SS-Rottenführer

* 04.12.1903 in Pulkau

Österreicher

Beruf: Tischlermeister

ab 1923
1923 der NSDAP beigetreten und entrichtete als „Illegaler“ nach einer zeitlichen Unterbrechung ab 1936 wieder Mitgliedsbeiträge (mit dem SS-Ehrenwinkel)

ab 1923
Mitglied in der Allgemeinen SS

ab 01.05.1938
erneute Mitgliedschaft in der NSDAP (Mitglieds Nu. 6 152 879)

ab 15.11.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
(Im Herbst 1939 meldete sich Schinner in Linz zur Waffen-SS und wurde zu einer Ausbildungskompanie nach Krakau versetzt)

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(20.01.1941-22.12.1944 Werkstättenleiter in der Tischlerei)

18.12.1942
Beförderung zum SS-Sturmmann

00.00.1944
Beförderung zum SS-Rottenführer

19.10.1945-11.07.1947
Internierungslager Glasenbach
(Unter den "Glasenbachern", wie die Lagerinsassen genannt wurden, befanden sich auch jene Personen, die später bei der Gründung der FPÖ eine entscheidende Rolle spielen sollten: die beiden späteren Parteichefs Anton Reinthaller und Friedrich Peter sowie Robert Haider, der Vater von Jörg Haider.)
https://www.sn.at/wiki/Lager_Glasenbach

1946
1946 leitete die Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren ein, trat es aber in
weiterer Folge nach Wien ab, wo das Volksgericht Wien zwei Jahre später sein
Urteil fällte.

16.10.1947
Anklageerhebung wegen § 58 StG in der Fassung der §§ 10, 11 VG und § 3 KVG
(Am 16. Oktober 1947 wurde Anklage gegen den Tischlermeister Alfred Schinner wegen seiner illegalen Zugehörigkeit zur NSDAP und seiner Tätigkeit als Aufseher im KZ Auschwitz in den Jahren 1940 bis 1944 erhoben. Schinner war in den Jahren 1940 bis 1944 Angehöriger der Lagerwache und Aufsichtsperson in der Lagertischlerei in Auschwitz, er misshandelte zahlreiche Häftlinge bzw. forderte untergebene Capos auf, Misshandlungen an Gefangenen vorzunehmen. Am 30. Dezember 1947 wurde Schinner vom Gericht zu 1,5 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Vom Vermögensverfall wurde allerdings Abstand genommen. Interessant erscheint die Urteilsbegründung: Schinner hatte in der Hauptverhandlung zugegeben, Häftlingen einige Male Ohrfeigen versetzt zu haben, »er habe dies aber nur dann getan, wenn er sie bei dem in der Tischlerei streng verbotenen Rauchen getroffen hätte. Anzeigen wegen des Rauchens habe er nie erstattet, denn dann wären die Häftlinge strenger bestraft worden. Er sei selbst überwacht worden und hatte beim Dulden des Rauchens strenge Strafen riskiert.« Als Milderungsgrund wurde vom Gericht zugestanden, »dass der Angeklagte durch sein Vorgehen Disziplinwidrigkeiten duldete, ohne sie zur Anzeige zu bringen«.)

13.01.1948
Verurteilung wegen § 3 KVG zu 1 ½ Jahren schweren Kerkers. Kein Vermögensverfall
(Freispruch wegen § 58 StG in der Fassung des § 11 VG gemäß § 259/3 StPO)

30.01.1948
LG Wien Vg 1d Vr 2520 Hauptverhandlung
Vorsitzender: OLGR. Dr. HOLLMANN
Richter: OLGR. Dr. PÖLZL
Schöffen: 1 Mann, 2 Frauen
Staatsanwalt: Dr. FISCHER
Verteidiger: Dr. Walter BRUCH f. Dr. KARNER

Gerichtsverfahren nach 1945
11.05.1948
Antrag auf Aussetzung der Ermittlung gerichtet an die Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksgericht in Krakow, Az. IX Ds. 340/47 weil der Verdächtigte den polnischen Strafverfolgungsbehörden bisher nicht ausgeliefert wurde
(Akte kann angefordert werden)

30.12.1948
LG Wien Vg 1d Vr 2520 Hauptverhandlung
Vorsitzender: OLGR. Dr. HOLLMANN
Richter: OLGR. Dr. PÖLZL
Schöffen: 1 Mann, 2 Frauen
Staatsanwalt: Dr. FISCHER
Verteidiger: Dr. Walter BRUCH f. Dr. KARNER