SS-Schütze
* 04.04.1911
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
16.08.1940
Beförderung zum SS-Schützen
Auschwitz, 16. August 1940
Kommandanturbefehl Nr. 6/40
Bestraft wurden die SS-Schützen der Res. Franz Knietsch, SS Nr. 106 819 und SS-Schütze der Res. Josef Wengrzyk, geb. 4.4.1911, beide 1. Kompanie KL Verstärkung Auschwitz mit je 21 Tagen verschärften Arrest, weil sie sich am 10.6.40 eines Vergehens des Hausfriedensbruches schuldig machten.
Knietsch und Wengrzyk sind am 10.6.40 gegen 22.00 Uhr nach reichlichem Alkoholgenuß gemeinsam mit dem SS-Unterscharführer Emmerich unberechtigter Weise in das Haus Kirchstraße 19 in Auschwitz eingedrungen und haben dort angegeben, daß sie nach Waffen suchen müssen. Der Gerichtsherr beim Höheren SS- und Polizeigericht Süd-Ost hat das gerichtliche Verfahren gegen die beiden eingestellt und die Angelegenheit zur disziplinären Erledigung dem Lagerkommandanten des KL Auschwitz übergeben. Oben ausgesprochene Aureststrafe wird durch die seit 11.6.40 verhängte SS-dienstliche Vorbeugungshaft als verbüßt betrachtet.