SS-Mann

Berlin, den 25.02.1935
Der SS-Mann Groß Philipp SS Nr. 198 735, SS Mo 2/18 derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts XVIII vom 14.12.1934 wegen seiner dem Ansehen der SS und NSDAP äußerst schädlichen Handlungsweise aus der SS ausgeschlossen.

Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt XVIII, Weimar, mündlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausschlußverfügung als öffentlich zugestellt.

Die Dienststellen werden vor dem Betreffenden gewarnt.

SS Hauptamt, Gerichtsamt

14.12.1934
Ausgeschlossen aus der SS