A V. 4.

Tötung eines Säuglings in der Frauenauskleidebaracke

An einem Tage Anfang 1943 kamen insgesamt 3 große Transporte mit Juden an. Der beim Sortierkommando eingesetzte, jetzt 48 Jahre alte Kaufmann Kols. half an diesem Tage den Frauen beim Auskleiden in der Frauenauskleidebaracke. Wegen des starken Arbeitsanfalls musste es an diesem Tage besonders schnell gehen.

Der SS-Unterscharführer Sepp Hirtreiter, von den Häftlingen Zepp genannt, schlug in der Frauenauskleidebaracke links und rechts mit seiner Peitsche wild auf die Frauen ein, um sie zu einem noch schnelleren Ausziehen anzutreiben.

Als sämtliche Frauen die Baracke entkleidet verließen, blieben 3 Säuglinge zurück. Auch der mit dem Sortieren der Frauenkleidung beschäftigte Zeuge Kols. verblieb noch in der Baracke. Da nahm Hirtreiter einen Säugling bei den Füssen und schlug ihn mehrfach mit dem Kopf gegen die Barackenwand, bis er tot war. Wahrend das geschah, betrat Franz die Frauenauskleidebaracke. Er sagte zu Hirtreiter, er wolle das besser machen. Er nahm den zweiten Säugling an den Füssen hoch, holte dann weit aus und schlug ihn voller Wucht mit dem Kopf so heftig gegen die Barackenwand, dass er bereits durch den einen Schlag getötet wurde. Nachdem dies geschehen war, entfernte sich der Zeuge mit einem Packen von Frauenkleidern aus der Baracke. Er konnte nicht mehr beobachten, was mit dem dritten Säugling geschah.

Der Angeklagte Franz bestreitet diesen Vorfall entschieden. Er wird jedoch durch die Bekundung des in New York lebenden Kaufmanns Kols. überführt. Dieser Zeuge hat mit den beiden in Israel lebenden Zeugen Pla. und Koh. keinerlei Verbindung. Er hat Franz als Lalka sofort identifiziert, obwohl Franz bei der Vernehmung dieses Zeugen seinen Platz nicht als erster, sondern als fünfter in der Mitte der Angeklagten hatte. Außerdem hat er ihn auf allen drei Lichtbildern wiedererkannt, die Franz in Uniform zeigen, wobei der Zeuge ausdrücklich versicherte, bisher kein Lichtbild von Franz gesehen zu haben.
Der jetzt 48 Jahre alte Zeuge hat seine Bekundungen sehr abgewogen und vorsichtig gemacht. Obwohl er in Treblinka seine um 2 Jahre jüngere Schwester verloren hat, hat er sich nicht ersichtlich von Gefühlen der Rache und des Hasses dazu hinreißen lassen, zu übertreiben oder nur Gehörtes als selbst Gesehenes hinzustellen. Das geht insbesondere daraus hervor, dass er ausdrücklich erklärt hat, er habe sich nicht mehr darum gekümmert, was mit dem dritten Säugling geschehen sei, weil er die Baracke habe verlassen müssen. Das Schwurgericht hat keinerlei Bedenken, diesem Zeugen zu glauben, zumal er seine Aussage auch mit dem Eide bekräftigt hat.