A V. 6.

Erschießung einer etwa 18 Jahre alten Jüdin im Lazarett

An einem Tage in der Zeit vom 12.September 1942 bis Mitte Oktober 1942 führte Franz ein bereits ausgezogenes etwa 18 Jahre altes Mädchen, dass mit einem Transport angekommen und zur Vernichtung bestimmt war, über den Männerauskleideplatz zum Lazarett, in dem sich zu dieser Zeit niemand befand. Dort erschoss er sie mit seiner Pistole.

Der Angeklagte bestreitet diesen Vorfall. Er wird aber durch die Aussage des 56 Jahre alten, in Jerusalem lebenden israelischen Staatsbeamten Sz. überführt, der den Vorfall von Anfang bis zum Ende genau beobachtete, weil er nahe beim Lazarett auf dem Sortierplatz arbeitete. Der Zeuge, der polnischer Volljurist ist, traf am 12.9.1942 in Treblinka ein und flüchtete Mitte Oktober 1942 in einem mit Kleidern gefüllten Waggon, aus dem er während der Fahrt absprang. Er hat zwar den Angeklagten nicht mehr identifizieren können, erkannte ihn aber auf den Fotos wieder. Da er seine Aussage sehr vorsichtig, abwägend und ruhig gemacht hat und da er sie mit seinem Eide bekräftigt hat, hat das Schwurgericht keine Bedenken, seiner Aussage zu folgen.
Dass der Zeuge die Erschießung selbst nicht mit eigenen Augen gesehen hat, weil er nicht in das getarnte Lazarett hineinsehen konnte, wertet seine Bekundung nicht ab, denn er hat wahrend seiner mehrere Stunden andauernden Arbeit beim Sortieren beobachtet, dass sich zu dieser Zeit, als Franz das Machen ins Lazarett führte, dort niemand anderer befunden hat, so dass der Schuss nur von Franz selbst abgegeben worden sein kann.