Dresden (Riesaer Straße)

Bezeichnung: Außenlager des Konzentrationslagers Flossenbürg (Goehle-Werk)

Gebiet
Sachsen, Direktionsbezirk Dresden, Kreisfreie Stadt Dresden

Gebiet heute

Eröffnung
09.10.1944

Schließung
Am 14.04.1945 Evakuierung der letzten Häftlinge nach Pirna und Königstein

Unterstellung

Häftlinge
Zuerst 200, später 700 Häftlinge
Russinnen, Polinnen, Deutsche und Französinnen sowie einzelne Frauen aus Italien, Jugoslawien, Luxemburg Tschechoslowakei
April 1945: 684 weibliche Häftlinge

Geschlecht
Frauen

Bewachung
40 Aufseherinnen.
Verschiedentlich wird Margarethe de Hueber als Oberaufseherin genannt, sie war bis zur Auflösung 1943 Aufseherin im Lager für Zwangsarbeiter Goehle-Werke in Pieschen. Charlotte Hanakam (1944-April 1945), Gertrud Becker (Oktober 1944 -?), Dora Lange und Gertrud Weniger sind ebenfalls in den Lagern zeitweise eingesetzt gewesen. Den Zeiss-Ikon AG, Werken Goehle können vier Außenlager des KZ Flossenbürg zwischen 1939-1945 zugeordnet werden, so dass die Wachmannschaften zeitweise die Lager wechselten.

Einsatz der Häftlinge bei
Zeiss-Ikon AG, Werk Goehle

Art der Arbeit
Herstellung von Bombenzündern

Lagerausstattung
Die Frauen sind im Goehle-Werk (Riesaer Straße) untergebracht

Ausstattung der Insassen

Lageralltag

Bemerkungen
An der Einrichtung der 3 Außenlager war der SS-Obersturmführer und Kriminal-Kommissar Leiter des Referats IV 4 (vorher II B) der Staatspolizeistelle Dresden der Gestapo Henry Schmidt maßgeblich beteiligt. Die Umstände und das Wirken des Henry Schmidt sind in den Unterlagen des Prozesses BG Dresden vom 28.09.1987, Bs 17/87 nachzulesen.

zwei Todesfälle im November 1944. Im Januar 1945 wird eine Frau ins Hauptlager Flossenbürg überstellt und ermordet.

Das Außenlager Riesaer Straße wird oft mit dem Zwangsarbeiterlager Goehle-Werk, Großenhainer Straße 101/Ecke Heidestraße verwechselt, es waren aber zwei grundverschiedene, allein vom Zeitraum her.


Im Namen des Volkes


In der Strafsache gegen

den ehemaligen Kriminalkommissar der Geheimen Staatspolizei und SS-Obersturmführer Henry Schmidt, geboren am 2.Oktober 1912 in Chemnitz, wohnhaft: 7400 Altenburg, seit dem 9.April 1986 in Untersuchungshaft,

wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

hat der 1.Strafsenat des Bezirksgerichts Dresden in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 15., 16., 17., 18., 21., 22., 23. und 28.September 1987 für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen mehrfach begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäss Artikel 6, Buchstabe c, des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg vom 8.8.1945 in Verbindung mit Artikel 8 und 91 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, §91 Absatz 2 Strafgesetzbuch, §1 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung und der UNO-Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf Nazi- und Kriegsverbrechen vom 26.11.1968 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

Dem Angeklagten werden die staatsbürgerlichen Rechte für dauernd aberkannt.

Die Auslagen des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.


Rechtskräftig durch Urteil des OG vom 22.12.1987, 1 OSB 8/87, Lfd.Nr.1003b




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