SS-Sturmmann

Berlin, den 25.10.1935
Ich habe den SS-Sturmmann Bruckner Hermann, SS Nr. 139 510, 7/SS 1, unter Degradierung zum SS-Mann, wegen eines das Ansehen der SS und Partei schädigenden Verhaltens aus der SS ausgestoßen.
Der Reichsführer SS, SS Gericht

Berlin, den 25.11.1935
Der SS-Sturmmann Bruckner Herrmann, SS Nr. 139 510, 7/SS 1, wurde wegen Fahnenflucht aus der SS ausgestoßen. Da Bruckners Aufenthalt nicht bekannt ist, wird letzterer aufgefordert, sich zwecks Empfangnahme der Ausstoßungsverfügung binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS-Oberabschnitt Süd mündlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt Meldung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Ausstoßungsverfügung als öffentlich zugestellt.
SS Gericht


Berlin, den 20.12.1935
Der SS Ausweis Nr. 139 510, lautend auf: SS-Mann Bruckner Hermann, 2/SS/1 „Deutschland“, wird für ungültig erklärt und ist dem Inhaber im Betretungsfall abzunehmen.
Ergänzungsamt