Dresden (Mathildenstraße)

Bezeichnung: Haftanstalt (Dresdner Gefangenenanstalt II)

Volkstümlich wurde die Haftanstalt als Mathildenschlößchen oder Mathilde bezeichnet.

Gebiet
Sachsen, Direktionsbezirk Dresden, Kreisfreie Stadt Dresden

Gebiet heute
Pillnitzer Straße, der Eingang war zur Mathildenstraße

Heute erinnert eine Gedenkstele von Johannes Peschel aus dem Jahr 1975 an die Gefangenenanstalt. Sie steht am ehemaligen Standort der Haftanstalt an der Einmündung der Ritschelstraße in die Pillnitzer Straße. Das Denkmal besteht aus einer dreikantigen Sandsteinstele mit Schriftbandplatten aus Beton.

Eröffnung
1933/34 war sie eine Zwischenstation für Gefangene, die von dort aus ins KZ Hohnstein deportiert wurden. Hier wurden bis 1945 Gegner des Regimes inhaftiert.

Schließung
Bei den Luftangriffen auf Dresden im Februar 1945 wurde das Gerichtsgebäude mit der Haftanstalt zerstört.

Unterstellung
Die Haftanstalt Mathildenstraße war eine zum Landgericht Dresden gehörende Haftanstalt

Häftlinge
Juden und unerwünschte Elemente

Hultsch, Walter, geb. 7.11.1907, wohnh. Pirna. Beruf: Arbeiter. Partei: KPD. H. ist am 16.7.1933 in der Strafanstalt II, Dresden, Mathildenstraße 16 gestorben.

Anfang April 1933: 349
Anfang August 1933: 450

Geschlecht
Frauen und Männer

Einsatz der Häftlinge bei

Art der Arbeit

Lagerausstattung

Ausstattung der Insassen

Lageralltag

Bemerkungen
1933 lebten ca. 6.000 Juden in Dresden, im Februar 1945 waren es noch 170. Der Rest war ausgereist oder schon in Konzentrationslager deportiert worden. Diese letzten 170 Dresdener Juden sollten sich am 16. Februar in der Zeughausstraße 3 zum Abtransport in Konzentrationslager versammeln. Den Befehl zum Abtransport bekamen sie am 13. Februar, dem Tag der Bombardierung. Der Luftangriff und das anschließende Chaos rettete einem Teil dieser Juden das Leben, ca. 30 kamen bei der Bombardierung um.

In einem Bericht der Gestapo Dresden von 1935 heißt es:
Die rassistische Politik und Propaganda stößt in allen Bevölkerungskreisen auf Verständnis und ist bereits in vielen Fällen ein Ansporn zur Mitarbeit gewesen.

Die Verfolgung richtete sich anfangs vor allem gegen die bisherigen politischen Gegner, die Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, mit der Umsetzung der Rassenpolitik ab 1935 gegen Paare, die unter Rassenschande fielen, gegen Asoziale, gegen Homosexuelle, gegen Zeugen Jehovas, gegen Gegner und Kritiker des Naziregimes. Bei der Verfolgung der Juden war die Polizei wesentlicher Handlanger. Alle Verbote wurden durchgesetzt, alle Übertretungen verfolgt, widerrechtlich Wohnungen durchsucht, Juden wurden im Polizeigefängnis inhaftiert und misshandelt.

Am Donnerstag, dem 27. Oktober 1938 verfügte das Auswärtige Amt die vollständige Ausweisung aller Juden polnischer Staatsangehörigkeit. Noch am selben Abend begannen in Dresden in aller Öffentlichkeit die Deportationen. Die Gestapo verhaftete in dieser Nacht alle polnischen Juden, derer sie habhaft werden konnte, und brachte sie in die Polizeireviere.


© 2010 tenhumbergreinhard.de (Düsseldorf)