A VII. 2.

Erschießung eines zuvor auf dem Prügelbock misshandelten Häftlings im Lazarett

Bei einem Abendappell rief der SS-Hauptscharführer Kttner die Nummer eines Häftlings auf, der im Laufe des Tages aus irgendeinem Grunde aufgefallen war. Der Häftling wurde auf dem Prügelbock festgespannt und von Kttner und dem Angeklagten Franz auf das entblößte Gesäß geschlagen. Anschließend gaben Franz und Kttner bekannt, dass dieser Häftling im Lazarett erschossen werden sollte. Auf ihre Anordnung hin wurde der Geprügelte auch sogleich ins Lazarett gebracht und dort erschossen.

Dieser Vorfall, der von dem eidlich vernommenen Klempner Oscar Stra. geschildert worden ist, steht zur Überzeugung des Schwurgerichts fest. Der Zeuge Oscar Stra. hat auf das Gericht einen sachlichen, wahrheitsliebenden Eindruck gemacht. Er hat den Angeklagten Franz sofort wiedererkannt. Da er über einige der deutschen Wachleute, so über den Angeklagten Suchomel, auch Günstiges mitgeteilt hat, besteht kein Grund zu der Annahme, dass er subjektiv oder objektiv Falsches gesagt haben könnte. Obwohl der Zeuge die Erschießung selbst im Lazarett nicht miterlebt hat, steht auch diese zur Überzeugung des Gerichts fest. Dass der Geprügelte tatsächlich im Lazarett liquidiert worden ist, dafür spricht der Umstand, dass Franz und Kttner seine bevorstehende Erschießung beim Abendappell bekanntgegeben haben. Außerdem hat ihn der Zeuge seit diesem Abendappell nicht mehr im Lager gesehen. Da das Lazarett eine Genickschussanlage war, läßt das nur den Schluss zu, dass der Geprügelte dort erschossen worden ist.