SS-Mann

Berlin, den 25.03.1936
Der SS-Mann Knust Otto, 1/30. SS-Standarte, SS Nr. 127 212, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wurde durch Verfügung der 30. SS-Standarte vom 27. Februar 1936 wegen Ungeeignetheit aus der Schutzstaffel entlassen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses bei der 30. SS-Standarte, Bochum, Kortumstraße 16, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Entlassungsverfügung als öffentlich zugestellt.


Berlin, den 25.04.1936
Der SS Ausweis Nr. 127 212, Inhaber SS-Mann Knust Otto, 1/30. SS-Standarte wird für ungültig erklärt, und ist im Betretungsfalle dem Inhaber abzunehmen.