Zill Egon Gustav Adolf

Geb.Datum
28.03.1906

Geb.Ort
Plauen (Vogtland)

Adresse vor 1945

Familiärer Hintergrund
Sohn eines Brauereiarbeiters
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1934 heiratete er, seine Frau war seit Mitte der 1920er Jahre Mitglied verschiedener nationalsozialistischer Organisationen gewesen. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.

Schule/Ausbildung
Volksschulbesuch 8 Jahre
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Bäckerlehre, die er mit der Gesellenprüfung Abschloss (1923)

Beruf
Pförtner in einer Textilfabrik

Dienstgrad
SS-Scharführer (15.04.1931)
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SS-Oberscharführer (15.11.1933)
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SS-Untersturmführer (20.04.1934)
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SS-Obersturmführer (15.09.1935)
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SS-Hauptsturmführer (30.01.1937)
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SS-Sturmbannführer (30.01.1942)

Dienststellung
Angehöriger der Wachmannschaft Konzentrationslager Hohnstein (ab Mai 1934)
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Angehöriger der Wachmannschaft Konzentrationslager Sachsenburg (ab Mai/Juni 1934)
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Schutzhaftlagerführer Konzentrationslager Lichtenburg (01.11.1936-31.07.1937)
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Zweiter Schutzhaftlagerführer Konzentrationslager Dachau und Buchenwald (00.08.1937-00.10.1937)
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Adjutant des Kommandanten Konzentrationslager Lichtenburg (01.02.1938)
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Adjutant des Kommandanten Konzentrationslager Ravensbrück (00.05.1939-00.12.1939)
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Erster Schutzhaftlagerführer Konzentrationslager Dachau (01.12.1939)
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Kommandant SS-Sonderlager Hinzert (00.12.1941-00.04.1942)
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stellvertretender Kommandant Konzentrationslager Natzweiler-Struthof (00.04.1942
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Kommandant Konzentrationslager Flossenbürg (00.09.1942-00.07.1943)

NSDAP-Mitgliedsnr.
20.063 (25.10.1925)

SA- Mitglied
(1923)

SS-Mitglieds-Nu.
535 (01.08.1926)

Politische Funktionen bis 1945

Auszeichnungen

Einsatz
Konzentrationslager Hohnstein (ab Mai 1934)
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Konzentrationslager Sachsenburg (ab Mai/Juni 1934)
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Konzentrationslager Lichtenburg (01.11.1936-31.07.1937)
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Konzentrationslager Dachau und Buchenwald (00.08.1937-00.10.1937)
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Konzentrationslager Lichtenburg (01.02.1928)
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Konzentrationslager Ravensbrück (00.05.1939-00.12.1939)
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Konzentrationslager Dachau (01.12.1939)
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Hinzert (00.12.1941-00.04.1942)
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Konzentrationslager Natzweiler-Struthof (00.04.1942
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Konzentrationslager Flossenbürg
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Nachschubeinheit der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division Prinz Eugen (ab 10. Mai 1943-August 1943)
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23. Gebirgs-Division der Waffen-SS Kama (kroatische Nr. 2) (ab 01 September 1944-09. Januar 1945)
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Rekrutierung von Freiwilligen für die litauische Waffen-SS in Danzig (09. Januar 1945)

13. Waffen-Gebirgs-Division der SS Handschar (1. Kroatisch)

Adresse nach 1945
Hamburg, München, Dachau

Verurteilung und Werdegang nach 1945
Zu Zills Aufenthaltsort und Werdegang nach Kriegsende liegen folgende Angaben vor:

Zill benutzte den Falschnamen Willi Sonntag und arbeitete in einer Kraftfahrzeugabteilung der britischen Armee. 1951 legte er bei der Anerkennung einer Vaterschaft den Falschnamen ab, später war er als Platzwart auf einem Sportplatz in Hamburg tätig

Sein Name wurde am 17. November 1948 in einem Brief genannt, den der Landesausschuss der politisch Verfolgten in Bayern der Münchner Staatsanwaltschaft übergab und in dem zahlreiche im KZ Dachau verübte Verbrechen beschrieben wurden.

am 26. August 1952 erging gegen Zill Haftbefehl. Nach acht Monaten Fahndung gelang es, Zill am 24. April 1953 in Hamburg zu verhaften.

Den Nachkriegsermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge folterte Zill in Dachau zahlreiche Häftlinge ein Teil der Häftlinge starb an den Misshandlungen. Die Zeugen sagten im Schwurgericht aus, dass Zill mehrmals aktiv zur Tötung von Häftlingen aufgefordert oder die Tötung selbst in die Wege geleitet hatte.

Zeugenaussage:
Als SS-Lagerführer wählte Zill Ende 1941 aus einer Gruppe einen sowjetischen Kriegsgefangenen aus, weil dieser eine Bartflechte im Gesicht hatte. Zill führte ihn persönlich zur Hinrichtung auf den Schießplatz Hebertshausen ab. Die Gruppe, in der sich der sowjetische Kriegsgefangene befand, sollte anfangs hingerichtet werden, war dann aber begnadigt und zur Arbeit in den Steinbrüchen eingeteilt worden. Zill traf hier eigenmächtig eine Auswahl.

Karl Kapp war Oberkapo im Arbeitskommando Garagenbau. Als die Truppe des Arbeitskommandos am 18.November 1940 morgens das Lagertor passierte, deutete Zill auf zwei Häftlinge und sagte, dass er die beiden abends nicht mehr sehen wolle. Bei der Rückkehr am Abend fuhr die Truppe dieses Arbeitskommandos die beiden auf Schubkarren tot ins Lager zurück.
Als Kapp das Eintreffen mit den zwei Toten meldete, soll Zill geantwortet haben: Das nenne ich mir eine prompte Befehlsausführung. Wenig später wurde Kapp dann Lagerältester und erreichte damit die höchste Position, die ein Funktionshäftling haben konnte.

1955 fällte das Schwurgericht des Landgericht München II am 14. Januar ein Urteil: lebenslängliche Haft

Wiederaufnahmeverfahren
Der ehemalige Funktionshäftling Karl Kapp wurde 1960, fünfzehn Jahre nach Befreiung des Konzentrationslagers Dachau, vor Gericht gestellt.
Kapp gestand und bestätigte damit, dass er jenen Befehl Zills erhalten hatte, und Zill abends das Geschehen derart kommentiert hatte. Kapp behauptete aber, er habe die beiden Häftlinge nicht ermordet. Die beiden seien innerhalb des Tages zufällig und ohne äußeres Zutun gestorben. Dem ehemaligen Funktionshäftling Kapp konnte, zwanzig Jahre nach dem Tag des Vorfalls vom 18.November 1940, nichts Gegenteiliges mehr bewiesen werden, er wurde in allen Punkten der Anklage freigesprochen.

1961 kam es, aufgrund dieser Aussage von Kapp und dessen Freispruch, zu einem Wiederaufnahmeverfahren bei Zill. Am 14. Dezember 1961 reduzierte das Landgericht München II die lebenslänglich Haft Zills auf 15 Jahre.

Verfahren Lfd.Nr.525
Tatkomplex: NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten, Kriegsverbrechen
Angeklagte:
Zill, Egon 15 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG München II 611214
LG München II 550114
BGH 550901
Tatland: Deutschland
Tatort: HS KL Dachau
Tatzeit: 3912-4112
Opfer: Häftlinge, Juden, Kriegsgefangene
Nationalität: Deutsche, Polnische, Sowjetische, Tschechische, unbekannt
Dienststelle: Haftstättenpersonal KL Dachau
Verfahrensgegenstand: Straftaten eines 1.Schutzhaftlagerführers des KL Dachau. Misshandlung zahlreicher Häftlinge (teils mit Todesfolge). Aufforderung zur Tötung zweier Häftlinge. Tötung eines in den Lagerzaun getriebenen Häftlings

Im Strafvollzug fiel Zill durch Handgreiflichkeiten gegen Mitgefangene auf, gegenüber den Vollzugsbeamten verhielt er sich anständig und bescheiden.

Kurz vor Zills Entlassung im April 1963 kam die Strafanstalt zu folgender Einschätzung von Zills Persönlichkeit:
Er ist ein geistig schwerfälliger Mensch von einfachem Format, gemütsmäßig ärmlich ausgestattet. Sein Wirkungsstreben ist auf äußerliches Auftreten gerichtet, er hat auch in der Anstalt sein militärisches Gebaren aufrechterhalten, so zum Beispiel durch das Zusammenschlagen der Haken beim Ansprechen. Das stramme Gebaren und die zur Schau gestellte harte Entschlossenheit ist nur Fassade, in Krisenzeiten kann er sehr wehleidig sein, z.B. beim Arzt. Er ist innerlich verspannt und wird schnell heftig, zeigt keine Einsicht oder Sühnewillen. Zudem verfällt er sofort in Selbstverteidigung und versucht noch heute die Verhältnisse im KL zu bagatellisieren oder gar zu rechtfertigen. Er erweckt dabei den Eindruck, als ob noch heute nazistische Ideen in ihm fest verankert seien.

1963 wurde Zill entlassen.

Er hat für die Verbrechen somit 2 Jahre Haft verbüßt. Es darf aber nicht vergessen werden, wer zur damaligen Zeit über Recht und Unrecht entschieden hat. Zill lebte bis zu seinem Tod in Dachau, den Ort seiner Verbrechen. Wie Verblendet und gefühlskalt muß dieser Mörder gewesen sein.

Gest.Datum
23.10.1974

Gest.Ort
Dachau

Bemerkungen
Anfang Oktober 1944 unterbreitete Zill den Vorschlag, ausgesuchte KZ-Häftlinge in den Dienst der Waffen-SS zu stellen. Der Vorschlag wurde von Oskar Dirlewanger aufgegriffen und führte zur Überstellung von Häftlingen in die Dirlewanger unterstehende Sonderformation.


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