SS-Rottenführer

Berlin, den 25.04.1935
Der SS-Rottenführer Zech Gerhard, SS Nr. 120 838, Mo. 12/1. SS-Standarte, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS-Gerichts Nr. 10 032/35 vom 11.02.1935 aus der SS ausgeschlossen.

Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS-Gericht mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausschlußverfügung als öffentlich zugestellt.
Reichsführer SS, SS-Gericht