SS-Oberführer

* 04. Januar 1892 in Bad Griesbach im Rottal † 13. November 1979 in Nürnberg

Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums in Landshut, studierte Altstötter ab 1911 Jura in München und Erlangen, bedingt unterbrochen durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg.

1920 legte Altstötter die juristische Staatsprüfung in München an, und begann 1921 als Gerichtsassessor im bayerischen Justizministerium zu arbeiten.

1927 wechselte er ins Reichsjustizministerium über, 1933 ins Reichsgericht nach Leipzig und 1936 ins Reichsarbeitsgericht.

Am 1. Januar 1943 trat er erneut seinen Dienst im Reichsjustizministerium (Abteilung VI: Bürgerliches Recht und Rechtspflege) ein, wo er von Mai 1943 bis Kriegsende zum Reichsministerialdirektor ernannt wurde. Ein Teil von Altstötters Ressort beinhaltete auch die Rassengesetzgebung. Sein Amt setzte auch die Änderung des Erb- und Familiengesetzes durch, so dass nach deren Tod das Eigentum von Juden nicht an deren Kinder sondern automatisch an den NS-Staat überging – also konfisziert wurde.

Vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten war Altstötter Mitglied des Stahlhelms. Als dieser in eine NS-Organisation umstrukturiert wurde, wurde Altstötter Mitglied der SA (SA-Nummer: Mitglied 3 I). Im September 1938 trat er auch der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 5.823.836).

Josef Altstötter war mit mehreren hochrangigen SS-Führern befreundet, so mit Heinrich Himmler, Ernst Kaltenbrunner und Gottlob Berger.

Am 15. Mai 1937 trat Altstötter auch in die SS (Mitglieds-Nr. 289.254) ein, wo er bis 1944 alle Ränge bis zum SS-Oberführer durchlief.

Josef Altstötter wurde 1947 im Nürnberger Juristenprozess angeklagt. Die Anklage beschuldigte ihn unter anderem der Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret bedeutete dies nicht nur Mitarbeit an den Rassengesetzen sondern auch, dass Altstötter an Adolf Hitlers Nacht- und Nebel-Erlass maßgeblich beteiligt war.

Allerdings reichten die Beweise nur aus, um ihn wegen der Zugehörigkeit zur SS zu verurteilen.

Altstötter wurde am 4. Dezember 1947 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, doch nach 2½ Jahren, 1950, freigelassen.

Altstötter konnte bald darauf als Rechtsanwalt in Nürnberg Fuß fassen.
Von 1950 bis 1966 ging er dem Beruf nach, bis er in Rente ging und im Alter von 87 Jahren in Nürnberg verstarb.

Auszeichnungen

1914: EK I & II
Ehrenkreuz für Frontkämpfer
verschiedene während des Ersten Weltkriegs erworbene Landesorden 25
Deutsches Kreuz in Gold
1939: Spange zum EK I & II
19. April 1938: SS-Treuedienstehrenzeichen in Silber
SS-Totenkopfring
Goldenes Parteiabzeichen 30
SA-Sportabzeichen