J III.

Seine innere Einstellung zu den Vorgängen in Treblinka

Der Angeklagte hielt die Tötung der Juden und Zigeuner für ein gegen die Menschlichkeit, die Moral, die Religion und die Strafgesetze verstoßendes Unrecht.
Der Umstand, dass dieses Unrecht vom Führer selber ausging, beeindruckte ihn nicht. Obwohl die Befehle, die er entweder direkt von Wirth oder von Franz, Matthes und Ptzinger erhielt, letztlich auf den Willen des Führers zurückgingen, hielt er diese nicht für verbindlich, weil sie der Vernichtung unschuldigen Lebens dienten.
Mit dieser seiner Einstellung, die sein Freund Eisold mit ihm teilte, hielt er auch gegenüber seinen Kameraden nicht zurück, sondern brachte offen zum Ausdruck, dass alles eines Tages für die in Treblinka tätigen deutschen SS-Männer nicht gut ausgehen werde. Dafür erntete er bei ihnen nur Hohn und Spott.
Er isolierte sich hierdurch immer mehr von ihnen und schloss sich noch stärker seinem Freund Eisold an.

Diese Feststellungen beruhen auf der unwiderlegten Einlassung des Angeklagten und auf den Angaben des Mitangeklagten Suchomel, der dem Schwurgericht eingehend dargelegt hat, wie H. und Eisold als einzige im Lager offen ihr Missfallen an der Judenvernichtung zum Ausdruck brachten und deshalb von ihren Kameraden gehänselt wurden.