SS-Sturmmann

Verpflichtungserklärung

* 1924

Volksdeutscher aus der Slowakei

Bielesch August war als Volksdeutscher 1942 in seinem slowakischen Heimatdorf für die Waffen-SS gemustert worden. Zwar wies er nicht die erforderliche Mindestgröße auf und galt deshalb nicht als SS-tauglich, doch aufgrund der wachsenden Personalnot senkte die Waffen-SS die Voraussetzungen und zog Bielesch im Februar 1943 zur so genannten Konzentrationslager-Verstärkung (KZ-Bewachung) ein.
Nach fünf Wochen Grundausbildung im SS-Totenkopfsturmbann des Konzentrationslagers
Buchenwald versetzte man ihn im Juli 1943 zum Konzentrationslager Auschwitz II (Birkenau). Sein Kompanieführer Hauptmann Schilling Adolf bescheinigte ihm ein halbes Jahr später, dass er seinen Dienst gut versah. Charakterlich wurde er als willig, aufrichtig und ehrlich eingeschätzt. Lediglich seine weltanschauliche Haltung bedürfe noch der Festigung.

am 1. Mai 1944, dem Tag der Beförderung Bieleschs zum SS-Sturmmann der Reserve,' der 72. Transport mit Deportierten aus Frankreich in Auschwitz ein. Von den 1 004 jüdischen Männern, Frauen und Kindern dieses Transportes wurden 865 sofort in den Gaskammern Birkenaus ermordet."' Wenig später, vier Tage nach der Ankunft der ersten Massentransporte ungarischer Juden, unterschrieb Bielesch die obligatorische Erklärung, die die SS-Leute ausdrücklich zum Stillschweigen und zum Mittun am Massenmord verpflichtete — ein wichtiges Indiz für die Beteiligung am Vernichtungsgeschehen.

Im August 1944 war Bielesch aufgrund einer Verfügung des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshaupt¬amtes, Amtsgruppe D — Konzentrationslager — zum SS-Truppenübungsplatz »Böhmen« in Beneschau (Hradischko) versetzt worden, wo sich ein Außenkommando des KZ Flossenbürg befand. Nach eigenen Angaben kommandierte man ihn anschließend im November zum 2. SS-Panzerartillerieregiment der 9. SS-Panzerdivision »Hohenstaufen« ab." Nach seinem Einsatz auf verschiedenen Kriegsschauplätzen wurde Bielesch im Mai 1945 in der Nähe von Salzburg/Österreich von westalliierten Truppen gefangen genommen und bis 1948 in französischen Kriegsgefangenenlagern verwahrt."'

Die Abteilung XX/2 der BV Neubrandenburg legte im Dezember 1969 zunächst eine »Operative Vorlaufakte« (OVA) mit der makabren Deckbezeichnung »Zyklon« an, um den Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu prüfen.'" Der verantwortliche Offizier veranlasste die üblichen Erkundigungen am Wohnort und an dessen Arbeitsstelle.' Weitere Informationen, zum Beispiel über Ehe- und Familienverhältnisse, beschaffte ein IM, welcher auch erfolglos versucht hatte, Fotos von Bielesch aus der Zeit vor und nach 1945 zu besorgen."' Dann kam dem MfS »Kommissar Zufall« zur Hilfe.'"
Das Volkspolizeikreisamt Teterow leitete wegen anderer Delikte ein Ermittlungsverfahren gegen Bielesch ein und nahm eine Hausdurchsuchung vor.' Dabei fanden die Polizisten Fotografien, auf denen Bielesch in SS-Uniform abgebildet war und stellten sie dem MfS zur Verfügung.'" Doch kein befragter ehemaliger Häftling erkannte Bielesch auf den Fotos wieder, da die Wachmannschaften häufig gewechselt hätten und sie nur bei Außenkommandos in direkten Kontakt mit den Häftlingen gekommen seien."' Referatsleiter Schulz von der HA XX/2, der seine Neubrandenburger Kollegen beriet, vertrat die Auffassung, dass eine weitere Bearbeitung nur Zweck habe, wenn Bielesch durch zeitgenössische Dokumente zu überführen sei, was wiederum nur möglich wäre, wenn die Verbrechen nach 1943 begangen worden seien, denn erst von diesem Zeitpunkt an seien bei Tötungsdelikten Untersuchungen durchgeführt und das Ergebnis in den Personalakten der SS-Angehörigen vermerkt worden. Dies bezog sich auf eine weitere von Bielesch unterschriebene »Verpflichtung«: »Mir ist bekannt, dass nur der Führer allein über Leben und Tod eines Staatsfeindes entscheidet. Ich darf keinen Staatsgegner (Häftling) körperlich schädigen oder zu Tode bringen.