SS-Sturmmann

Berlin, den 25.09.1935
Der SS-Sturmmann Meurer Wendelin, SS Nr. 91 856, Res. 2/2, ist durch Verfügung vom 28.08.1935 zum SS-Mann degradiert und aus der SS ausgeschlossen worden.
Da sein Aufenthalt unbekannt ist, wird hiermit die Strafverfügung öffentlicht zugestellt.
Der Reichsführer SS, SS Gericht

Berlin, den 25.02.1937
Die Entlassung des SS-Sturmmann Meurer Wendelin, SS Nr. 91 856, 2/Res. 2. SS-Standarte, (SS Bef. BL. 9 v. 25.09.1935, Ziffer 9 Nr. 5) wird aufgehoben.
SS Ergänzungsamt


Berlin, den 25.03.1937
Der SS-Sturmmann Meurer Wendelin, 2/Res. 2. SS-Standarte, SS Nr. 91 856, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts Fulda Werra vom 20. November 1936 wegen dienstlicher Ungeeignetheit aus der SS entlassen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt Fulda Werra, Arolstraße, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die Entlassungsverfügung als öffentlich zugestelt.
SS Ergänzungsamt