SS-Hauptscharführer
* 04.06.1913 in Putinci
† 13.12.1945 (Zuchthaus Hameln gehenkt)
Volksdeutscher aus Kroatien
Beruf: Zimmermann
ab 1935
neunmonatiger Militärdienst in der jugoslawischen Armee
12.03.1941 - 00.04.1941
Dienst in der jugoslawischen Armee
Ende April 1941
Kriegsgefangenschaft
ab 19.10.1942
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS (dienstverpflichtet)
(absolvierte im KL Auschwitz einen dreimonatigen Lehrgang zum Wachmann in Konzentrationslagern)
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz u. KL Bergen-Belsen
(bis 22. November 1943 Angehöriger der Wachkompanien im KL-Auschwitz
ab 22. November 1943 Blockführer im Frauenlager in Auschwitz-Birkenau und verrichtete Telefondienst
Im Dezember 1944 war er mit Wachaufgaben über 1000 weiblichen Häftlinge im Außenkommando „Weber“ beschäftigt, dessen Aufgabe es war, Gräben zur Flussregulation auszuheben.
(Das Außenkommando "Weber" im Konzentrationslager Auschwitz war ein Arbeitslager, in dem über 1000 weibliche Häftlinge mit dem Graben von Gräben für Flussregulierungsarbeiten beschäftigt waren
Es war Teil des größeren Systems der Außenkommandos, und die Arbeitssituation im Lager war hart, was durch die Schicksale der Häftlinge, wie das von Peter Weingärtner, unterstrichen wird, der als SS-Aufseher im Außenkommando Weber
19.10.1942
Beförderung zum SS-Schützen
1944
Beförderung zum SS-Sturmmann
19.01.1945
Im Zuge der Evakuierung verließ Weingärtner das KL Auschwitz am 19. Januar 1945 und gelangte mit einem Evakuierungstransport Anfang Februar 1945 in das KZ Bergen-Belsen. Dort fungierte er als Blockführer im Frauenlager.
15. 04.1945
Am 15. April 1945 wurde das KZ Bergen-Belsen durch britische Truppen befreit, die dort über 10.000 Tote und etwa 60.000 Überlebende vorfanden. Das SS-Lagerpersonal wurde dazu verpflichtet, alle Leichen abzutransportieren und in Massengräbern zu bestatten.
17.09- 17.11.1945
Turnhalle Lindenstraße 30, Lüneburg (Erster Belsen-Prozess)
Angeklagt waren SS-Angehörige sowie einige Kapos des KZ Bergen-Belsen, die von der britischen Armee nach der Übergabe des Lagers Mitte April 1945 festgenommen wurden.
Angeklagt wurden 48 Mitglieder der ehemaligen Lagerverwaltung, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden Drei beschuldigte SS-Männer schieden wegen Krankheit vor der Verhandlung aus (Nikolas Jenner, Paul Steinmetz und Walter Melcher). Die verbleibenden 45 Angeklagten teilten sich auf in 16 männliche Angehörige der SS, 16 SS-Aufseherinnen und 13 Funktionshäftlinge. Elf der SS-Aufseherinnen waren erst seit 1944 tätig gewesen und vorher von Industriefirmen für Außenlager von Auschwitz angeworben worden. Die meisten Beschuldigten waren erst ab Februar 1945 in Bergen-Belsen eingetroffen, manche auch nur zwei Tage vor der Befreiung dort angekommen.
Vor der Festnahme wurden drei SS-Männer bei Fluchtversuchen erschossen und einer verübte Suizid.
Keiner der SS-Leute, die am 13. April geflohen waren, wurde gesucht, gefasst und angeklagt, obwohl Häftlinge sofort eine Namensliste zusammengestellt hatten
Von den etwa 77 festgenommenen Angehörigen des Lagerpersonals starben 17 bis zum 1. Juni 1945 an Typhus.
Rechtsbasis der Anklage aller Bergen-Belsen-Prozesse war der „Königliche Auftrag“ (Regulations for the Trial of War Criminals made under Royal Warrant) vom 14. Juni 1945 für britische Militärgerichte.
Die Anklagevertretung setzte sich aus vier britischen Offizieren zusammen. Im Gegensatz zu den 40 deutschen Angeklagten wurden die fünf polnischen Angeklagten von polnischen Verteidigern vertreten.
Die Richter waren Generalmajor H.M.P. Berney-Ficklin (Vorsitzender), Brigadier A. de L. Casonove, Oberst G.J. Richards, Oberstleutnant R.B. Moriush und Lt.-Colonel R. McLay. C.L. Stirling war Richteranwalt. Oberst T.M. Backhouse, Major H.G. Murton-Neale, Captain. S.M. Stewart und Lt.-Col. L.J. Genn war Anwalt für die Staatsanwaltschaft. Anwalt für die Verteidigung waren auch Mitglieder der britischen Armee - im Fall der fünf polnischen Angeklagten ein polnischer Offizier, Lt. Jedrezejowicz.
Die Verkündung der Urteile erfolgte am 17. November 1945. Im Ergebnis wurden 11 Angeklagte zum Tod durch Hängen verurteilt, die schwerer Körperverletzungen an Gefangenen überführt worden waren. Am 11. Dezember wurden die zum Tode Verurteilten, unter großem Sicherheitsaufgebot, von Lüneburg ins Zuchthaus Hameln überstellt. Die Urteile wurden am 13. Dezember 1945 durch Albert Pierrepoint in Hameln vollstreckt.
am 13.12.1945 um 12:46 Uhr durch den britischen Henker Pierrepoint Albert gehenkt