letzter bekannter Wohnort vor seinem Tod
Purkersdorf bei Wien

Zweitwohnsitz
Schönberg am Kamp

Im März 1950, stand Heinrich Gross wegen der toten Kinder vom Spiegelgrund in Wien erstmals vor Gericht. Am Ende lautete das Urteil auf zwei Jahre Kerker wegen Mittäterschaft am Totschlag. Schlamperei in der Urteilsbegründung führte zur Aufhebung des Spruchs.

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Volksgerichtsverfahren LG Wien Vg 1 Vr 2365/45

Hauptverhandlung: 15. - 18. Juli 1946
Vorsitzender: OLGR Dr. Markus

Nach einer Eintragung in seinem Personalblatt war Dr. Gross ab dem 23.03.1943 zum Wehrdienst eingerückt. Hinweise in den Krankengeschichten lassen jedoch Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben aufkommen. In einer Krankengeschichte (PB 60) wurde ein Meldebogen an den Reichsausschuß aufgefunden, den Dr. Gross am 31.7.1944 unterzeichnet hat. Offenbar stand Dr. Gross auch weiterhin für die Arbeit des Reichsausschusses zur Verfügung. Dafür spricht auch ein veröffentlichtes Dokument, demzufolge Dr. Gross Ende 1944 Sonderzuwendungen für die Reichsausschußarbeit des zurückliegenden Jahres erhalten haben soll

Dr. Werner Vogt hatte Heinrich Gross 1979 vorgeworfen, während der NS-Zeit an Tötungen von Kindern beteiligt gewesen zu sein. Gross klagte auf Ehrenbeleidigung und verlor in zweiter Instanz.

OLG Wien, Freispruch für Dr. Werner Vogt im Ehrenbeleidigungsverfahren gegen Dr. Heinrich Gross, 30.03.1981

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1965 darf Gross, der Euthanasie-Experte von einst, im Unterstützerkomitee für den SPÖ-Kandidaten Franz Jonas bei der Wahl zum Bundespräsidenten fungieren. Drei Jahre später belohnt die SPÖnahe Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft den treuen Parteigänger mit der Gründung eines für ihn konzipierten Instituts zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems - nun haben die in Formalin eingelegten Gehirne der Euthanasie-Opfer politisch eine neue Heimat gefunden.

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Heinrich Gross starb am 15. Dezember 2005 im 91. Lebensjahr.