Ahaus

Arbeitserziehungslager

Bezeichnung
Arbeitszuchtlager für deutsche Bummelantinnen

Gebiet
Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken

Unterstellung
Gestapo-Leitstelle Münster

Eröffnung
22.03.1943

Schließung
02.03.1945

Häftlinge
Deutsche und
holländische Frauen

Geschlecht
Frauen

Einsatz der Häftlinge bei
Westfälische Jutespinnerei und Weberei

Art der Arbeit

Bemerkungen
Die Arbeitserziehungslager entwickeln sich bald zu einem wesentlichen Pressionsmittel für Firmenleitungen und Gestapo. Ab 1941 werden insgesamt zehn weitere Arbeitserziehungslager in Westfalen errichtet, darunter ein Frauenlager bei der Jutespinnerei Ahaus. Da deutsche beschuldigte Männer in den Fronteinsatz vorwiegend in Strafbataillonen geschickt werden, entwickeln sich die Arbeitserziehungslager zu Straflagern für ausländische, meist sowjetische Zwangsarbeiter.


Am 22.03.1943 wird bei der Jutespinnerei Ahaus von der Gestapo-Leitstelle Münster das einzige Arbeitszuchtlager für deutsche Bummelantinnen in Westfalen errichtet, in das aber auch holländische Frauen eingewiesen werden. Wie andere Häftlinge, sind auch diese jeweils 30-50 inhaftierten Frauen während ihrer sechswöchigen Haft grausamsten Misshandlungen, sadistischen Strafen wie dem Einsperren in einer Stehzelle mit ständig laufender kalter Brause und Hunger ausgesetzt, was häufig zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und zu Todesfällen führt.


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