuierungsmarsch habe er nicht mitgemacht, da er von Oktober oder November 1944 an im Krankenbau stationär behandelt worden sei. Er erinnere sich daran, daß der Angeklagte Olejak Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen sei. Er sei von ihm einmal selbst geschlagen worden. Ab etwa Mitte des Jahres 1944 an habe er Olejak in Jaworzno nicht mehr gesehen. Bei der Würdigung der Aussage dieses Zeugen ist allerdings zu berücksichtigen, daß er sich ab Oktober/November 1944 im Häftlingskrankenbau befunden hat und den Angeklagten Olejak, wenn dieser tatsächlich im November 1944 nach Jaworzno zurückgekehrt wäre, nicht unbedingt hätte sehen müssen.

Der Zeuge Karl Fried, ein tschechischer Häftling, der jetzt in Frankfurt wohnhaft ist, hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei am 21.6.1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen und habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht.

127

Der Angeklagte Olejak sei am Anfang des Bestehens des Lagers als Angehöriger der Lagerkommandantur in Jaworzno gewesen. Aus der Tatsache, daß Olejak im Lager die Rapporte abgenommen habe, schließe er, daß Olejak Rapportführer gewesen sei. In Jaworzno habe es jeweils nur einen Rapportführer gegeben.

Olejak sei nur kurze Zeit Rapportführer gewesen, dann sei diese Funktion von anderen SS. Leuten ausgeübt worden. Seiner Erinnerung nach sei Olejak nicht bis zum Schluß in Jaworzno gewesen. Mit Sicherheit könne er jedoch nicht ausschließen, daß Olejak wieder nach Jaworzno zurückgekehrt sei. Bei diesem Zeugen ist zu berücksichtigen, daß er schon im Lager Jaworzno zu den Freunden des Lagerschreibers Dr. Novy gehört und auch dessen Buch über Jaworzno gelesen hat. Allerdings können seine Angaben über den Angeklagten Olejak nicht aus diesem Buch stammen, da Olejak darin nicht erwähnt ist.

Der bereits erwähnte Zeuge Frantizek Herstik, ein tschechischer Häftling, der derzeit in Prag wohnhaft ist, hat ausgesagt, er sei vom 7.9.1943 an in Jaworzno gewesen und habe auch die Evakuierung mitgemacht.

Der Zeuge Herstik hat zu Beginn seiner Vernehmung die beiden Angeklagten, die zu diesem Zeitpunkt mit allerdings nur zwei Justizangehörigen als Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, richtig wiedererkannt.

Weiter hat der Zeuge bekundet, in Jaworzno habe es nacheinander 3 Rapportführer gegeben, nämlich Olejak, Hablesreiter und Graul. Daran, daß es 3 Rapportführer gegeben habe, erinnere er sich selbst. Lediglich an die Namen habe er sich nicht mehr von sich aus erinnert, diese habe er vielmehr aus dem Buch von Dr. Novy entnommen, das er kurze Zeit vor seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung nochmals gelesen habe. Er treffe auch öfters mit Dr. Novy in Prag zusammen, wobei ihm dieser gesagt habe, Olejak sei der erste Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen. Weiter hat der Zeuge ausgesagt: Neben dem Rapportführer habe es im Lager noch die Block und Kommandoführer gegeben. Von ihnen erinnere er sich an Lauschmann, Markewitz, Kraus, der eine verkrüppelte Hand gehabt habe, und den Angeklagten Pansegrau. Lauschmann habe als besonderes Kennzeichen goldene Zähne gehabt. Hablesreiter sei kurz vor der Evakuierung des Lagers von seinem Posten als Rapportführer abgelöst und Kommandoführer am Kraftwerk geworden. Der Nachfolger von Hablesreiter auf dem Posten des Rapportführers habe eine Figur wie der Angeklagte Olejak gehabt und sei etwa 25 - 30 Jahre alt gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Olejak am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen, er habe ihn auch nicht bei der Evakuierung des Lagers gesehen.

Zu diesem Zeugen ist zu bemerken, daß er an die im Lager Jaworzno eingesetzten SS.Leute eine gute Erinnerung hat. So hat er den SS. Mann Otto Hablesreiter richtig als zeitweiligen Rapportführer und zeitweiligen Kommandoführer des Kraftwerkkommandos beschrieben und sich auch daran erinnert, daß Lauschmann, womit er offensichtlich den SS. Mann Lausmann meint, goldene Zähne gehabt habe. Allerdings besteht bei dem Zeugen Herstik auch die Möglichkeit, daß seine eigene Erinnerung durch die Gespräche mit Mithäftlingen, insbesondere dem Zeugen Dr. Novy, und die Lektüre des Buches von Dr. Novy geprägt und überlagert worden ist, ohne daß sich der Zeuge dessen bewußt ist.

Der Zeuge Pesach Nitenberg, der im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen und dessen Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wurde,

128

hat ausgesagt, er sei im Herbst 1943 nach Jaworzno gekommen und habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. während des größten Teiles seines Aufenthaltes in Jaworzno sei er im Lager selbst als Friseur für die Häftlinge eingesetzt gewesen. Er erinnere sich an die SS. Leute Olejak und Pansegrau, wobei er letzteren als Panzergrau im Gedächtnis habe. Seiner Erinnerung nach seien diese beiden SS. Leute am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen. Besonderer Bedeutung hat die Kammer der Aussage dieses Zeugen allerdings nicht beigemessen, da die Erinnerung des Zeugen an die im Lager eingesetzten SS. Leute nicht besonders sicher und in vielen Punkten auch falsch war. So hat er zu dem SS. Mann Pansegrau gemeint, er habe auch den Spitznamen Lapka gehabt. Diesen Namen hatten die Häftlinge aber, wie bereits dargelegt, dem Block- und Kommandoführer Paul Kraus gegeben.

Mehr Gewicht mißt die Kammer in dieser Frage der Aussage der Ehefrau des Angeklagten Pansegrau, der Zeugin Irmgard Pansegrau bei. Diese hat im Rahmen ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, sie habe den Angeklagten Olejak als Arbeitskollegen ihres Mannes gut gekannt und sie habe ihn im Jahre 1943 und Anfang 1944 öfters in Jaworzno getroffen. Anfang Sommer 1944 habe sie von dem SS. Mann Fischer gehört, Olejak sei aus Jaworzno versetzt worden. Sie habe ihn dann nicht mehr gesehen, auch nicht während der Evakuierung dieses Lagers. Auch Kraus sei am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen.

4. Schließlich werden die Feststellungen der Kammer zu dieser Frage auch durch die Einlassung des Angeklagten Pansegrau bestätigt.

Im Rahmen seiner Einlassung in der Hauptverhandlung am 4.10. 1977 hat der Angeklagte Pansegrau erklärt, an Ostern 1944 sei er nach der Auseinandersetzung mit dem Spieß der Wachkompanie in Jaworzno verhaftet worden. Bei seiner Rückkehr aus der Haft in Auschwitz sei Olejak nicht mehr da gewesen.

Wohin er versetzt worden sei, könne er nicht sagen. Anstelle von Olejak sei ein neuer Rapportführer dagewesen, der Graul geheißen habe. Dieser habe ungefähr die Größe und die Haarfarbe von Olejak gehabt, in den Schultern sei er allerdings kräftiger gewesen. Den Vornamen, die Herkunft und den Beruf dieses Graul wisse er nicht, nur daß er Unterscharführer gewesen sei.

Seiner Erinnerung nach sei Olejak beim Evakuierungsmarsch nicht dabei gewesen, das habe er auch schon früher so gesagt. Ob Graul bis zum Schluss in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht sicher.

In der Hauptverhandlung vom 3.3.1978 erklärte der Angeklagte Pansegrau dann weiter, ihm sei jetzt wieder eingefallen, daß Graul von Beruf Schäfer gewesen sei und er ihn in der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers in Auschwitz kennen gelernt habe. Graul müsse nach Jaworzno gekommen sei als er selbst in Haft gewesen sei.

Bei der Würdigung dieser Einlassung des Angeklagten Pansegrau ist, ebenso wie bei den Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, zu berücksichtigen, daß die betreffenden Ereignisse mehr als 30 Jahre zurückliegen.

129

Es ist deshalb durchaus möglich, daß sich ein Mensch im Laufe der Zeit, in der er sich zwangsläufig mit der Vergangenheit beschäftigt, an Dinge und Personen richtig erinnert, an die er sich zunächst überhaupt nicht erinnert hat. Deshalb macht die Tatsache, daß der Angeklagte Pansegrau bei seiner 1. Vernehmung zur Sache am 4.8.1976, die ihm wiederholt vorgehalten worden ist, erklärt hat, einen Kommandantur Angehörigen namens Graul habe es in Jaworzno nicht gegeben, ihn nicht von vorneherein unglaubwürdig. Denn aufgrund der glaubwürdigen Aussage des Zeugen Wilk sieht es die Kammer als erwiesen an, daß es gegen Ende 1944 tatsächlich einen SS. Mann Graul in Jaworzno gegeben hat. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte Pansegrau diese Angaben machte, weder dem Gericht noch den Angeklagten oder ihren Verteidigern bekannt war, daß die Witwe des SS. Mannes Erich Graul, nämlich die Zeugin Wilk, von der Staatsanwaltschaft ermittelt war und als Zeugin in der Hauptverhandlung vernommen werden konnte Eine entsprechende Erklärung gab die Staatsanwaltschaft erst in der Hauptverhandlung vom 17.7.1978 ab. Der Angeklagte Pansegrau konnte deshalb bei seiner Einlassung zur Person des SS. Mannes Graul nicht davon ausgehen, daß diese von der Zeugin Wilk bestätigt werden würde.

Im Übrigen ist auch die Einlassung des Angeklagten Pansegrau, er sei zusammen mit Graul bei der Abteilung Landwirtschaft im Konzentrationslager Auschwitz gewesen, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt worden. Hierzu wurde in der Hauptverhandlung auszugsweise ein Plan über die Stellenbesetzungen der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz nach dem Stand vom 1.2.1941 verlesen. In diesem Plan sind der Angeklagte Pansegrau und der damalige SS. Sturmmann Erich Grauel als Mitglieder der Abteilung Landwirtschaft ausdrücklich aufgeführt.

Das Argument der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte Pansegrau sei in diesem Punkt deswegen nicht glaubhaft, da er von einer Versetzung des Angeklagten Olejak aus Jaworzno erst gesprochen habe, nachdem ihm das Verteidigungskonzept des Angeklagten Olejak bekannt geworden sei, ist nicht richtig. In der bereits erwähnten Vernehmung vom 4.8.1976 hat der Angeklagte Pansegrau zur Person des damaligen Mitbeschuldigten Olejak folgendes gesagt:

...Der Rapportführer hieß Hans Olejak. Er war die ganze Zeit mit mir in Jaworzno bis zur Evakuierung. Er hat auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. Ich kann nicht sagen, wie weit er ihn mitgemacht hat. Am Anfang war er jedenfalls da.

Er stammt aus Oberschlesien und wir kannten uns. Befreundet waren wir nicht. Er war bei meiner Hochzeit. Trauzeugen bei meiner Hochzeit war der Lagerführer Pfütze und der Hauptmann von der Wachkompanie. Ich glaube er ist später weggekommen. Ich kann es haute aber nicht mehr sagen. Ich habe nicht in Erinnerung, ob Olejak einmal längere Zeit von Jaworzno weg war. Mir kommt jetzt in Erinnerung, daß einmal ein älterer Mann als Rapportführer da war. Mir kommt auch jetzt in Erinnerung, daß Olejak weggekommen ist. Ich bin hier missverstanden worden. Es ist möglich, daß Olejak später weggekommen ist, ich kann es aber nicht sagen. Auf nochmaliges Befragen gebe ich an, daß ich meine, daß Olejak bei der Evakuierung da war. Eine konkrete Erinnerung an ihn habe ich im Zusammenhang mit dem Evakuierungsmarsch nicht. ...

130

Unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts dieser Vernehmung ergibt sich, daß sich der Angeklagte Pansegrau zum damaligen Zeitpunkt über die Dauer des Aufenthaltes des Angeklagten Olejak in Jaworzno und über die Frage, ob Olejak am Evakuierungsmarsch teilgenommen hat, nicht sicher war und es damals für möglich hielt, daß Olejak aus dem Lager Jaworzno versetzt und nicht mehr dorthin zurückgekehrt ist.

Die Kammer sieht deshalb die Einlassung des Angeklagten Pansegrau in Verbindung mit der Aussage der Zeugin Maria Wilk als wichtigen Anhaltspunkt dafür an, daß Ende 1944 der SS. Mann Erich Graul und nicht der Angeklagte Olejak Rapportführer in Jaworzno war. Daß die Angaben des Angeklagten Pansegrau über den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit des SS. Mannes Graul im Lager Jaworzno mit der Aussage der Zeugin Wilk nicht genau übereinstimmen, macht den Angeklagten Pansegrau angesichts des Zeitablaufs von mehr als 30 Jahren nicht insgesamt unglaubwürdig, soweit er in diesem Punkt Angaben gemacht hat.

F)

Die Kammer ist davon überzeugt, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak, er sei im November 1944 von Blechhammer aus als Lagerführer in das Lager Czechowitz versetzt worden und sei nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt, richtig ist.

Das Gericht hat in der Hauptverhandlung neun ehemalige Häftlinge des Lagers Czechowitz als Zeugen vernommen. Dabei handelt es sich um die Zeugen Ernst Kraschewski, Zwi Gutmann, Josef Goldberg, Pesach Stark, Gedaliau Unikowski, Fritz Hirsch, Erwin Habal, Mosche Silberstein und Werner Waag.

Die Zeugen Unikowski und Goldberg sind zusätzlich noch einmal im Wege der Rechtshilfe durch den zuständigen Richter des Amtsgerichts Tel Aviv in Anwesenheit der gesamten Kammer vernommen worden, da sie einer weiteren Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge geleistet hatten.

Von zwei weiteren ehemaligen Häftlingen des Lagers Czechowitz wurden polizeiliche Aussagen verlesen, da diese Zeugen zwischenzeitlich verstorben bzw. aus Gesundheitsgründen nicht mehr vernehmungsfähig sind. Hierbei handelt es sich um die Zeugen Schlomo Gruenfeld und Walter Rubinstein.

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung mehrere Briefe ehemaliger Häftlinge des Lagers Czechowitz verlesen, da die Verfasser entweder verstorben oder unbekannten Aufenthaltes sind. Dabei handelt es sich um die ehemaligen Häftlinge Dr. Josef Weil und Czidbor Erban bzw. Czidbor Erdely. Zu den letzteren ist zu bemerken, daß nach einem Schreiben der Hauptkommission in Prag vom 8.8.1979 die Herren Erban und Erdely identisch sind.

Weiter wurden in der Hauptverhandlung drei ehemalige Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz vernommen. Dabei handelt es sich um die Zeugen Erich Ligon, Friedrich Repke und Theo Streicher. Ein weiteres Mitglied der Wachmannschaft, der Zeuge Florian Walloschek, wurde im Wege der Rechtshilfe durch die zuständige polnische Richterin vernommen.

131

I.

Als wichtigsten Anhaltspunkt ihrer Feststellung, daß der Angeklagte Olejak ab November 1944 Lagerführer im Lager Czechowitz war, sieht die Kammer neben dem unter E) erörterten Ergebnis der Beweisaufnahme zur Person des letzten Rapportführers des Lagers Jaworzno die Tatsache an, daß die Beschreibung, die der Angeklagte Olejak von dem Lager Czechowitz, der Umgebung des Lagers, dem Arbeitseinsatz der Häftlinge, den dort eingesetzten SS. Leuten und ihrer Unterbringung und von der Evakuierung dieses Lagers gegeben hat, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme im Wesentlichen bestätigt worden ist.

1. Aufgrund der Aussagen der Zeugen Hirsch, Goldberg, Gutmann, Stark und Unikowski geht die Kammer davon aus, daß das Konzentrationslager Czechowitz im September 1944 errichtet worden ist. Die genannten Zeugen haben bei ihren Vernehmungen übereinstimmend bekundet, sie seien zu dieser Zeit nach Czechowitz gekommen. Vor ihrer Ankunft seien noch keine Häftlinge dort gewesen. Der Zeuge Hirsch hat weiter glaubhaft berichtet, bei der Ankunft der ersten Häftlinge sei für das Lager noch nichts vorbereitet gewesen.

Auch der Zeuge Streicher hat ausgesagt, er sei als Mitglied der Wachmannschaft mit den ersten Häftlingen im Herbst 1944 nach Czechowitz gekommen. Der Zeuge Ligon, der nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung zeitweise Angehöriger der Lagerkommandantur des Lagers Czechowitz war, hat bekundet, das Lager sei im September 1944 errichtet worden. Als Unterkunft für die Häftlinge wurde ein Stallgebäude eingerichtet. Dies haben alle Zeugen, die im Lager Czechowitz als Häftlinge oder SS. Leute gewesen sind, übereinstimmend bestätigt. Dieses Gebäude ist, wie bei dem am 19.9. 1977 in Czechowitz durchgeführten Augenschein festgestellt wurde, mit geringfügigen Änderungen heute noch erhalten und dient als Schweinestall. Dieses Gebäude ist ca. 66 m lang und fast 9 m breit und hatte 1944 an der Vorderseite 3 Eingänge. Letzteres ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Habal, Silbertstein und Unikowski.

Im Inneren war das Stallgebäude unterteilt, wobei sich rechts ein kleinerer Raum für die Funktionshäftlinge befand. Dies haben die Zeugen Kraschewski, Habal und Unikowski bestätigt. Im Inneren des Gebäudes führte eine Treppe in das Dachgeschoß, wo sich mehrere Werkstätten, darunter eine Schneiderwerkstatt befanden. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Hirsch, Habal, Stark und Unikowski. Der Zeuge Habal hat hierzu ausgesagt, er habe selbst in dem Raum geschlafen, aus dem die Treppe nach oben geführt habe. Der Zeuge Stark hat erklärt, er habe diese Treppe im Inneren des Gebäudes täglich benutzt, da er in der im Dachboden gelegenen Schneiderwerkstatt gearbeitet habe. Demgegenüber hält die Kammer die Aussagen der Zeugen Silberstein und Ligon, die als einzige der vernommenen Zeugen meinten, die Treppe auf den Dachboden habe an der Außenseite des Gebäudes nach oben geführt, in diesem Punkt nicht für glaubhaft.

Das Stallgebäude wurde mittels elektrischer Ventilatoren geheizt, was der Zeuge Habal glaubhaft bekundet hat.

Links an dem Gebäude befand sich ein Anbau mit einer Duschmöglichkeit für die Häftlinge. Dies haben die Zeugen Unikowski und Silbertstein im Rahmen ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt.

132

Hinsichtlich der Frage, wo die kranken Häftlinge in Czechowitz untergebracht waren, hat die Hauptverhandlung kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Der Zeuge Kraschewski hat hierzu ausgesagt, es hat keinen eigenen Krankenbau oder eine eigene Krankenabteilung gegeben. Die Kranken seien vielmehr rechts im Stallgebäude im Raum des Häftlingsarztes untergebracht worden. In dieser Weise hat sich auch der Zeuge Goldberg geäußert.

Der Zeuge Habal hat ausgesagt, in der Mitte des Stalles im Erdgeschoß sei ein eigener Raum für die kranken Häftlinge eingerichtet gewesen. Demgegenüber hat der Zeuge Stark bekundet, kranke. Häftlinge hätten auf Stroh im Dachgeschoß. des Stallgebäudes gelegen.

Welche dieser Aussagen richtig ist oder ob die kranken Häftlinge vielleicht zunächst im Erdgeschoß und zu einem späteren Zeitpunkt im Dachgeschoß oder gleichzeitig in beiden Etagen des Stallgebäudes untergebracht wurden, konnte nicht sicher geklärt werden.

Hinsichtlich der Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge geht die Kammer davon aus, daß nach Czechowitz 2 größere und mehrere kleine Häftlingstransporte gekommen sind. Von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen haben die Zeugen Goldberg. Gutmann, Stark, Unikowski und Silberstein bekundet, sie seien mit dem ersten größeren Transport nach Czechowitz gekommen. Hinsichtlich der Stärke dieses Transportes sprach der Zeuge Goldberg von 300 Häftlingen, der Zeuge Gutmann von 100 - 200 Häftlingen, der Zeuge Stark von 300 - 400 Häftlingen, der Zeuge Unikowski von 300 Häftlingen und der Zeuge Silberstein ebenfalls von 300 Häftlingen. Die Kammer ist deshalb der Meinung, daß diesem Transport ca. 300 Häftlinge angehört haben.

Die Zahl ergibt sich im Übrigen auch aus den Aussagen der Zeugen Streicher und Habal sowie aus einem Brief des ehemaligen Häftlings Dr. Josef Weil vom 15.2.1945. Der Zeuge Streicher hat hierzu ausgesagt, er sei als Mitglied der Wachmannschaft mit dem ersten Transport von Häftlingen nach Czechowitz gekommen, diesem Transport hätten 200 - 300 Häftlinge angehört. Der Zeuge Habal hat bekundet, bei seiner Ankunft in Czechowitz seien bereits 300 Häftlinge dort gewesen.

Dr. Josef Weil hat in dem erwähnten Brief ausgeführt, er selbst sei im Oktober 1944 als Häftling nach Czechowitz gebracht worden. Etwa 4 Wochen vorher seien bereits an die 300 Häftlinge dorthin gekommen. Aus diesem Brief des Zeugen Dr. Weil und den Aussagen der Zeugen Streicher und Habal ergibt sich weiter, daß im Oktober 1944 weitere 300 Häftlinge nach Czechowitz gekommen sind.

Dr. Weil hat hierzu geschrieben, er selbst sei im Oktober 1944 mit 300 Juden, meist tschechischer und Holländer Nationalität, die aus Theresienstadt gekommen seien, nach Czechowitz gebracht worden. Die gleichen Angaben hat der Zeuge Habal in der Hauptverhandlung gemacht. Der Zeuge Streicher schließlich hat ausgesagt, etwa 1 Monat nach dem ersten Transport sei ein weiterer Transport von Häftlingen nach Czechowitz gebracht worden.

Die Kammer geht deshalb davon aus, daß sich ab Oktober 1944 bis zur Evakuierung dieses Lagers ca. 600 Häftlinge in Czechowitz aufgehalten haben.

133

Daß ein größerer Transport von Häftlingen aus dem Lager Czechowitz weggebracht wurde, hat keiner der Zeugen bestätigt.

Die Kammer ist deshalb auch davon überzeugt, daß die in Band 32 Bl. 8 - 17 d.A. befindliche Liste mit 596 Häftlingsnummern, die die Überschrift Arbeitslager Czechowitz Reihenuntersuchungen, durchgeführt am 9.11.1944 trägt, echt ist und den tatsächlichen Häftlingsstand am 9.11.1944 wiedergibt.

Nach Ankunft der ersten Häftlinge in Czechowitz wurde um das Stallgebäude ein Stacheldrahtzaun mit einigen Wachtürmen aus Holz errichtet. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Streicher. In den Lagerbereich führten 2 Tore, und zwar ein mehr rechtsgelegenes größeres für Kraftfahrzeuge und ein weiter links gelegenes für die Häftlinge. Dies hat der Zeuge Silberstein glaubhaft bekundet.

Innerhalb des Zaunes wurde in der Nähe des letztgenannten Tores ein kleines, aus vorgefertigten Teilen errichtetes Holzhaus, ein sogenanntes "Finnenzelt" aufgestellt, in dem die Schreibstube des Lagers untergebracht wurde. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Hirsch, Streicher, Gutmann, Habal und insbesondere aus der Aussage des Zeugen Kraschewski, der als Lagerschreiber selbst in diesem Häuschen seinen Arbeitsplatz hatte.

Ein weiteres Finnenzelt wurde außerhalb dieses Tores als Aufenthaltsraum für die am Tor diensttuenden Wachleute aufgestellt. Dies hat der Zeuge Repke glaubhaft bekundet.

Mit Ausnahme des Zeugen Silberstein haben alle anderen Zeugen die als Häftlinge in Czechowitz waren, ausgesagt, das Essen für die Häftlinge sei nicht im Lager selbst gekocht, sondern in mehreren Kübeln von außerhalb in das Lager gebracht worden. Die Kammer ist deshalb der Meinung, daß sich der Zeuge Silberstein, ebenso wie bei der Treppe, in diesem Punkt irrt.

Aufgrund der Aussagen der Zeugen Hirsch, Goldberg, Gutmann, Unikowski und Silbertstein geht die Kammer davon aus, daß in unmittelbarer Nähe des Zaunes, und zwar rechts vom Lager, ein kleines Haus stand, in dem Zivilisten, darunter eine ältere polnische Frau, gewohnt haben. Diese ältere Frau hat öfters zum Fenster hinausgeschaut und sich auch mit den Häftlingen unterhalten. Die genannten 5 Zeugen haben dies im Rahmen ihrer Aussagen in der Hauptverhandlung unabhängig voneinander bestätigt.

Aus der Aussage des Zeugen Habal ergibt sich, daß vor dem eigentlichen Lagerbereich parallel zum Lagerzaun eine Scheune stand, die jedoch nicht zum Lager gehörte. Dies hat auch der Zeuge Streicher in seiner Aussage bestätigt.

2. Ihre Feststellungen hinsichtlich der weiteren Umgebung des Lagers, insbesondere der Unterkunftsbaracken für die Wachmannschaften und Angehörigen der Lagerkommandantur, stützt die Kammer auf die Aussagen der Zeugen Repke und Streicher. Von den Häftlingszeugen konnte hierzu keiner genaue und sichere Angaben machen.

134

Der Zeuge Repke hat ausgesagt, er sei im Spätherbst 1944, etwa 8 Wochen vor Weihnachten, nach Czechowitz versetzt worden. Damals habe er den Rang eines SS. Oberscharführers innegehabt, Bei seiner Ankunft in Czechowitz sei das Lager schon fertig errichtet gewesen. Mit der Verwaltung des Lagers selbst habe er nichts zu tun gehabt, er sei deshalb auch nicht im eigentlichen Lagerbereich gewesen. Die Verwaltung des Lagers habe in den Händen von 2 SS. Leuten gelegen. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen Repke in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden. Seine Aufgabe in Czechowitz sei die Führung und Ausbildung der Wachmannschaft gewesen.

Außerhalb des Lagerzaunes seien in einer Entfernung von ca. 100 m mehrere Gebäude gestanden, die seiner Erinnerung nach in massiver Bauweise errichtet gewesen seien. In einem der Gebäude sei die Wachmannschaft, in einem anderen Italienische Arbeiter, im dritten Lehrlinge und im vierten die Wirtschafträume untergebracht gewesen. Die Lehrlinge seien jedoch nicht bis zum Schluß dort gewesen, sondern an die Front verlegt worden.

Bei seiner Ankunft in Czechowitz habe er ein Zimmer in der in der Nähe gelegenen Raffinerie als Unterkunft erhalten. Etwa vier Wochen vor Weihnachten sei ein neuer Lagerführer gekommen. Dieser habe erreicht, daß ein Teil des Gebäudes, in dem die italienischen Arbeiter untergebracht gewesen seien, abgeteilt und als Unterkunft für die drei in Czechowitz stationierten SS. Leute, nämlich den Lagerführer, seinen Gehilfen und ihn selbst, eingerichtet worden seien.

Der Eingang für diese Räume habe sich in der Mitte einer Stirnseite der Baracke befunden. Daran habe sich ein kleiner Flur angeschlossen. Links von diesem Flur sei der Raum des dritten SS. Mannes und dahinter sein eigener gewesen, rechts von diesem Flur hätten der oder die Raume des neuen Lagerführers gelegen.

Der Zeuge Streicher, der nach seiner Aussage nur kurze Zeit als Angehöriger der Wachmannschaft in Czechowitz stationiert war, hat ebenfalls bekundet, daß es außerhalb des umzäunten Lagerbereichs mehrere Gebäude oder Baracken gegeben habe, von denen eine als Unterkunft für die Wachen gedient habe. Der Zeuge Streicher hat weiter ausgesagt, in Czechowitz habe es italienische Arbeiter gegeben. Wo diese untergebracht waren, konnte er allerdings nicht mehr sagen.

Die Kammer hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser beiden Zeugen. Auf die Person des Zeugen Repke wird noch näher eingegangen werden.

3. Sämtliche Zeugen haben bestätigt, daß - mit Ausnahme der im Lager selbst tätigen und der kranken Häftlinge - die im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge in einer in der Nähe gelegenen Raffinerie zu Aufräumungsarbeiten eingesetzt wurden. Die Zeugen Hirsch, Ligon und Streicher haben insoweit bekundet, daß diese Raffinerie im August 1944 bombardiert und schwer beschädigt worden war. Außer zu Aufräumungsarbeiten wurden die Häftlinge auch, was der Zeuge Habal glaubhaft bekundet hat, zum Bau von Schutzmauern um Öltanks eingesetzt.

Aufgrund der Aussage des Zeugen Streicher geht die Kammer davon aus, daß zu Beginn der Lagerzeit die auf dem Gelände der Raffinerie eingesetzten verschiedenen Häftlingskommandos einzeln bewacht wurden.

135

Dies hat der Zeuge Streicher, der selbst Mitglied der Wachmannschaft war, glaubhaft bekundet. Der Zeuge hat weiter bekundet, er habe einige Zeit nach seiner Versetzung aus Czechowitz erfahren, daß die Bewachung der Häftlinge während der Arbeit geändert und dann in Form einer Postenkette um das gesamte Arbeitsgelände erfolgt sei. Wie ihm dies bekannt wurde, konnte der Zeuge Streicher nicht mehr angegeben.

Dagegen hat der Zeuge Repke, der nach seiner Versetzung nach Czechowitz als Chef der Wachmannschaft fungierte, ausgesagt, während seiner Zeit in Czechowitz sei keine Änderung in der Art der Bewachung der Häftlinge bei der Arbeit vorgenommen worden und die Häftlinge seien immer durch eine Postenkette bewacht worden. Die Aussagen der Zeugen Streicher und Repke stehen insofern zu einander in Widerspruch, als der Zeuge Streicher ausgesagt hat, der neue Oberscharführer, der für die Wachmannschaft zuständig gewesen sei, also der Zeuge Repke, sei etwa drei Wochen vor seiner eigenen Versetzung aus Czechowitz dorthin gekommen. Aufgrund dieser beiden Aussagen sieht es die Kammer als erwiesen an, daß die Bewachung der Häftlinge zunächst durch einzelne Wachkommandos und dann durch eine Postenkette um das ganze Gelände erfolgt ist.

4. Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme zum Lager Czechowitz geht die Kammer davon aus, daß der eigentlichen Lagerkommandantur in Czechowitz jeweils zwei SS. Leute angehört haben, nämlich der Lagerführer und sein Stellvertreter.

Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeuge Ligon,. Streicher, Repke, Kraschewski, Hirsch, Goldberg, Unikowski und Silberstein.

Der Zeuge Ligon, der mehrfach in der Hauptverhandlung vernommen wurde, hat ausgesagt, er sei bei der Errichtung des Lagers nach Czechowitz gekommen. Lagerführer sei der SS. Oberscharführer Knobloch geworden. Er selbst habe im Range eines Unterscharführers sowohl im Lager als auch auf dem Gelände der Raffinerie Dienst gemacht. Außer ihnen beiden sei im Lager kein SS. Mann tätig gewesen. Er selbst sei Ende des Jahres 1944 aus Czechowitz versetzt worden. Grund hierfür sei gewesen, daß er für Häftlinge Briefe aus dem Lager geschmuggelt habe, was bekannt geworden sei. Zum Zeitpunkt seiner Versetzung sei der Knobloch noch Lagerführer gewesen. Er selbst habe an seiner Uniform in Czechowitz als einziger ein Reiterabzeichen getragen.

Der Zeuge Streicher hat hierzu ausgesagt, im Lager selbst seien der Lagerführer und ein zweiter SS. Mann als Arbeitsdienstführer eingesetzt gewesen. Lagerführer sei ein großer, starker Mann mit Namen Knoblich gewesen. Der Arbeitsdienstführer sei Unterscharführer gewesen und habe einen dunklen Teint und eine Hakennase gehabt. Hierzu ist zu bemerken, daß diese Beschreibung auf den Zeugen Ligon zutrifft, da dieser, wie bei seiner Vernehmung festgestellt wurde, eine dunkle Hautfarbe und auch eine stark ausgeprägte Hakennase hat.

Der Zeuge Streicher hat weiter bekundet, bei seiner eigenen Versetzung aus Czechowitz, die Ende Oktober Anfang November 1944 erfolgt sei, seien sowohl der Lagerführer Knoblich als auch der Arbeitsdienstführer mit der Hakennase noch in Czechowitz gewesen.

136

Er habe dann im Lager Monowitz, wohin er von Czechowitz aus gekommen sei, erfahren, daß etwa 14 Tage nach ihm auch der Lagerführer und der Arbeitsdienstführer aus Czechowitz versetzt worden seien. Ob diese Versetzung gleichzeitig erfolgt sei, könne er nicht sagen.

Der Zeuge Repke hat bekundet, bei seiner Ankunft in Czechowitz, die etwa 8 Wochen vor Weihnachten im Oktober 1944 erfolgt sei, sei ein Oberscharführer als Lagerführer in Czechowitz gewesen. Dieser sei von der Figur her groß und stark gewesen, an seinen Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Dieser habe im Lager noch einen Helfer von der SS. gehabt. Zur Person dieses Mannes könne er keine näheren Angaben mehr machen. Etwa 4 Wochen vor Weihnachten 1944 sei der Oberscharführer von einem Unterscharführer als Lagerführer abgelöst worden. Letzterer sei dann bis zum Schluß Lagerführer geblieben. Auf die weiteren Angaben, die der Zeuge Repke zu diesem Unterscharführer gemacht hat, wird in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden.

Der zeuge Kraschewski, der in der Hauptverhandlung mehrmals als Zeuge vernommen wurde, hat ausgesagt, er sei als Lagerschreiber im Lager Czechowitz eingesetzt gewesen. Im Lager selbst seien von der SS. immer nur zwei Leute gewesen, nämlich der Lagerführer und sein Stellvertreter. Lagerführer sei der SS. Oberscharführer Knoblich gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Knoblich während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers Czechowitz als Lagerführer tätig gewesen. Es könne jedoch auch möglich sein, daß in der Lagerführung ein Wechsel eingetreten sei. Er habe an diese Dinge keine genauen Erinnerungen mehr.

Neben Knoblich sei noch ein weiterer SS. Mann im Lager tätig gewesen, der als besonderes Kennzeichen ein Reiterabzeichen getragen habe und wahrscheinlich Ligon geheißen habe. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Zeugen Ligon hat der Zeuge Kraschewski diesen als den Mann wiedererkannt, den er mit dem Reiterabzeichen beschrieben hatte.

Weiter hat der Zeuge Kraschewski ausgesagt, dieser SS. Mann Ligon sei wahrscheinlich nicht bis zum Schluß in Czechowitz gewesen. Da er Briefe von Häftlingen, auch von ihm selbst aus dem Lager geschmuggelt habe, sei er aus Czechowitz versetzt worden. Über seinen Nachfolger könne er nichts sagen.

Der Zeuge Hirsch hat ausgesagt, er sei mit den ersten jüdischen Häftlingen im Herbst 1944 nach Czechowitz gekommen, wo er als Kapo eingesetzt worden sei. Lagerführer sei ein SS. Mann namens Knoblich geworden. Neben diesem sei von der SS. noch ein Unterscharführer da gewesen. An den Namen dieses SS. Mannes hat sich der Zeuge Hirsch zunächst nicht erinnert. Nach Vorhalt des Namens Ligon erklärte er dann, so habe dieser Unterscharführer geheißen. Er selbst sei nur kurze Zeit im Lager gewesen. Wegen einer Frauengeschichte sei er von Ligon angezeigt und deshalb in das Hauptlager zurückversetzt worden. Dies könne im Oktober oder November 1944 gewesen sein. Er sei sich ganz sicher, daß Knoblich zu diesem Zeitpunkt noch als Lagerführer beschäftigt gewesen sei.

Der Zeuge Goldberg hat ausgesagt, im Lager selbst seien immer nur zwei SS. Leute gewesen.

137

Daß es in der Lagerführung einen Wechsel gegeben hat, haben auch die Zeugen Unikowski, Silberstein, Rubinstein und Waag bekundet.

Unter Zugrundelegung dieses Ergebnisses der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, daß der erste Lagerführer des Lagers Czechowitz ein SS. Oberscharführer namens Knoblich gewesen ist. Dies haben die Zeugen Ligon, Streicher, Repke, Kraschewski und Hirsch übereinstimmend bekundet. An der Zuverlässigkeit der Aussagen dieser Zeugen hat die Kammer keinen Zweifel, da sie als Mitglieder der Kommandantur (Zeuge Ligon) der Wachmannschaft (Zeugen Streicher und Repke) und als Funktionshäftlinge im Lager Czechowitz (Zeugen Kraschewski und Hirsch) mit dem Lagerführer selbst in ständigem Kontakt gewesen sind.

Zur Person dieses SS. Oberscharführers Knoblich ist noch zu bemerken, daß es sich dabei um den am 14.10.1916 in Kleinmorau im Ostsudetenland geborenen Ferdinand Knoblich gehandelt hat. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Ligon, der bei Vorlage der Lichtbildtafeln zu den Bildern Nr. 10 und 11, die diesen SS.Mann darstellen, erklärt hat, die auf diesen Bildern abgebildete Person sei der Lagerführer Knobloch. Daß der Zeuge Ligon von Knobloch und nicht von Knoblich spricht, scheint der Kammer dabei ohne Bedeutung, da er jedenfalls den ersten Lagerführer des Lagers Czechowitz meint. An der Zuverlässigkeit der Aussage des Zeugen Ligon hat die Kammer keinen Zweifel, da er, wie erwähnt, als Vertreter dieses Lagerführers sehr eng mit ihm zusammengearbeitet hat. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß der genannte SS. Mann Knoblich Ende 1944 tatsächlich den Rang eines Oberscharführers innehatte. Dies ergibt sich aus einer in der Hauptverhandlung teilweise. verlesenen Gebührniskarte, wonach Knoblich am 1.4.1943 zum Oberscharführer befördert worden ist.

Aufgrund der Aussagen der genannten Zeugen hat die Kammer weiter keinen Zweifel daran, daß der SS-Oberscharführer Knoblich zu einem von dem Zeugen nicht genau zu bestimmenden Zeitpunkt im Oktober oder November 1944 abgelöst wurde.

Was die Person des neuen Lagerführers betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Zeugen Ligon, Streicher und Hirsch dazu keine Angaben machen konnten. Denn zu dem Zeitpunkt, als sie aus Czechowitz versetzt bzw. verlegt wurden, war, wie sie glaubhaft bekundet haben, Knoblich noch Lagerführer.

Ihre Feststellung, daß der Oberscharführer Knoblich von einem körperlich relativ kleinen Unterscharführer abgelöst wurde, stützt die Kammer in erster Linie auf die Aussage des Zeugen Friedrich Repke. Gegenüber dieser Aussage scheinen die Bekundungen der Zeugen Waag und Silberstein, die in diesem Zusammenhang von einem relativ großen Oberscharführer sprechen, nicht glaubwürdig.

Dabei ist zu bedenken, daß der Zeuge Repke von dem in der Hauptverhandlung und im Wege der Rechtshilfe vernommenen Zeugen, die im Lager Czechowitz stationiert oder inhaftiert waren, neben dem Zeugen Kraschewski als Lagerschreiber der einzige ist, der mit dem 2. Lagerführer selbst persönlichen und dienstlichen Kontakt hatte. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen Repke und seine Glaubwürdigkeit gerade in diesem Fall seiner Aussage noch näher eingegangen werden.

Daß die Wachmannschaft des Lagers Czechowitz von Angehörigen der Organisation Todt und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen gebildet wurde, ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Repke, Streicher, Walloschek, Hirsch und Kraschewski.

138

Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, er sei zur Ausbildung der Wachmannschaft nach Czechowitz versetzt worden. Diese habe in erster Linie aus Wehrmachtsangehörigen bestanden. Daneben seien auch noch Angehörige der Organisation Todt zum Wachdienst eingesetzt worden. Insgesamt seien es etwa 15 Leute gewesen.

Der Zeuge Streicher hat bekundet, er sei Angehöriger der Wehrmacht gewesen. Infolge einer Erkrankung sei er zu den Landesschützen versetzt und dann nach Auschwitz abkommandiert worden. Nach etwa einem Monat sei er dann nach Czechowitz verlegt worden. Mit ihm seien noch 5 – 6 andere Wehrmachtsangehörige nach Czechowitz gekommen. Außer ihnen seien noch 2 SS. Leute von der Lagerkommandantur und einige OT-Leute dort eingesetzt worden.

Der Zeuge Florian Walloschek hat ausgesagt, er sei Angehöriger der Wehrmacht gewesen und als solcher nach einer Verwundung nach Auschwitz und von dort nach Czechowitz versetzt worden. Außer einigen anderen Wehrmachtsangehörigen seien noch Angehörige der Organisation Todt in Czechowitz tätig gewesen. Er erinnere sich noch an den SS. Mann Repke. Dieser sei nur für die Wachmannschaft zuständig gewesen, mit dem Lager selbst habe. er nichts zu tun gehabt. Insoweit bestätigt der Zeuge Walloschek die Aussage des Zeugen Repke.

Der Zeuge Hirsch, der wie erwähnt nur kurze Zeit als Kapo im Lager Czechowitz tätig war, hat ausgesagt, die Häftlinge seien von Wehrmachtsangehörigen, darunter den Zeugen Streicher und von OT-Leuten bewacht worden.

Der Zeuge Kraschewski schließlich hat ausgesagt, die Organisation Todt sei der Träger des Lagers Czechowitz gewesen. Er könne sich allerdings insoweit an keine Namen von Angehörigen der Organisation mehr erinnern.

Daß es bei der Organisation Todt einen Mann namens Dotzauer gegeben hat, haben die Zeugen Hirsch und Streicher jeweils nach Vorhalt dieses Namens bestätigt. Der Zeuge Streicher hat sich nach einem entsprechenden Vorhalt auch daran erinnert, daß es in Czechowitz einen Mann namens Weiß gegeben bat, von dem er allerdings nur sagen konnte, daß er den Rang eines Sturmmannes innegehabt habe.

5. Hinsichtlich der Evakuierung des Lagers hat die Beweisaufnahme ergeben, daß diese am Abend des 18.1.1945, also einen Tag nach der Evakuierung des Lagers Jaworzno, begonnen hat.

Dieses Datum 18.1.1945 für den Beginn der Evakuierung haben die Zeugen Gruenfeld, Rubinstein, Stark und Habal in ihren Aussagen genannt. Zur Aussage des Zeugen Habal ist zusätzlich noch zu bemerken, daß er dieses Datum schon im Jahr 1946 gegenüber einem Herrn Pawel Nettel gemacht bat. Dies ergibt sich aus einem in der Hauptverhandlung verlesenen Brief eines zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Nettel aus dem Jahre 1946. Auch der Zeuge Dr. Josef Weil hat in dem bereits erwähnten Brief vom 13.2.1945 geschrieben, die Evakuierung habe am 18.1.1945 begonnen.

139

Daß der Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager in den Abendstunden erfolgte, haben die Zeugen Habal, Silberstein, Gruenfeld, Waag, Stark und Repke ausgesagt. Dr. Weil schreibt hierzu in dem erwähnten Brief, der Abmarsch der Häftlinge sei um 7.00 Uhr abends erfolgt. Von den im Lager inhaftierten knapp 600 Häftlingen blieben 120 - 130 im Lager zurück, darunter die Zeugen Habal und Dr. Weil. Die übrigen Häftlinge wurden zu Fuß evakuiert. Die Anzahl der im Lager zurückgebliebenen Häftlinge ergibt sich aus den Aussagen des Zeugen Habal und dem erwähnten Brief des Zeugen Dr. Weil. Der Zeuge Habal hat hierzu glaubhaft ausgesagt, er habe sich schon am nächsten Tag, also am 19.1.1945 die Namen und teilweise auch die Nummern der im Lager zurückgebliebenen Häftlinge notiert. Deshalb wisse er noch genau, daß auf der Krankenabteilung des Lagers 24 Häftlinge und aus dem übrigen Lager 89 Häftlinge, also insgesamt 123 Häftlinge im Lager zurückgeblieben seien. Der Zeuge Dr. Weil hat in dem Brief vom 15.2.1945, also nur etwa 4 Wochen nach der Evakuierung, die Zahl der zurückgebliebenen Häftlinge mit 131 beziffert. Die Kammer geht deshalb davon aus, daß am Evakuierungsmarsch etwa 450 Häftlinge teilgenommen haben.

Hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer der Evakuierung sieht es die Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme als erwiesen an, daß die Häftlinge nach einem längeren Fußmarsch und einer Pause auf einem Bauernhof in offene Güterwaggons verladen wurden. Nach einer mehrtägigen Bahnfahrt, die über das KZ Groß-Rosen führte, erreichte dieser Transport am 23.1.1945 das Konzentrationslager Buchenwald. Das Datum 23.1.1945 als Ankunftstag im Konzentrationslager Buchenwald ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Gruenfeld. Daß der Bahntransport über das Konzentrationslager Groß Rosen führte, wo die Häftlinge jedoch nicht aufgenommen wurden, hat der Zeuge Stark bestätigt.

Zu der Frage, wie lange der Fußmarsch dauerte und wann die erwähnte Pause auf dem Bauernhof eingelegt wurde, hat die Beweisaufnahme kein klares und eindeutiges Ergebnis gebracht

Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, der Fußmarsch habe zunächst nur bis Mitternacht gedauert. Bis zum nächsten Morgen sei dann eine Pause in der Scheune eines Bauernhofes eingelegt worden. Nach einem weiteren, kurzen Fußmarsch sei die Verladung der Häftlinge in offene Güterwaggons erfolgt.

Die Zeugen Unikowski, Stark und Gruenfeld erinnerten sich daran, daß einmal während der Nacht eine Pause in einer Scheune eingelegt wurde.

Demgegenüber haben die Zeugen Goldberg, Silberstein, Rubinstein und Waag bekundet, die erste Nacht nach Verlassen des Lagers sei bis zum Morgen des nächsten Tages durchmarschiert und dann Tagsüber auf einem Bauernhof in einer Scheune gerastet worden. Der Zeuge Rubinstein hat weiter ausgesagt, nach dieser Pause in der Scheune sei die folgende Nacht wieder durchmarschiert worden und am folgenden Morgen die Verladung in die Waggons erfolgt. Der Zeuge Waag hat bekundet, die Verladung der Häftlinge sei nur kurze Zeit nach dem Abmarsch aus der Scheune erfolgt.

Der Zeuge Stark schließlich hat ausgesagt, der Fußmarsch habe etwa eine Woche gedauert.

140

Alle Zeugen die die Evakuierung mitgemacht haben, haben übereinstimmend bekundet, daß der Bahntransport mehrere Tage gedauert hat.

Bei diesem Ergebnis der Beweisaufnahme sieht es die Kammer als erwiesen an, daß während des Fußmarsches eine längere Ruhepause in der Scheune eines Bauernhofes eingelegt wurde. Nicht sicher geklärt werden konnte dagegen, ob es sich hierbei um eine Übernachtung oder um eine Pause während des Tages gehandelt hat. Aufgrund der Aussage des Zeugen Waag sieht es die Kammer als erwiesen an, daß während dieser Pause Getränke an die Häftlinge ausgeteilt wurden. Dies hat der Zeuge Waag bestätigt.

Aufgrund der Aussage des Zeugen Repke sieht es die Kammer weiter als erwiesen an, daß die Scheune, in der sich die Häftlinge während der Pause aufhielten, zu einem Bauernhof gehört hat, der damals bewohnt war. Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, zu den Bewohnern dieses Bauernhofes hätten auch zwei oder drei Mädchen in jugendlichem Alter gehört.

Aufgrund der Aussage der Zeugen Repke und Kraschewski geht die Kammer auch davon aus, daß von den Häftlingen während des Fußmarsches ein Schlitten mitgezogen bzw. geschoben wurde. Der Zeuge Repke hat weiter glaubhaft bekundet, daß die OT-Leute, nicht mit dem Zug nach Buchenwald gefahren, sondern auf dem Bahnhof zurückgeblieben seien.

Schließlich ist die Kammer aufgrund der Aussage dieses Zeugen auch davon überzeugt, daß kurze Zeit nach dem Verlassen des Lagers der Evakuierungskolonne eine Gruppe von Häftlingsfrauen angeschlossen wurde. Hierzu ist folgendes zu bemerken:

Da der Angeklagte Olejak im Rahmen seiner Einlassung und auch schon in einem Schriftsatz seines Verteidigers vor Beginn der Hauptverhandlung davon gesprochen hatte, daß ihm kurze Zeit nach Verlassen des Lagers von einem am Wege stehenden Parteigenossen 14 weibliche Häftlinge übergeben worden seien, die er auf dem Evakuierungsmarsch mitgenommen habe, wurden alle Zeugen, die an der Evakuierung des Lagers Czechowitz teilgenommen haben, nach etwaigen Beobachtungen in dieser Richtung betragt. Bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung am 12. 1.1978 erklärte der Zeuge Repke auf die Frage des Vorsitzenden, ob während des Marsches Frauen dazu gekommen seien, das könne möglich sein.

Der Zeuge Repke wurde am. 29.11.1979 nochmals in der Hauptverhandlung vernommen.

Zu dieser Aussage ist folgendes zu bemerken:

Gegen den Zeugen Repke wurde bei der Staatsanwaltschaft Lübeck unter dem Aktenzeichen 2 Js 201/79 ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, in dem er am 17.7.1979 ausführlich von einem Staatsanwalt über das Lager Czechowitz und die Evakuierung dieses Lagers vernommen worden ist.

141

Bei der Schilderung des Evakuierungsmarsches hat der Zeuge Repke unter anderem ausgesagt, auf dem Weg zwischen dem Lager und einem Bauernhof, wo eine Rastpause eingelegt worden sei, sei eine Gruppe von 20 oder mehr Frauen in den Zug eingereiht worden. Diese Frauen seien zusammen mit einem oder zwei Polizeioffizieren am Wegesrand gestanden. Der Unterscharführer, der das Lager und auch den Evakuierungsmarsch geleitet habe, habe sich zu dem Polizeioffizier begeben und dort einen Schein unterschrieben. Auf sein des Zeugen, Frage an den Unterscharführer, was denn diese Frauen mit der Evakuierung zu tun hätten, habe dieser geantwortet, die Frauen gehörten dazu, sie müssten mitgenommen werden.

Eine Abschrift der Vernehmungsniederschrift vom 17.7.1979 wurde von der Staatsanwaltschaft Lübeck an die Staatsanwaltschaft Würzburg übersandt, wo sie am 26.7.1979 eingegangen ist.

Der Kammer war zunächst weder die Tatsache bekannt, daß gegen Repke ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Lübeck durchgeführt wird noch wurde ihr der Inhalt der Vernehmung vom 19.7.1979 von der Staatsanwaltschaft Würzburg mitgeteilt.

Erst nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg aufgrund eines Beschlusses der Kammer vom 29.10.1979 ihre Ermittlungsakten 1 Ja 75/73, die andere Beschuldigte aus dem Lager Jaworzno betreffen, dem Gericht Anfang November 1979 übergeben hatte, wurde dem Gericht bekannt, daß gegen Repke bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird und daß er in diesem Verfahren am 17.7.1979 als Beschuldigter vernommen worden ist

Den beiden Angeklagten und ihren Verteidigern wurde dieser Sachverhalt in der Hauptverhandlung vom 13.11.1979 bekanntgegeben und daraufhin die nochmalige Vernehmung des Zeugen Repke in der Hauptverhandlung angeordnet.

In dieser am 29.11.1979 durchgeführten Vernehmung hat der Zeuge Repke ausgesagt, kurz nach Verlassen des Lagers Czechowitz habe ein Offizier mit einer Gruppe von Frauen am Weg gestanden. Dieser habe dem Lagerführer die Frauen übergeben. Was zwischen dem Offizier und dem Lagerführer gesprochen worden sei, wisse er nicht. Er wisse auch nicht, ob der Lagerführer ein Dokument unterschrieben habe. Der Lagerführer habe ihm dann selbst gesagt, diese Frauen gehörten nun zu ihrer Gruppe. Die Übergabe der Frauen sei kurz nach dem Verlassen des Lagers und noch vor der Übernachtung in der Scheune erfolgt.

Die Kammer hat an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Friedrich Repke hinsichtlich seiner gesamten in der Hauptverhandlung am 9.1.1978, 12.11.1978 und 29.11.1979 gemachten Aussage keinen Zweifel. Der Zeuge hat bei seinen Aussagen klar und deutlich unterschieden zwischen Personen und Ereignissen an die er sich noch sicher erinnert bat und solchen Begebenheiten, an die er sich wegen des langen Zeitablaufs nicht mehr erinnern konnte. Soweit sich der Zeuge erinnern konnte, hat er seine Aussage ohne gravierende Widersprüche gemacht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich seiner Schilderung der neuen Wohnräume, die der 2. Lagerführer des Lagers Czechowitz für die drei in Czechowitz eingesetzten SS. Leute errichten ließ.

142

Was die Teilnahme von weiblichen Häftlingen am Evakuierungsmarsch betrifft, hat sich der Zeuge Repke, als er zum ersten Mal in der Hauptverhandlung danach gefragt wurde, nicht konkret daran erinnern können. Er hat dies allerdings damals schon für möglich gehalten und nicht etwa verneint. Daß er sich bei seiner Vernehmung als Beschuldigter bei der Staatsanwaltschaft Lübeck am 17.7.1979, also etwa eineinhalb Jahre später an die Teilnahme von Frauen am Evakuierungsmarsch und sogar noch an die näheren Einzelheiten der Übergabe erinnern konnte, hat der Zeuge damit erklärt, daß er zwischen diesen Vernehmungen viel nach gedacht und ihm diese Sache dabei wieder eingefallen sei. Diese Erklärung des Zeugen Repke erscheint durchaus glaubhaft. Denn der Sachverständige Prof. Dr. Undeutsch, dem sich das Gericht insoweit nach eigener Überzeugungsbildung anschließt, hat hierzu erklärt, daß es keine Aussage eines Menschen gebe, die seine ganze und vollständige Erinnerung wiedergebe. Zwischen verschiedenen Vernehmungen könnten durchaus inhaltliche Unterschiede bestehen. Allerdings könne kein Mensch von einem bestimmten Vorfall oder einer bestimmten Person verschiedene Erinnerungsbilder haben. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist in den Vernehmungen des Zeugen Repke im Januar 1978 und Juli 1979 bzw. November 1979 kein ernsthafter Widerspruch zu erkennen. Der Zeuge Repke hat vielmehr lediglich eine Erinnerung, die er schon bei der ersten Vernehmung hatte, in den weiteren Vernehmungen näher konkretisiert.

Die Beweisaufnahme hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Zeuge Repke zu seiner Aussage vor der Staatsanwaltschaft Lübeck am 17.7.1979 oder in der Hauptverhandlung am 29.11.1979 von dritter Seite in irgendeiner Form beeinflusst worden ist. Zum einen hat der Zeuge Repke dies ausdrücklich verneint. Zum anderen war es dem Gericht bis zur Aushändigung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nicht bekannt und wurde vor dem 13.11.1979 zu keinem Zeitpunkt in der Hauptverhandlung erörtert oder erwähnt, daß gegen den Zeugen Repke bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Erst nach Aushändigung der erwähnten Ermittlungsakten aufgrund des Beschlusses vom 29.10.1979 wurde dem Gericht bekannt, daß der Zeuge Repke am 17.7.1979 von der Staatsanwaltschaft Lübeck vernommen worden ist. Der wesentliche Inhalt dieser Vernehmung wurde erst in der Hauptverhandlung vom 13.11.1979 bekanntgegeben. Es sind deshalb keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Zeuge Repke etwa von dem Angeklagten Olejak oder von dritter Seite in irgendeiner Form beeinflußt worden ist, zugunsten des Angeklagten Olejak bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eine bewußt falsche Aussage zu machen, indem er ein Detail aus der Einlassung des Angeklagten Olejak zum Evakuierungsmarsch bestätigt hat.

Des Weiteren spricht für die Glaubwürdigkeit des Zeugen Repke insbesondere der Teil seiner Aussage, die er zu der Person des Angeklagten Olejak gemacht hat.

Zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, als die beiden Angeklagten Olejak und Pansegrau noch zwischen mehreren Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, erklärte der Zeuge Repke, er könne im Sitzungssaal niemand erkennen, der ihm aus der Kriegszeit bekannt vorkomme. Im weiteren Verlauf der Vernehmung erklärte der Zeuge auf die Frage, ob ihm der Angeklagte Olejak bekannt vorkomme, er kenne diesen Mann nicht. Der Unterscharführer der als 2. Lagerführer nach Czechowitz gekommen sei, habe figürlich ganz anders ausgesehen als der Angeklagte Olejak. Weder dessen Gesichtszüge noch dessen Stimme erweckten in ihm irgendeine Erinnerung.

Auch im Rahmen der Vernehmung am 29.11.1979 erklärte Repke dann wiederum, er könne sich an den Angeklagten Olejak aus der Kriegszeit nicht erinnern.

143

Die Kammer ist der Überzeugung, daß der Zeuge Repke , wenn er durch eine wahrheitswidrige Aussage dem Angeklagten Olejak ein Alibi hätte verschaffen wollen, andere Angaben zu dessen Person gemacht hätte als dies tatsächlich der Fall war. Die Tatsache, daß der Zeuge Repke immer erklärt hat, er kenne den Angeklagten Olejak nicht und könne sich an ihn nicht erinnern, spricht deshalb nach Meinung der Kammer dafür, daß der Zeuge Repke in vollem Umfang die Wahrheit sagt.

6. Ein Vergleich des von der Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme über das Lager Czechowitz und die Evakuierung des Lagers festgestellten Sachverhalts mit der Einlassung des Angeklagten Olejak ergibt, daß dieser Sachverhalt im Wesentlichen mit der Einlassung des Angeklagten Olejak übereinstimmt.

So hat der Angeklagte Olejak die Unterkunft der Häftlinge als Stallgebäude mit drei Eingängen an der Vorderseite beschrieben, das im Inneren unterteilt gewesen sei, wobei sich die Räume für die Funktionshäftlinge auf der rechten Seite befunden hätten. Weiter hat der Angeklagte die im Inneren auf dem Dachboden führende Treppe und den an der linken Seite des Stallgebäudes befindlichen Anbau mit einer Duschmöglichkeit erwähnt. Den Lagerzaun mit zwei Toren und Wachtürmen und die in unmittelbarer Nähe stehenden Gebäude wie Scheune, Finnenhütte für die Torwache und ein Wohnhaus für Zivilisten hat der Angeklagte so geschildert wie sie aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme tatsächlich vorhanden waren. Der Angeklagte Olejak hat sogar erwähnt, daß in dem Wohnhaus eine ältere Frau gewohnt hat, die öfters zum Fenster herausschaute.

Besonderes Gewicht misst die Kammer der Einlassung des Angeklagten Olejak zu den Änderungen der Unterkunftsmöglichkeiten für die 3 im Lager Czechowitz eingesetzten SS. Leute bei. Denn diese Einlassung stimmt in vollem Umfang mit der, wie ausgeführt, glaubhaften Aussage des Zeugen Repke überein. Auch weitere Einzelheiten der Einlassung des Angeklagten Olejak wie zum Beispiel über die Verpflegung der Häftlinge und über den Arbeitseinsatz der Häftlinge beim Bau von Schutzmauern um Öltanks stimmen mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme überein.

Dies gilt auch für die Angaben von Olejak zur Verwaltung und Bewachung des Lagers und den von ihm genannten Namen. So ist durch die Beweisaufnahme bestätigt worden, daß Träger des Lagers die Organisation Todt war, daß es bei dieser einen Herrn Dotzauer gegeben hat, daß der Lagerkommandantur 2 SS. Leute angehört haben, daß der 1. Lagerführer ein Oberscharführer war, daß es in Czechowitz einen Sturmmann Weis gegeben hat, daß die Bewachungsmannschaft aus OT-Leuten und Wehrmachtsangehörigen bestanden hat und daß der Chef dieser Wachmannschaft ein Oberscharführer namens Repke war.

Was die Schilderung des Evakuierungsmarsches betrifft, so zeigt der Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, daß die Angaben von Olejak richtig sind oder zumindest richtig sein können.

Als durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt sieht die Kammer an, daß der Fußmarsch an einem Abend begonnen hat, daß eine längere Rastpause in der Scheune eines Bauernhofs eingelegt worden ist, daß dort Mädchen gewohnt haben, daß dabei Getränke an Häftlinge ausgegeben worden sind, daß nach einem weiteren kurzen Fußmarsch die Verladung der Häftlinge erfolgt und daß die Bahnfahrt über Groß-Rosen nach Buchenwald geführt hat.

144

Insbesondere sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten Olejak über die Teilnahme von weiblichen Häftlingen am Evakuierungsmarsch durch das Ergebnis der Beweisaufnahme als bestätigt an.

Was die Schilderung des Ablaufes des Fußmarsches durch den Angeklagten Olejak betrifft, so zeigt ein Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, daß diese Schilderungen richtig sein können. So haben, wie ausgeführt, mehrere Zeugen bestätigt, daß die Rastpause auf dem Bauernhof während der Nacht war. Zu der von dem Angeklagten angegeben Dauer des Fußmarsches ist zu bemerken, daß danach die Verladung der Häftlinge in die Waggons am Morgen des 20.1.1945 erfolgt ist. Da feststeht, daß der Zugtransport mehrere Tage dauerte und die Ankunft im Konzentrationslager Buchenwald am 23.1.1945 erfolgte, kann die Schilderung des Angeklagten über die Dauer des Fußmarsches durchaus richtig sein.

Die Kammer verkennt nicht, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak teilweise auch in Widerspruch zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht. Dies gilt insbesondere für die Angaben des Angeklagten Olejak, im Lager Czechowitz seien nur ca. 120 Häftlinge inhaftiert gewesen und am Evakuierungsmarsch hätten nur ca. 90 Häftlinge teilgenommen.

Hierzu ist auszuführen, daß die Ereignisse, um die es in diesem Verfahren geht, nicht nur für die Zeugen , sondern auch für die beiden Angeklagten viele Jahre zurücklagen, als sie erstmals wieder damit befaßt wurden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß allein schon durch diesen langen Zeitablauf Veränderungen in der Erinnerung eines Menschen auftreten können. Hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten Olejak fällt dabei auf, daß er sich zum Beispiel an das Aussehen des Lagers Jaworzno gut erinnert hat, daß aber seine Angaben über die Häftlingszahl in diesem Lager zum Zeitpunkt seiner Versetzung mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme ebenfalls nicht übereinstimmt. Diese Zahl hat der Angeklagte für das Frühjahr 1944 mit 1.000 bis 1.200 Häftlingen angegeben. Da das Lager Jaworzno zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Unterkunftsbaracken für die Häftlinge schon voll ausgebaut war, ist davon auszugehen, daß sich wesentlich mehr Häftlinge in Jaworzno befunden haben, nämlich mindestens 2.000 bis 3.000 Häftlinge. Auch die Angaben des Angeklagten Olejak zu der Häftlingszahl des Lagers Blechhammer, nämlich 1.000 Häftlinge, liegen wesentlich unter dem tatsächlichen Stand, den zum Beispiel der Zeuge Masselli mit 2.000 Häftlingen angegeben hat.

Bei der Würdigung dieses Widerspruchs in der Einlassung des Angeklagten Olejak ist auch zu berücksichtigen, daß es sich bei dem Lager Czechowitz mit ca. 600 Häftlingen im Vergleich zu den Lagern Auschwitz, Jaworzno und Blechhammer, in denen der Angeklagte sonst stationiert war, um das mit Abstand kleinste Lager gehandelt hat. Es erscheint deshalb durchaus möglich, daß der Angeklagte Olejak dieses Lager Czechowitz nach so langer Zeit als noch kleiner in Erinnerung hat als es tatsächlich war.

Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Angeklagten Olejak. Auch mehrere Zeugen haben die Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge als geringer in Erinnerung, als sie tatsächlich war.

145

So hat der Zeuge Ligon, der als der für den Arbeitseinsatz der Häftlinge verantwortliche SS.Mann die Zahl der Häftlinge sicherlich genau gekannt hat, von 60 80 Häftlingen in Czechowitz gesprochen. Der Zeuge Repke hat die Zahl der Häftlinge, die am Evakuierungsmarsch teilgenommen haben, mit 150 - 200 angegeben. Der Zeuge Kraschewski, dem als Lagerschreiber die genaue Häftlingszahl ebenfalls bekannt war, hat zwar bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung von 400 - 500 Häftlingen gesprochen. Bei seiner ersten Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft am 14.9.1977, die ihm in der Hauptverhandlung wiederholt vorgehalten wurde, nannte der Zeuge ans der eigenen Erinnerung eine Zahl von 200 Häftlingen im Lager Czechowitz. Erst nach Vorhalt der Zahl von 500 - 600 Häftlingen meinte der Zeuge dann, diese Zahl könne richtig sein. Schließlich hat der Zeuge Walloschek, der, wie erwähnt, Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz war, ausgesagt, in Czechowitz seien ca. 200 Häftlinge inhaftiert gewesen.

Die Kammer sieht deshalb die objektiv falsche Angabe der Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge durch den Angeklagten Olejak angesichts des übrigen Ergebnisses der Beweisaufnahme als nicht geeignet an, die gesamte Einlassung des Angeklagten Olejak zum Lager Czechowitz als bloße Schutzbehauptung erscheinen zu lassen.

Dies gilt auch für die anderen, allerdings weit weniger gravierenden Differenzen in der Einlassung des Angeklagten Olejak im Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, so zum Beispiel für die Tatsache, daß sich der Angeklagte nicht mehr an eine innerhalb des Lagerzauns stehende Finnenhütte als Schreibstube erinnert hat.

Was die Einlassung des Angeklagten Olejak betrifft, ihm sei damals, obwohl er der Lagerführer gewesen sei, nicht bekannt gewesen, daß im Lager Czechowitz von Häftlingen Schnaps gebrannt worden sei, sieht die Kammer diese Einlassung durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht als widerlegt an.

Zwar geht die Kammer aufgrund der Aussagen der Zeugen Unikowski und Kraschewski davon aus, daß im Lager Czechowitz tatsächlich zeitweise Schnaps gebrannt worden ist. Die Kammer sieht es jedoch nicht als erwiesen an, daß dies dem neuen Lagerführer bekannt war. Hierzu hat der Zeuge Kraschewski ausgesagt, das Schnapsbrennen sei von einem Häftling und dem Lagerältesten durchgeführt und von dem Vertreter des Lagerführers veranlasst und überwacht worden. Der Lagerführer Knoblich sei gelegentlich auch zum Schnapstrinken in das Lager gekommen. Der Schnaps sei nur nachts gebrannt und die hierfür erforderliche Anlage, die der Lagerälteste gebaut habe, sei wiederholt abgebaut und versteckt worden.

Aus dieser Aussage des Zeugen Kraschewski ergibt sich nicht, daß auch der 2. Lagerführer , an den sich der Zeuge Kraschewski, wie ausgeführt, überhaupt nicht erinnert hat, vom Schnapsbrennen Kenntnis hatte. Der Zeuge Silberstein hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, der Lagerführer habe von dem Schnapsbrennen nichts gewusst. Wenn er davon erfahren hätte, wäre dies für die Häftlinge nicht gut gewesen. Er selbst habe einmal Arger mit dem Lagerältesten gehabt, weil dieser befürchtet habe, er werde dem Lagerführer davon erzählen. Die Aussage des Zeugen Unikowski bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgerichts Tel Aviv, auch der neue Lagerführer habe wiederholt die Anlage besichtigt, hält die Kammer nicht für glaubwürdig. Insoweit wird auf die Person und die Aussage dieses Zeugen noch in anderem Zusammenhang näher eingegangen werden.

Aschaffenburg (
Auschwitz Prozess) Teil 7