Muzicant Gottlieb

Scharführer

Geb.Datum
27.12.1903

Geb.Ort

Adresse

Schule/Ausbildung

Beruf
Laienbruder im Kloster

Gest.Datum

Gest.Ort

Dienstgrad
Scharführer

NSDAP Mitgliedsnr.

SS-Mitglieds-Nu.

Auszeichnungen

Einsatz
Konzentrationslager Mauthausen (Außenlager
Steyr-Münichholz)
Konzentrationslager Mauthausen (Außenlager
Gusen)

Personal Konzentrationslager Mauthausen (Außenlager
Steyr-Münichholz)
Personal Konzentrationslager Mauthausen (Außenlager
Gusen)

Bemerkungen
Vor seiner Tätigkeit bei der SS war er ein Laienbruder im Kloster.
Er begann 1943 seinen Dienst als Sanitäter (SS-Sanitäter) in Steyr-Münichholz, Außenlager des KZ Mauthausen, August 1944 wechselte zum Konzentrationslager Mauthausen (Außenlager Gusen) ebenfalls als Sanitäter (SS-Sanitäter) wo er bis April 1945 blieb.
Muzicant übte einen wahren Terror gegen die Häftlinge aus, und folterte sie auf jede erdenkliche Weise, und tötete sie mit Injektionen von Phenol.
Er wurde am 23. Dezember 1960 wurde von einem westdeutschen Gericht in Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich 15 Jahren Haft wegen der Ermordung von etwa 90 Gefangenen. Der Angeklagte gestand, nachdem er vor Gericht mit dem ehemaligen Häftling Claus Salomon konfrontiert wurde. Nach der Konfrontation gestand er mehr als 500 Gefangene entweder erstickt oder mit Injektionen von Gift getötet zu haben.

Verfahren Lfd.Nr.502
Tatkomplex: NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Muzikant, Gottlieb lebenslänglich + 15 Jahre + Verfahren eingestellt
Gerichtsentscheidungen:
LG Fulda 601223
Tatland: Deutschland, Oesterreich
Tatort: HS KL Steyr-Münichholz, HS KL Melk
Tatzeit: 43, 4408-4504
Opfer: Häftlinge
Nationalität: Slowakische, Sowjetische, Tschechische, Ungarische, unbekannt
Dienststelle: Haftstättenpersonal KL Steyr-Münichholz, Haftstättenpersonal KL Melk
Verfahrensgegenstand: Straftaten im Häftlingsrevier des KL Steyr und, ab August 1944, im Häftlingsrevier des KL Melk. Tötung von Häftlingen durch Injektionen sowie durch Misshandlung, Erschiessung, Strangulation und Entzug ärztlicher Hilfe



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