A V. 3.

Tötung eines Säuglings

Bei einem anderen Transport hielt eine Mutter, die bereits völlig ausgezogen auf den Gang zur Gaskammer warten musste, ihren Säugling auf dem Arm. Der Angeklagte Franz nahm ihr das Kind weg und warf es hoch in die Luft. Der Säugling fiel auf das Dach der Frauenauskleidebaracke und starb infolge der Wucht des Aufpralls, so wie es der Angeklagte Franz von Anfang beabsichtigt hatte.

Der Angeklagte stellt diese Tat in Abrede. Das Gericht sieht sie jedoch durch die eidliche Bekundung des 58 Jahre alten Bautechnikers Koh. aus Ramat Gan / Israel als erwiesen an.
Koh. hat den Angeklagten Franz als Lalka bei seiner Vernehmung ohne Zögern wiedererkannt. Darüber hinaus vermochte er ihn auch auf den ihm vorgelegten drei Bildern zu identifizieren. Für seine Wahrheitsliebe spricht der Umstand, dass er sofort einräumte, das Bild von Franz in seiner Uniform als SS-Untersturmführer im Jahre 1959 in einer israelischen Zeitung gesehen zu haben. Dafür, dass er Franz nicht etwa nur wegen dieses Bildes in der israelischen Zeitung erkannt hat, spricht die Tatsache, dass er außer Franz sofort die Mitangeklagten Stadie, Miete und Suchomel identifizieren konnte, von denen er keine Bilder in Zeitungen gesehen hat. Er hat zahlreiche Einzelheiten über das Lagerleben angegeben, die auch von den Angeklagten eingeräumt werden mussten. Schließlich hat er, wie er glaubhaft angegeben und mit seinem Eid bekräftigt hat, während der Arbeit beim Sortierkommando aus allernächster Nähe gesehen, wie Franz den Säugling auf das Barackendach geworfen und hierdurch getötet hat. Bei seiner besonnenen, überlegenen Art bestehen keine Bedenken, seiner Aussage in vollem Umfang zu folgen.