E VII. 18.

Die Selektion von mindestens zwei Typhuskranken und ihre Erschießung im Lazarett

Wenn Franz und Kttner abwesend waren, nahm Miete gelegentlich die Appelle ab. Während eines Appells im Winter 1942/1943 suchte er allein mindestens zwei Typhuskranke heraus, die ihm durch ihre schwachen Arbeitsleistungen aufgefallen waren. Unter der Bewachung von Ukrainern ließ er sie ins Lazarett bringen. Hier erschoss er sie entweder selbst oder ließ sie durch einen Ukrainer erschießen.

Der Angeklagte Miete bestreitet entschieden, bei einem Appell Kranke zur Erschießung ausgewählt zu haben.

Dass er jedoch nicht nur Kranke aus dem Krankenrevier (vergleiche
E.VI.4.), sondern auch Kranke während eines Appells zur Tötung bestimmt hat, geht aus der eidlichen Aussage des 55 Jahre alten Bautechnikers Koh. aus Ramat Gan in Israel hervor. Der Zeuge war selbst dabei, als Miete die Selektion der Typhuskranken vornahm. Er weiß auch genau, dass es sich um mehrere Häftlinge gehandelt hat, die so zur Erschießung bestimmt wurden. Da er sich jedoch an die genaue Anzahl der Selektierten nicht mehr zu erinnern vermag, geht das Schwurgericht zugunsten von Miete davon aus, dass es nur zwei Typhuskranke waren, die Miete eigenmächtig zur Erschießung im Lazarett ausgesucht hat.
Der Zeuge Koh. hat Miete identifiziert und ihn auch auf einem Foto wiedererkannt. Seine sachliche Art, in der er seine an Einzelheiten reiche Aussage gemacht hat, und der Umstand, dass er jede übertreibende Ausschmückung vermieden hat, lassen auf seine Zuverlässigkeit schließen.

Das Schwurgericht hält ihn für vollauf glaubwürdig, und die von ihm geschilderte Selektion Typhuskranker beim Appell durch Miete für bewiesen.