SS-Oberscharführer

* 18.02.1913 in Neubrück am Spree (Hennigsdorf)
† 28.01.1948 im
Montelupich Gefängnis

Reichsdeutscher

Sein Vater arbeitete als Arbeiter beim Landeswasseramt in Fürstenwalde

8 Klassen Volksschule
(1927 schloss er die 8-jährige Volksschule ab, drei Jahre später wurde er Bäcker, wo er zwei Jahre als Geselle arbeitete.)

Beruf: Bäcker

Dann begann er auf dem Land zu arbeiten, was ihm wohl auch nicht zusagte, da er es nach einem Jahr verließ, um in der Binnenschifffahrt zu arbeiten, wo er bis 1934 als Matrose und Steuermann diente. Nun begann er in einer Antriebsriemenfabrik zu arbeiten, aus der er nach einem Jahr entlassen wurde.

verheiratet (ein Sohn)
(seine Frau wurde bei einem Luftangriff getötet, und sein Sohn an die russische Front geschickt)

ab 00.01.1933
Mitglied der NSDAP

1933 - 1937
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

1937 arbeitete er in einem Brückenbauunternehmen, dann in einem anderen Bauunternehmen. Ein Jahr später wurde er Raucher an einer Militärfachschule in Berlin. In dieser Position blieb er bis zu seiner Einberufung am 15. Januar 1940 zur Wehrmacht.

ab 1937
Angehöriger der SS

15.01.1940 - 08.05.1945
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

Nach entsprechender Ausbildung wurde er im August 1940 dem Lager Auschwitz zugeteilt, wo er zunächst mehrere Wochen lang die Zentralheizungs- und Wasserversorgungsanlage beaufsichtigte, dann Blockführer. Während er diese Funktion ausübte, schlug und misshandelte er Gefangene grausam.

15.08.1940 - 00.11.1941 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(zeitweise Blockführer)

15.11.1941 - 00.05.1944
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Lublin-Majdanek
(Führer eines Leichenverbrennungskommandos, anfangs in Gruben, seit Juni 1942 im Krematorium. Ab Februar 1943 Ausgrabung und Verbrennung Tausender Leichen. Beteiligt an Rampenselektionen und zahlreichen Morden.)
Laut Urteil in Krakau »einer der grausamsten Schinder des Majdanek-Lagers, der unter anderen Mitteln der Tötung die Häftlinge auch in der Kloake zu ertränken pflegte«.

15.11.1941
Am 15. November 1941 gab es laut den in polnischer Gefangenschaft abgegebenen Erklärungen Erich Mußfeldts im Lager 1 200 sowjetische Kriegsgefangene; 300 waren Mußfeldt zufolge damals bereits gestorben. Ferner hätten sich zu jenem Zeitpunkt dort 100 bis 200 Juden befunden. Ende März 1942 seien nur noch 300 sowjetische Kriegsgefangene übriggeblieben

1942
Im KL
Sachsenhausen absolvierte er einen siebentägigen Verbrennungslehrgang an Öfen der Marke Kori

19.02.1943
Um im Zuge der Sonderaktion 1005 die anfangs auf dem Lagergelände und der Umgebung des KZ Majdaneks verscharrten Leichen von Häftlingen zu exhumieren und effektiv in offenen Gruben zu verbrennen zu können wurde er mit Anton Endres durch den Lagerkommandanten Hermann Florstedt am 19. Februar 1943 ins KZ Auschwitz-Birkenau geschickt zwecks Schulung in der dort praktizierten Verbrennungstechnik. Florstedts Intention bei der Spezialistenentsendung war laut Angrick das „prozesshafte Ineinandergreifen von Morden und Beseitigen“ auch für das Vernichtungslager Majdanek zu übernehmen. Mußfeldt ließ sich von einem Kommandoführer den Vergasungsvorgang sowie die anschließende Leichenverbrennung erklären während er an einer Leichenverbrennung an der offenen Grube am Weißen Haus teilnahm.

07.05.1943
Beförderung zum SS-Scharführer

01.06.1943
Beförderung zum SS-Oberscharführer

00.05.1944 - 00.01.1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
(Ab diesem Zeitpunkt arbeitete er unter Otto Moll, dem Bevollmächtigten für die Vernichtung der ungarischen Juden, als Leiter der Sonderkommandos in den Birkenauer Krematorien II und III. Nach Beendigung der Ungarn-Aktion war Mußfeldt von September 1944 bis zur Evakuierung des Lagers im Januar 1945 Leiter aller Krematorien.)

01.01.1945
Am 1. Januar 1945 erschoss Erich Muhsfeldt, Kommandoführer der Krematorien in Auschwitz, 200 polnische Gefangene im Lager Auschwitz II

00.03.1945
Ab März 1945 war er im KZ
Flossenbürg als Rapportführer tätig und begleitete im April 1945 im Zuge der Lagerevakuierung eine Häftlingskolonne. Während dieses Todesmarsches war er für die Leichenbeseitigung zuständig und soll zudem selber marschunfähige Häftlinge erschossen haben.

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz 2.Klasse mit Schwertern
NSDAP Dienstauszeichnung
Westwall Medaille

14.02.1946
»Meilech Buki, Oberösterreich.
Ich, Meilech Buki, geboren am 1. November 1909 zu Drobin, Kreis Płock in Polen, war vom Dezember 1942 bis Januar 1945 als politischer Häftling im Lager Auschwitz II. Ich war bei einem ›Sonderkommando‹ beschäftigt, das hauptsächlich bei Arbeiten im Krematorium verwendet wurde. Wie ich erfahren habe, ist SS-Oberscharführer Muhsfeldt als ›Henker von Majdanek‹ verhaftet worden. Muhsfeldt war später Chef der Krematorien I und II in Birkenau bei Auschwitz und auch mein Vorgesetzter.
Ich erinnere mich ganz genau, wie Muhsfeldt alleine 300 Häftlinge erschossen hat. Diese 300 Menschen brachte man eines Tages vom zweiten Arbeitslager zum Krematorium. Muhsfeldt wählte einen Mann aus und befahl ihm, einen Walzer zu singen, und versprach ihm, ihn dafür am Leben zu lassen. Nachdem die 300 Leute erschossen waren, hat er auch den Sänger getötet. Obwohl die Schüsse nicht gleich tödlich waren und viele Opfer noch lebten, gab er trotzdem den Befehl, sie in die Leichenhalle zwecks Verbrennung zu schaffen. Nach jedem umfallenden Opfer lachte er zynisch auf.« »Von seinem besonderen Sadismus zeugt die Tatsache, daß er sich eine Spezialrute hat anfertigen lassen, bestehend aus einem Draht, überzogen mit Leder. Mit diesem Instrument schlug er unbarmherzig alle diejenigen Opfer, die zum Vergasen bestimmt waren, und gleichfalls unser Arbeitskommando. Eines Tages hat er auch unseren Kapo namens Kaminski, einen polnischen Juden, grundlos erschossen. Beim Appell gab er uns dieses bekannt und fügte gleichzeitig hinzu: ›So mache ich es auch mit euch.‹
Nach seiner Ankunft in Auschwitz hat er die einzelnen Arbeitskommandos umgruppiert. Er verringerte die einzelnen Kommandos, verlangte aber trotzdem die gleiche Arbeitsleistung wie früher. Naturgemäß konnte das gleiche Arbeitspensum nicht erfüllt werden. Daraufhin schlug er uns ständig und erklärte, wir würden Sabotage treiben. Außerdem hat er uns nach der schweren Arbeit immer noch abends Strafsport machen lassen.
Ein Arbeitskamerad hat einmal heimlich einem im Krankenbau befindlichen Kranken ein Stück Brot gebracht. Muhsfeldt hat dies erfahren und daraufhin den Arbeitskameraden so geschlagen, daß er kurze Zeit später an den Verletzungen starb.
Ich erkläre, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Linz- Bindermichl, den 14. Februar 1946«,
Meilech Buki,
Häftlingsnummer 80.312 des Lagers Auschwitz«.

22.01.1947
am 22. Januar 1947 von einem US-Militärgericht zu lebenslanger Haft verurteilt.
(Muhsfeldt war einer der Angeklagten im Prozess gegen die Lagermannschaft Flossenbürg . Für 4 Wochen Dienst in diesem Lager wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Dann wurde er den polnischen Behörden wegen der Verbrechen in den Lagern Auschwitz-Birkenau und Majdanek übergeben.)

19.08.1947
Muhsfeldt am 19.08.1947 in Krakau über die Vorbereitung einer Vergasung (MV, Bd. 41): »Hinter jedem Transport von Menschen, die in die Gaskammern getrieben wurden, fuhr ein Sanitätsauto mit dem Zeichen des Roten Kreuzes, in dem der diensthabende SS-Arzt zur Gaskammer gebracht wurde. Auch das für die Menschenvernichtung verwendete Zyklon wurde mit einem Fahrzeug des Roten Kreuzes befördert. Nachdem die Gaskammern mit Menschen gefüllt waren, schütteten eigens für diesen Zweck ausgebildete Sanitäter Zyklon in die Gaskammern. Diese Arbeit verrichteten sie in Gasmasken.«

Muhsfeldt zu den Krematorien:
»Ich bemerke, daß der Keller der Gaskammer im Krematorium I durch eine Trennwand in zwei kleinere Kammern aufgeteilt war. Das geschah deswegen, weil es vorgekommen war, daß nachts kleinere Transporte eingetroffen waren, für die es nicht lohnte, die großen Gaskammern mit Gift zu füllen. Es ging also um Einsparung des Zyklongiftes. In diesen Krematorien wurde in jede Verbrennungskammer drei Leichen von Erwachsenen gelegt. Kinderleichen galten als Zugabe. Das Verbrennen einer solchen Ladung dauerte etwa eine halbe Stunde. Die Öfen dieser Krematorien waren leistungsfähiger als die Öfen in Majdanek.«

24.11. - 22.12.1947 Krakauer Auschwitzprozess
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Krakow, Az.: NTN 5/47
zum Tode verurteilt
(Akte kann angefordert werden)

28.01.1948
Das Urteil wurde am 28. Januar 1948 im Krakauer Montelupich-Gefängnis durch den Strang vollstreckt. Sein Körper wurde anschließend Medizinstudenten der Universität Krakau als Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt.

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
97. Verhandlungstag, 05.10.1964 und 98. Verhandlungstag, 08.10.1964
Vernehmung des Zeugen Filip Müller
Zeuge Filip Müller:
Und damals – wir wußten überhaupt nichts – kommt der Hauptscharführer Moll, und er läßt uns alle antreten, und er sagt: »Grade diese Nacht wurde Kapo Kaminski erschossen, weil er ein Attentat auf den Oberscharführer Muhsfeldt machen wollte.« Damals in Krematorium II war der Kommandoführer Oberscharführer Muhsfeldt. Und man braucht nicht zu betonen, daß der Kapo Kaminski eine Person war, die viel Autorität unter den Häftlingen gehabt hat. Er war so ein Häftling: Wenn der SS-Mann kommt, da schreit er, aber sonst war er eher gut.

Pathologe Dr. Miklós Nyiszli
Nyiszli beschreibt in seinen bereits 1946 erschienenen Erinnerungen zwei Erlebnisse mit Mußfeldt, die für ihn sehr einprägsam waren. Mußfeldt ließ sich einmal wegen Kopfschmerzen und Herzbeschwerden von Nyiszli untersuchen. Diese Beschwerden führte Nyiszli auf die unmittelbar zuvor von Mußfeldt eigenhändig durchgeführte Exekution von achtzig Männern zurück. Mußfeldt stritt dies mit der Bemerkung ab, es mache ihm nichts aus 5 oder 100 Menschen zu erschießen, und begründete die Beschwerden mit seinem Alkoholkonsum. Des Weiteren berichtet Nyiszli von einem etwa sechzehnjährigen Mädchen, das nach einem Vergasungsvorgang von den Häftlingen des Sonderkommandos noch atmend aufgefunden worden war. Der herbeigerufene Nyiszli konnte das Mädchen wieder zu Bewusstsein bringen. Mußfeldt, der diese Situation mitbekam, wurde durch Nyiszli gebeten, das Mädchen am Leben zu lassen und in einem Frauenkommando außerhalb der Krematorien unterzubringen. Mußfeldt wog diesen Vorschlag ab. Er kam aber zu dem Ergebnis, dass diese Lösung zu risikobehaftet sei, und ließ das Mädchen durch einen untergebenen SS-Mann erschießen.