A VI. 2.

Selektion von mindestens 80 Arbeitsjuden am Tage nach dem Todestag von Max Biala und ihre Überstellung zur Erschießung im Lazarett

Im Anschluss an die unter 1. geschilderte Erschießung von mindestens 10 Arbeitsjuden durch Franz wurden die Leichen sämtlicher an diesem Tage getöteter Männer ins Lazarett gebracht. Dann wurden die Überlebenden unter den Juden in ihre Unterkunft geführt. Dort blieben sie bis gegen 11 Uhr des nächsten Tages. Dann mussten sie zum Appell heraustreten.
Es handelte sich um 130 bis 150 Mann. Franz, der diesen Appell abnahm, erklärte dem Angeklagten Miete, alle diese Juden sollten auf Anordnung von Wirth abgelöst, d.h. im Lazarett liquidiert werden. Miete bat ihn darauf, die etwa 50 Männer, die zu dem von Miete geführten Sortierkommando gehörten, von der Liquidierung auszunehmen. Franz erlaubte das. Nachdem Miete die etwa 50 Männer des Sortierkommandos herausgesucht hatte, musste der Rest in Stärke von mindestens 80, höchstens jedoch 100 Mann unter Bewachung von ukrainischen Wachleuten den Gang ins Lazarett antreten. Auf Anordnung von Franz wurden sie dort durch Genickschuss erschossen.

Der Angeklagte Franz bestreitet seine Beteiligung auch in diesem Fall. Er ist jedoch durch die eingehenden Angaben des Mitangeklagten Miete in Verbindung mit den eidlichen Aussagen der Zeugen Ros., Au. und Tai., die das Schwurgericht für uneingeschränkt glaubwürdig ansieht, überführt.
Dafür, dass der Angeklagte Franz bei der Erschießung persönlich mitgewirkt hat, hat sich kein sicherer Anhaltspunkt ergeben. Es ist hier ebenfalls wie im ersten Fall nicht auszuschließen, dass die ursprünglich beabsichtigte Liquidierung des gesamten Häftlingsbestandes auf einer allgemeinen Anordnung von Christian Wirth beruhte, deren Durchführung im Einzelnen ins Ermessen des Angeklagten Franz gestellt war.