Bach-Zelewski Erich von dem

SS-Gruppenführer

(NSDAP Mitgliedsnummer 489.101)
(SS-Mitglieds-Nr. 9.831)

Beförderung zum SS-Sturmführer: 20.07.1931
Beförderung zum SS-Obersturmführer:
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer:
Beförderung zum SS-Sturmbannführer: 04.07.1931
Beförderung zum SS-Obersturmbannführer:
Beförderung zum SS-Standartenführer: 08.10.1931
Beförderung zum SS-Oberführer: 06.12.1932
Beförderung zum SS-Brigadeführer: 15.12.1933
Beförderung zum SS-Gruppenführer: 11.07.1934

bis 1933 Abschnittsführer des SS-Abschnittes XII, dann Oberabschnittsführer des SS-Oberabschnittes Nordost in Königsberg, später des SS-Oberabschnittes Südost in Breslau (Wroclaw)
1941 höherer SS- und Polizeiführer in Breslau, später Rußland-Mitte
1943 von Himmler zum Chef der Bandenkampfverbände ernannt
Oktober 1943 bis August 1944 kommandierender General des Raumes Warschau
übernahm den Auftrag, Warschau dem Erdboden gleichzumachen, und führte diesen Auftrag der völligen Zerstörung und der Vernichtung bis zum Einmarsch der sowjetischen Truppen durch.

nach 1945
1951 zu zehn Jahren Sonderarbeit verurteilt; das Urteil wurde aufgehoben und B. aus der Haft entlassen
1960 wegen Mordes aus dem Jahre 1934 (Röhm-Affäre) angeklagt und 1961 zu viereinhalb Jahren und 1962 vom Nürnberger Schwurgericht zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.


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