E VII. 2.

Erschießung eines von Barry angefallenen Häftlings

Mindestens einmal erschoss Miete einen Häftling des unteren Lagers im Lazarett, der zuvor von Barry angefallen und hierdurch übel zugerichtet war und den ihm der Mitangeklagte Franz zur Liquidierung im Lazarett übergeben hatte.

Diese Feststellungen beruhen auf dem glaubhaften Geständnis des Angeklagten Miete, der erklärt hat, er habe auch solche Häftlinge im Lazarett erschossen, die von Barry schwer verletzt worden waren und die Franz anschließend zur Erschießung im Lazarett bestimmt hatte. Da Miete hierzu aber keine genauen Zahlen angeben kann, geht das Schwurgericht davon aus, dass dies wenigstens einmal geschehen ist.